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Baufeuchtemesssung

Baufeuchtemesssung

Bei aufsteigender Feuchtigkeit im Mauerwerk oder nach Wasserschäden ist die Ermittlung der Bauteilfeuchte unabdingbar. In einem ersten Schritt werden hierzu meist Verfahren gewählt, die zerstörungsarm zu einem Erstbefund kommen. Ist danach noch die exakte Bestimmung der Bauteilwerte (Feuchtigkeitsgehalt, hygroskopische Ausgleichsfeuchte, Durchfeuchtungsgrad, Salzgehalte) erforderlich, muss Material des Bauteils entnommen und geprüft werden. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Bauabnahmen

Bauabnahmen

Mit der Abnahme wird die vertragliche Fertigstellung eines Projektes bezeichnet. Als örtliche Bauaufsicht unterstützen wir Sie abschließend bei der Abnahme Ihres Bauprojekts. Alles wird noch einmal genau protokolliert und bestehende Mängel aufgelistet. Sofern alle Leistungen eingehalten und erbracht wurden, beginnt jetzt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Die Bauabnahme ist eine der wesentlichen Pflichten für Sie als Auftraggeber. Unser Team unterstützt Sie zwar in allen Belangen, aber die Verantwortung der Endabnahme liegt bei Ihnen selbst.
Brandschutz-Ausführungsplanung

Brandschutz-Ausführungsplanung

Das Ziel der Brandschutz-Ausführungsplanung besteht in der planerischen Umsetzung der im Brandschutzkonzept festgelegten baulichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Brandschutzes. Bearbeitungsschritte sind zum Beispiel: - die Durcharbeitung der Ergebnisse vorangegangener Leistungsphasen unter Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Anforderungen und der korrekten Umsetzung der genehmigten Lösungen Mitwirken bei der Objektplanung und den Fachplanungen hinsichtlich der integrierten Fachleistungen bis zu ausführungsreifen Lösungen - Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen - Fortschreiben des Erläuterungsberichtes
Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne

Die Darstellung enthält einen vereinfachten Grundriss mit dem Verlauf der Rettungswege, sowie der ortsbezogenen Eintragung der Einrichtungen zur Brandbekämpfung und Ersten Hilfe. Der Flucht- und Rettungsplan dient Nutzern / Besuchern eines Gebäudes zur schnellen Orientierung im Alarmfall oder Brandfall und ermöglicht ein schnelles Auffinden der sicheren Rettungswege und der Brandschutz- oder Erste-Hilfe-Einrichtungen. Die Darstellung enthält einen vereinfachten Grundriss mit dem Verlauf der Rettungswege, sowie der ortsbezogenen Eintragung der Einrichtungen zur Brandbekämpfung und Ersten Hilfe. Die Pläne werden auf Grundlage der DIN ISO 23601 erstellt und nach Kundenwunsch in verschiedenen Formaten laminiert oder im Rahmen geliefert. Diese Pläne werden in den einzelnen Etagen an Zugängen oder markanten Punkten aufgehangen. Für eine fachlich richtige Darstellung und hochwertige Gestaltung sorgen wir. Ausführungen: - laminiert für untergeordnete Bereiche, - im Standard-Aluminiumrahmensystem, - weitere Rahmensysteme wie Ganzglasrahmen oder Rahmen passend zu Ihrem Leitsystem sind möglich. Wir bemustern die Rahmen, damit Sie Ihre Entscheidung treffen können. - Größen: DIN A3, DIN A2, DIN A1 (weitere und abweichende Größen sind möglich) Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen durch eine sachkundige Person zu prüfen, um zu gewährleisten, dass sie gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Bei jeder Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss der Plan überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden.
Der Messestand als Bühne

Der Messestand als Bühne

auf der Messe haben wir einen beeindruckenden Messestand, auf dem unsere Produkte in markenkonformer Inszenierung präsentiert werden. Wir legen großen Wert auf eine effektive Kommunikation mit den Besuchenden und möchten ihnen ein unvergessliches Erlebnis bieten.
Brandschutzordnung

