Balkongeländer
Zu jedem Balkon gehört auch ein Balkongeländer. Das Balkongeländer hat die Hauptfunktion, Personen gegen Absturz zu sichern. Bei Wohngebäuden muss bis zu einer Absturzhöhe von 12 m die Geländerhöhe 0,9 m betragen (Empfehlung = 1,00 m). Über 12 m Absturzhöhe gilt eine Mindesthöhe von 1,10 m. Öffnungen im Geländer dürfen nicht breiter als 12 cm sein. Geländer sind so auszubilden, dass Kindern das Überklettern nicht erleichtert wird. Also bevorzugt senkrechte statt waagerechte Füllstäbe, da diese nicht zum Besteigen animieren.
Balkongeländer sind aber auch für eine ansprechende Optik grundlegend. Ein Geländer wird heute als gestalterisches Element eingesetzt. Form und Gestaltung der Geländer haben einen prägenden Einfluss auf den Gesamteindruck eines Gebäudes. Vorrangig werden die Materialien feuerverzinkter Stahl (mit oder ohne zusätzliche Farbbeschichtung), Aluminium mit Farbbeschichtung und spezielles Glas eingesetzt. Individuelle Kombinationen der Materialien sind möglich. Beliebt sind zur Zeit Aluminiumgeländer mit einer dunklen Pulverbeschichtung und einer Füllung aus mattweißem Glas. Diese Geländer sind wartungsfrei, blickdicht und hell.