Sicherheitsdienst für den Einzelhandel
Die neuesten Zahlen des Hauptverbands des deutschen Einzelhandels sprechen für sich: Der durch Ladendiebe verursachte Schaden wird auf fast fünf Milliarden, der Schaden durch diebische Mitarbeiter immerhin auf vier Milliarden beziffert. Die Tendenz ist steigend. Der Einsatz von professionellen Kaufhausdetektiven wird daher immer gefragter.
Wer gewerblich Kaufhausüberwachung durchführen will, muss über eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung verfügen. Unsere Detektive sind erfahrene, von der IHK und nach den Richtlinien der ZAD geschulte Mitarbeiter mit Sachkundenachweis, die über ihre Aufgaben und Rechte genau aufgeklärt sind.
Wir unterscheiden bezüglich Ladendiebstahls vier Delikte:
Vollendeter Diebstahl: Wenn eine Person einen Artikel unter ihrer Kleidung oder in mitgeführten eigenen Taschen versteckt und sich dabei absichernd umschaut.
Versuchter Diebstahl: Wenn eine Person einen Artikel sichtbar trägt (in den Händen, am Körper, im Einkaufswagen, im Korb etc.), diesen an der letztmöglichen Kasse nicht bezahlt und so nach der Kassenzone angehalten wird.
Raub: Der Täter wendet Gewalt an, um sich die Ware anzueignen (§ 249 StGB).
Betrug: Wenn ein Artikel in oder auf dem mitgeführten Einkaufswagen so verdeckt ablegt wird, dass es für den Kassierenden nicht ohne weiteres sichtbar ist, Ware in die Verpackung eines anderen Artikels gepackt wird, oder der Preis auf dem Etikett eines Artikels tauscht oder überklebt wird (§ 263 StGB).
Leider zählen nicht nur Kunden zu den Ladendieben, sondern auch die Mitarbeiter machen einen großen Anteil des Verlustes durch Diebstahl aus.