Behindertenrabatt beim Autohaus Winzer
Menschen mit Behinderung beim Autohaus Winzer -
jetzt auch für Angehörige.
Wie hoch ist der Rabatt?
Den Mitgliedern des "BbAb" und "mobil sein" gewährt Renault beim Kauf eines Neuwagens bis zu 27 Prozent Nachlass auf die unverbindliche Preisempfehlung. Voraussetzung: Der Grad der Behindertung muss mindestens 50 Prozent betragen. Diese Vereinbarung gilt selbstverständlich für Selbstfahrer wie für Gehandicapte, die mit dem Fahrzeug befördert werden. Einzige Bedingung: Der Wafeb muss auf den Behinderten zugelassen werden.
Die aktuellen Konditionen des "BbAB Renault" finden Sie
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Die aktuellen Konditionen des "BbAB Nissan" finden Sie
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Wie wird der Rabatt berechnet?
Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt.
Was ist die Basis für den Rabatt?
Grundlage für den Rabatt ist ein Rahmenabkommenvpm BbAB.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50%, deren Ehepartner, einem Elternteil, einem Kind oder deren amtlicher Betreuer. Die berechtigte Person muss zum Zeitpunkt des Kaufvertrags für das Fahrzeug Mitglied im Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. sein. Der Jahresbeitrag für die erforderliche Mitgliedschaft im BbAB in Höhe von 30,00 € entfällt. Nach 12 Monaten endet die kostenlose Mitgliedschaft automatisch, also ohne besondere Kündigung. Die Möglichkeit zur Fortführung auf eigene Kosten besteht.
Was ist zu beachten?
Die Haltefrist beträgt 6 Monate; d.h. das Fahrzeug muss 6 Monate auf die behinderte Person zugelassen sein.
Wie funktioniert das Ganze?
Um in den Genuss des Rabattes zu kommen benötigen Sie einen so genannten Abrufschein, den Sie vom BbAB erhalten. Bei Vorlage dieses Dokumentes wird Ihnen von jedem teilnehmenden Nissan-Vertragshändler
in Deutschland beim Kauf eines Neuwagens der Marke Renault (PKW und Transporter) der Rabatt eingeräumt.
Wie bekomme ich den Abrufschein?
Antragsformular für Abrufschein downloaden.
Antragsformular ausfüllen.
Ausgefülltes Formular mit Kopie vom Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) und ggf. Eheurkunde bzw. Geburtsurkunde an den BbAB schicken, faxen oder mailen.