Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe nach Wasserhaushaltsgesetz § 62
Als zugelassener Fachbetrieb für Wannen nach Wasserhaushaltsgesetz WHG § 62 fertigen wir Gefahrstoffwannen als Einzelstücke bzw. Kleinstserien in allen Größen und Abmaßen.
Gefahrstoffwannen - Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe nach Wasserhaushaltsgesetz § 62
Auffangwannen - Tropfwannen - Behälter / Oelwannen - Chemikalienwannen
Als zugelassener Fachbetrieb für Wannen nach Wasserhaushaltsgesetz WHG § 62 fertigen wir Gefahrstoffwannen als Einzelstücke bzw. Kleinstserien in allen Größen und Abmaßen. Größere Gefahrstoffwannen endfertigen wir auch vor Ort. Größere Auffangwannen werden aus logistischen Gründen vor Ort geschweißt und montiert.
Auffangwannen für wassergefährdene Stoffe
Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe sind nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 62 und StaWaR mit bestimmten Mindestanforderungen bei der Materialgüte und Schweiß-Qualität herzustellen. Die Herstellung darf nur durch zugelassene und zertifizierte Unternehmen erfolgen, deren Zulassung mit dem Ü-Zeichen dokumentiert wird. (Zertifizierung)
Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe unterliegen gemäß Wasserhaushaltsgesetz der Kennzeichnungspflicht sowie der Prüfpflicht.