Heizungswasserbefüllung
Wasseraufbereitungsanlage Heizung nach VDI 2035
Unsere Enthärtungsanlagen entsprechen der europäischen Richtlinie 89/336/EWG, elektromagnetische Verträglichkeit. Mit Einsatz eines Trafos von 24 V 50 Hz entsprechen die Anlagen auch der neuen europäischen Richtlinie Nr. 73/23 EWG, genannt Niederspannung, gültig ab 1.1.1997.
Der Enthärtungsvorgang basiert auf der klassischen Methode des Ionenaustauscherprinzips. Die Ionenaustauscherharze sind gekörnte, feste Stoffe aus Kunstharz, in denen austauscheraktive Gruppen eingebaut sind. Dadurch erhalten die Kunstharze die Fähigkeit zum Kationen- oder Anionenaustausch. Dieser Austausch kann nur zwischen Ionen gleicher Ladung stattfinden. Kationen sind positiv und Anionen negativ geladene Ionen.
Bei dem Enthärtungsvorgang (Kationenaustauscher) liegen die austauschfähigen als Natriumionen (Na+) vor. Wenn dieser Austauscher mit Kalziumionen, Härtebildner (Ca++), anschließend beaufschlagt wird, so werden die positiv geladenen Ionen, Ca++, von der Austauschermasse aufgenommen und äquivalente Mengen an Na-Ionen an das Wasser abgegeben. Für die Festlegung einer Enthärtungsanlage ist die Gesamthärte, welche wiederum die Summe von Karbonathärte und Nichtkarbonathärte bildet, bestimmend.