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Brandschutzordnung

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung enthält Regeln für das Verhalten bei Bränden und die Brandverhütung. Die Erstellung obliegt dem Arbeitgeber bzw. dem Betreiber eines Objekts und beinhaltet den Schutz der beschäftigten Mitarbeiter oder Besucher und bestimmte Sachgüter. Zur Erreichung des angestrebten Schutzziels wird die Brandschutzordnung auf die jeweiligen Bedingungen und spezifischen Gefahren eines Objektes eigens zugeschnitten und enthält spezifische Regeln für das Verhalten bei Bränden und die Verhütung von Bränden. Eine allgemein gültige Brandschutzordnung gibt es daher nicht. Sie muss auf dem jederzeit auf dem aktuellen Stand gehalten werden und muss alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person geprüft werden. Eine Brandschutzordnung kann bauaufsichtlich gefordert sein und ist somit Bestandteil der Baugenehmigung einer Anlage! Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C. Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen, Mitarbeiter und Besucher, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten und beinhaltet Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall. Teil A wird als Aushang laminiert oder im Rahmen gefertigt. Teil A fertigen wir für Sie in verschiedenen Sprachen wie Englisch, Französisch, Arabisch, Japanisch und viele mehr... Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Betrieb aufhalten, also vor allem an die Mitarbeiter. Teil B enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung im Brandfall. Die Brandschutzordnung Teil B gliedert sich im Allgemeinen folgendermaßen: Brandverhütung Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege Melde- und Löscheinrichtungen Verhalten im Brandfall Brandmeldung Alarmsignale und Anweisungen In Sicherheit bringen Löschversuche unternehmen Besondere Verhaltensregeln Teil B der Brandschutzordnung muss allen Mitarbeitern in schriftlicher Form gegen Nachweis ausgehändigt werden und ist Teil der jährlichen Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter (§ 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1). Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Teil C enthält die Regeln zur Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und bestimmt die verantwortlichen Personen. Die Brandschutzordnung Teil C gliedert sich im Allgemeinen folgendermaßen:: Brandverhütung Meldung und Alarmierung Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Löschmaßnahmen Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Nachsorge Neue Vorschriften für Sicherheitskennzeichnung im Gebäude Für die Sicherheitskennzeichnung ersetzt die DIN EN ISO 7010 die ehemalige BGV A8. Ob eine Verwendung der "alten" Sicherheitskennzeichen möglich oder der Austausch der Sicherheitskennzeichen in Ihrem Gebäude erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall entschieden werden.
Brandschutzfenster aus Holz und Holz-Aluminium

Brandschutzfenster aus Holz und Holz-Aluminium

Brandschutzfenster verhindern den Brandüberschlag an oder in Gebäuden. An das Brandschutzfenster werden verschiedene Ansprüche an den Feuerwiderstand gestellt, von 30 Minuten (EI²30) bis zu 90 Minuten (EI²90) und mehr. Die Kennzeichnung der Brandschutzfenster erfolgt über ein Schild an den Elementen. Auf den Schildern sind die Zulassungsnummer, der Hersteller und das Herstellungsjahr, sowie die Überwachungsorganisation vermerkt. Sie erhalten von uns eine umfassende Dokumentation und Unterlagen zu Ihren Brandschutzfenstern.
Industrietore und Brandschutztüren - Montage und Sachkunde - alles aus einer Hand

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Das Prospekt – im Digitalzeitalter ein altes Medium neu entdecken.

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Das Prospekt dient dazu, umfassend und attraktiv über Produkte, Dienstleistungen oder Angebote zu informieren. Die Stärke von Druckerzeugnissen im Vergleich zu Online-Medien liegt in der ständigen Präsenz. Ein weiterer Aspekt, der immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die haptische und visuelle Erlebbarkeit von Druckerzeugnissen. Durch den Einsatz von hochwertigen Feinst- oder Naturpapieren, Sonderfarben, Kombination von Matt- und Glanzlack, Duftlacken, Foliekaschierungen, Blindprägungen, Stanzungen und anderen Veredlungen wird das Druckerzeugnis erlebbar. Das Prospekt kann so beim Leser exklusiv, hochwertig und qualitätsvoll wahrgenommen werden und trägt so gezielt zur Imagebildung bei.