Unternehmensbewertung
Unternehmerisches Handeln erfordert in bestimmten Situationen die Bewertung von Unternehmen. Die Wertberechnung ist abhängig vom Bewertungsanlass und erfolgt nach verschiedenen Methoden. Dazu definiere ich meine Funktion als Bewerter und nehme die Rolle des neutralen Gutachters oder die eines Parteigutachters ein.
Neben einer gründlichen Analyse Ihres Unternehmens wird die Branche und die gesamtwirtschaftliche Situation betrachtet. Diese Erkenntnisse verdichten sich in eine integrierte Planungsrechnung, in die Ermittlung von Zinssätzen und einem unternehmensspezifischen Risikoprofil.
Das Ergebnis erhalten Sie einer Präsentation und in Form eines Schriftstückes in den Detaillierungstiefen: Wertberechnung, Kurzgutachten, Vollgutachten. Welches dieser drei Produkte gewählt wird, hängt vom Bewertungsanlass, der zeitlichen Dringlichkeit und den zur Verfügung stehenden Informationen ab.
Neben der Erstellung von Wertberechnungen und Gutachten unterstütze ich Sie im Rahmen individueller Vereinbarungen für Leistungen wie Überprüfung vorliegender Bewertungen und argumentative Unterstützung in Verkaufs-/Kaufverhandlungen oder der Suche nach Käufern bzw. nach Kaufobjekten.
Sachverstand und unternehmerische Praxis vereint. Da ich selbst unternehmerisch tätig war, kenne ich die Perspektive meiner Mandanten aus eigener Erfahrung. Das versetzt einen in die Lage, die Gesamtsituation des zu bewertenden Unternehmens treffsicher einzuschätzen und ein realitätsnahes Chancen-Risikobild zu zeichnen. Dies ist umso entscheidender, da der Unternehmenswert auf einer Prognose der zukünftigen Ertragskraft Ihres Unternehmens beruht.
Kurz: Ich spreche Ihre Sprache. Neben dem Sachverstand zur Durchführung von Bewertungen geben Ihnen meine eigene unternehmerische Tätigkeit und jahrelange Erfahrungen als Geschäftsführer und Vorstand die Sicherheit einer sorgfältigen und professionellen Wertermittlung. Meine Erfahrungswerte finden Sie hier.
Unternehmensbewertung ist Vertrauenssache. Ich nehme mir ausreichend Zeit, die Aufgaben- und Zielstellung zu verstehen. Sind die Grundzüge des Bewertungsvorganges und alle damit zusammenhängenden Schritte geklärt, erstelle ich Ihnen ein Angebot für eine Wertberechnung, ein Kurz- oder Vollgutachten.
Funktion des Bewerters
Parteigutachter (auch als Bewerter in Beratungsfunktion bezeichnet) berücksichtige ich Ihre subjektiven Vorstellungen oder Zukunftspläne, unabhängig davon ob Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder ein Drittunternehmen kaufen wollen. Letztlich wird Ihr individueller Entscheidungswert ermittelt und folgende Frage beantwortet: Welchen Verkaufspreis möchten Sie mindestens erzielen bzw. welchen Kaufpreis sind Sie bereit, maximal für ein Drittunternehmen zu bezahlen?
In der Rolle als Parteigutachter liefere ich Ihnen auch Argumente zur Stärkung Ihrer Position in Verkaufs- oder Kaufverhandlungen. Erklärtes Ziel ist hierbei der Beeinflussung des Verhandlungspartners. Ein Parteigutachter ermittelt stets einen subjektiven Unternehmenswert. „Subjektiv“ daher, weil Ihre individuellen Vorstellungen und Zukunftspläne in den errechneten Wert einfliessen und damit bspw. Synergien erzielt werden können, zu denen ein Dritter nicht in der Lage ist oder die ein Dritter anders einschätzen würde.
Neutraler Gutachter
In der Position des neutralen Gutachters errechne ich im Gegensatz zum subjektiven Wert einen objektivierten Unternehmenswert. Die Bezeichnung „objektiviert“ bedeutet, dass der von mir errechnete Unternehmenswert mittels einer nachvollziehbaren Methodik von sachkundigen Dritten ebenfalls ermittelt werden würde. Ihre individuelle Wertvorstellungen (Synergien) kommen hierbei nicht zum Tragen.
Schiedsgutachter
Agiere ich als Schiedsgut