Lamellenfeinsiebanlagen und Lamellenfeinrechenanlagen
Die gesetzlichen Forderungen zur Rückhaltung aufschwimmender Feststoffe und anderem unansehnlichen Material ergibt sich aus dem Entwurf des europäischen Normblattes EN 752, Teil 4 Nr. 11.3 und dem ATV
Bisher war es trotz des Einbaues von Tauchwänden in Regenwasserbehandlungsanlagen bei Entlastungen von Mischwasser nur bedingt möglich, Schwimm- und Schwebstoffe, wie Toilettenpapier, Hygieneartikel, Plastikmaterial und andere unästhetische Grobstoffe, zurückzuhalten. Der Beeinträchtigung von besonders schutzwürdigen Gewässern, Badeseen, Gewässern in bebauten Gebieten, in Erholungsbereichen stehenden Gewässern und deren Zuläufe, Gewässern mit ufernaher Bepflanzung und vor Versickerungsbecken muss wirkungsvoll und effizient begegnet werden.