Beglaubigte Übersetzungen in anderen Ländern
Ein Dokument, das in Österreich beglaubigt übersetzt wurde, ist nicht automatisch in anderen Ländern gültig. Wenn Sie die Übersetzung im Ausland (Drittland) vorlegen müssen, sind meist zusätzlich noch Überbeglaubigung und/oder Apostille notwendig. Eine Apostille bestätigt die Echtheit eines Dokuments (z.B. einer Unterschrift, eines Siegels). Sie muss vor der beglaubigten Übersetzung am Dokument angebracht werden. Die Überbeglaubigung findet nach der Übersetzung statt. Sie bestätigt, dass der Übersetzer gerichtlich zertifiziert und seine Beglaubigung gültig ist. Erkundigen Sie sich am besten vorab, ob bzw. welche Form der Legalisation Sie einholen müssen. Wenden Sie sich dazu an die Behörde, bei der Sie einreichen möchten oder die Auslandsvertretung (Botschaft) des Ziellandes. Auch das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres informiert Sie darüber, welche Schritte in Ihrem Fall nötig sind. Unabhängig davon, für welche Behörde Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, ist es außerdem vorteilhaft zu wissen, ob diese am Original angeheftet werden muss oder ob eine Kopie des Dokumentes, an dem die beeidigte Übersetzung befestigt wird, ausreichend ist.