Betriebsanweisungen
Wir erstellen beziehungsweise aktualisieren Ihre Betriebsanweisungen. Ihre Mitarbeitern erhalten mit den Betriebsanweisungen alle notwendigen Informationen, um mögliche Gefahren abzuwehren.
Die Betriebsanweisung ist ein weiteres wichtiges Instrument in der Prävention, um potenziellen Gefährdungen (Unfälle und Gesundheitsrisiken im Umgang mit Arbeitsmitteln und Stoffen) an den Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeiter abzuwehren. Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen sowie Maschinen und anderen technischen Anlagen sind Sie als Unternehmer verpflichtet, die notwendigen Betriebsanweisungen zu erstellen.
Wir erstellen beziehungsweise aktualisieren Ihre Betriebsanweisungen. Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie als Unternehmer die konkreten Anforderungen an Betriebsanweisungen und erhöhen damit die Rechtssicherheit für Ihren Betrieb.
Unsere Dienstleistung umfasst insbesondere eine ...
- klare Strukturierung Ihrer Betriebsanweisungen.
- systematische Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte.
- eindeutige Regelung bezüglich des notwendigen Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen Verhaltens Ihrer Mitarbeiter.
- auf Ihre Mitarbeiter ausgerichtete verständliche Form und Sprache.
- eine vollständige Dokumentation, welche Sie für die Unterrichtung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nutzen können.
Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.