Brandschutztüren/-tore und Feststellanlagen
Brandschutztüren und -tore
Brandschutztüren/-Tore auch Feuerschutztüren/Tore genannt, sind Barrieren für Feuer und Rauch und müssen immer selbstschließend sein. Sie dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offen gehalten werden. Wenn sie offen stehen, müssen sie ohne Wirkung von außen wieder zufallen.
Brandschutztüren sind in Deutschland in den Feuerwiderstandsklassen T30, T60, T90, T120 und T180 unterteilt. Das „T“ steht für „Tür“ und die Zahlen geben Auskunft über die Dauer in Minuten, die die Tür im Brandfall mindestens standhält. Neben dem Schutz vor Feuer können Brandschutztüren je nach Bedarf auch rauchdicht, einbruchhemmend und/oder schalldicht sein.
Brandschutzklappen
Brandschutzklappen (BSK) sind automatische Absperrvorrichtungen der Lüftungsanlage. Sie tragen dafür Sorge, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können. Im Normalbetrieb ist die Brandschutzklappe geöffnet, um den Luftdurchlass zu ermöglichen. Sie schließt im Brandfall automatisch und verhindert somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch.
Feststellanlagen
Feststellanlagen (FSA) oder auch Türfeststellanlagen (TFA) sind festmontierte Sicherheitseinrichtungen und dienen im Normalfall dem Offenhalten von Türen und Toren in Brandabschnitten. Bei Rauch und oder Brandentwicklung ermöglicht eine Feststellanlage jedoch das kontrollierte Schließen des Brandabschnitts um Wärme und Rauchausbreitung zu verhindern und oder zu verzögern.
Wichtig! Ein außerfunktionssetzen einer Feststellanlage zum Beispiel durch blockieren der Tür mit Hilfe eines Keils ist nach § 145 Abs. 2 StGB strafbar.
Folgende Komponenten sind Bestandteileiner Feststellanlage:
Brandmelder (Rauch- oder Thermomelder)
Energieversorgung (Netzgerät)
Netzanschluss
Türhaftmagnet
Auslösevorrichtung
Handauslösung
Türschließer
Wie oft müssen Feststellanlagen überprüft und gewartet werden?
Funktionsprüfungen und Wartungsintervalle haben nach Angaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/Bauartgenehmigung, der DIN 14677 und den Angaben des Herstellers zu erfolgen.
Bei Feststellanlagen bei denen die DIN 14677 Bestandteil der Zulassung ist, sollte die Überprüfung der Anlage ein Jahr lang monatlich erfolgen. Werden bei der monatlichen Funktionsprüfung ein Jahr lang keine Mängel festgestellt, so kann der Betreiber auf eine vierteljährliche Überprüfung umstellen.
Bei Feststellanlagen bei denen die DIN 14677 nicht Bestandteil der Zulassung ist (vor 03/2011), hat die Überprüfung der Anlage in der Regel monatlich zu erfolgen. Eine Umstellung auf vierteljährliche Funktionsprüfung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Wartung von Feststellanlagen hat unabhängig von der Funktionsprüfung jährlich durch eine zertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen zur erfolgen.
Was umfasst eine Funktionsprüfung nach DIN 14677?
Die Funktionsprüfung nach DIN 14677 umfasst mindestens die Überprüfung
der Handauslösung (Handauslösetaster oder wenn zulässig durch manuelles Ausdrücken)
der Auslösung der Feststellanlage durch die Prüfung der Brandmelder mit dem vom Hersteller der Brandmelder festgelegten Prüfverfahren (z.B. Rauchmelder mittels Rauchmelderprüfgerät oder Wärmemelder mittels Wärmemelderprüfgerät). Bei Feststellanlagen Bauart 2 ist sicherzustellen, dass die zu prüfenden Brandmelder nur zur Steuerung der Feststellanlage dienen
Rückstellung der Brandmelder aus dem Alarmzustand
ob Umgebungsein