Exportkontrolle
Zum Schutz deutscher außen- und sicherheitspolitischer Interessen ist der Außenhandel beschränkt und die Anforderungen an exportierende Unternehmen werden immer komplexer. Die Verantwortlichkeit liegt bei einem Mitglied der Geschäftsleitung und ist somit im Unternehmen als Chefsache zu betrachten - Verstöße können weitreichende Folgen haben.
Jedes Unternehmen muss daher eigenverantwortlich prüfen, ob seine Produkte von der Ausfuhrliste erfasst sind, um feststellen zu können, ob beim Export eine Genehmigungspflicht für das Unternehmen besteht.
Eine weitere unumgängliche Prüfung ist die der diversen Sanktionslisten. Hierbei muss überprüft werden, ob der Partner des Unternehmens, d.h. Kunden, Lieferanten oder Dienstleister etc., nicht von einer der gültigen Sanktionslisten erfasst ist. Auch können bestimmte Endverwendungen (z.B. militärische Endverwendung) oder Lieferungen in „sensible“ Länder wie z.B. Iran, Libyen, Syrien einer Genehmigungspflicht unterliegen. All diese Prüfungen stellen sicher, dass die zu liefernden Güter, Software und Technologien als auch der Kapital-/Zahlungsverkehr den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Wir unterstützen mit unseren Softwarelösungen die Einhaltung der komplexen Vorschriften für eine effektive Exportkontrolle.
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