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung enthält Regeln für das Verhalten bei Bränden und die Brandverhütung. Die Erstellung obliegt dem Arbeitgeber bzw. dem Betreiber eines Objekts und beinhaltet den Schutz der beschäftigten Mitarbeiter oder Besucher und bestimmte Sachgüter. Zur Erreichung des angestrebten Schutzziels wird die Brandschutzordnung auf die jeweiligen Bedingungen und spezifischen Gefahren eines Objektes eigens zugeschnitten und enthält spezifische Regeln für das Verhalten bei Bränden und die Verhütung von Bränden. Eine allgemein gültige Brandschutzordnung gibt es daher nicht. Sie muss auf dem jederzeit auf dem aktuellen Stand gehalten werden und muss alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person geprüft werden. Eine Brandschutzordnung kann bauaufsichtlich gefordert sein und ist somit Bestandteil der Baugenehmigung einer Anlage! Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C. Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen, Mitarbeiter und Besucher, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten und beinhaltet Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall. Teil A wird als Aushang laminiert oder im Rahmen gefertigt. Teil A fertigen wir für Sie in verschiedenen Sprachen wie Englisch, Französisch, Arabisch, Japanisch und viele mehr... Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Betrieb aufhalten, also vor allem an die Mitarbeiter. Teil B enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung im Brandfall. Die Brandschutzordnung Teil B gliedert sich im Allgemeinen folgendermaßen: Brandverhütung Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege Melde- und Löscheinrichtungen Verhalten im Brandfall Brandmeldung Alarmsignale und Anweisungen In Sicherheit bringen Löschversuche unternehmen Besondere Verhaltensregeln Teil B der Brandschutzordnung muss allen Mitarbeitern in schriftlicher Form gegen Nachweis ausgehändigt werden und ist Teil der jährlichen Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter (§ 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1). Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Teil C enthält die Regeln zur Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und bestimmt die verantwortlichen Personen. Die Brandschutzordnung Teil C gliedert sich im Allgemeinen folgendermaßen:: Brandverhütung Meldung und Alarmierung Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Löschmaßnahmen Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Nachsorge Neue Vorschriften für Sicherheitskennzeichnung im Gebäude Für die Sicherheitskennzeichnung ersetzt die DIN EN ISO 7010 die ehemalige BGV A8. Ob eine Verwendung der "alten" Sicherheitskennzeichen möglich oder der Austausch der Sicherheitskennzeichen in Ihrem Gebäude erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall entschieden werden.
Kostenkontrolle bei Bauarbeiten

Kostenkontrolle bei Bauarbeiten

Während der Bauarbeiten prüfen wir regelmäßig die auflaufenden Kosten. Bei Abschluss der Bauarbeiten erfolgt auch eine abschließende Kostenkontrolle: Wir vergleichen die Leistungsabrechnung der einzelnen Gewerke mit den Vertragspreisen und dem Kostenvoranschlag. Jede einzelne Rechnung wird von uns geprüft, gegebenenfalls korrigiert und erst dann freigegeben. Durch begleitende Baustellen-Begehungen stellen wir sicher, dass keine Überzahlungen stattfinden.
Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis

Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis

Das Ziel des Brandschutzkonzeptes / -nachweises besteht in der Herausarbeitung erforderlicher Maßnahmen auf dem Gebiet des Brandschutzes, die in einer Planung bzw. Erstellung eines Gebäudes zu berücks Sie dienen dem Bauherrn oder Betreiber zum Nachweis, dass bzw. wie die Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes erreicht werden. Bauprojekte werden nicht nur aus architektonischer Sicht immer komplexer, sondern auch im Hinblick auf die technische Ausstattung immer anspruchsvoller. Hintergrund für diese Entwicklung ist nicht nur der steigende Anspruch an einen hohen Sicherheitsstandard. Dieser erfordert Einzelmaßnahmen im vorbeugenden baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutz, organisatorischen (betrieblichen) Brandschutz und abwehrenden Brandschutz. Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes gliedert sich in die Arbeitsschritte Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Dabei werden auf Grundlage der behördlichen Anforderungen wie die geltenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder unter Berücksichtigung der örtlichen Brandschutzverhältnisse und der Belange des Gebäudeeigentümers und der Nutzer müssen aus brandschutztechnischer Sicht umfassend geprüft und die Maßnahmen zur Erreichung des Schutzziele festgelegt. Brandschutzberechnungen werden als komplexe Nachweisverfahren im Brandschutz herangezogen, wenn schwierige Planungs- oder Bestandssituationen bewertet werden sollen und ergänzen so Brandschutzkonzepte / -nachweise.
Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten dienen der Feuerwehr zum schnellen Auffinden des Bereiches im Gebäude, indem ein Brand gemeldet wurde. Für jede einzelne Meldergruppe wird eine Karte erstellt. Auf der Vorderseite ist eine Gebäudeübersicht mit der Lage der BMZ, FBF und FSK und dem Beginn des Angriffsweges dargestellt; auf der Rückseite der Meldebereich und die Wege zu den einzelnen Meldern. Damit ist die Feuerwehr in der Lage, den auslösenden Melder und somit den Brandherd schnell zu lokalisieren. Die Laufkarten werden im Objekt am Feuerwehrzugang (FIZ) bereitgehalten. Feuerwehrlaufkarten werden auf Grundlage der DIN 14675 und in Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren erarbeitet und wasserfest laminiert. Wir erstellen die Feuerwehrlaufkarten im CAD und können sie im Datenformat zur Verfügung stellen.