Grundstück vermessen: Grenzvermessung, Grenzfeststellung, Zerlegung, Gebäudeeinmessung
Grundstücksvermessung und Grenzvermessung aus Rostock
Sie möchten Ihr Grundstück vermessen lassen? Als
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Vermessungsbüro GOLNIK & PARTNER aus Rostock
beraten wir Sie gern und stehen Ihnen in allen Fragen zum Thema amtliche Grundstücksvermessung und Grenzvermessung zur Seite. Zur amtlichen Vermessung eines Grundstücks, der sog. Liegenschaftsvermessung, zählt z. B. die
Grenzfeststellung
oder
Grenzwiederherstellung
, die
Flurstücksbildung bzw. Teilungsvermessung oder auch Parzellierung
(durch Sonderung oder Zerlegung), die
Abmarkung
, die
Verschmelzung
und die
Gebäudeeinmessung
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
erfüllen als hochqualifizierte Experten des Vermessungswesens auch hoheitliche Aufgaben für den Staat. Sie sind als beliehene Freiberufler funktional einer Behörde gleichgestellt. In Mecklenburg-Vorpommern sollen sie die Liegenschaftsvermessungen durchführen und werden auf Antrag tätig. Ein landesweit einheitliches Berufsrecht und die Bindung an eine Gebührenordnung gewährleisten
Rechtssicherheit, Objektivität und Neutralität
. Vertrauen Sie uns als amtlicher Vermesser!
Was ist das Liegenschaftskataster?
Liegenschaftskataster
ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung. In Mecklenburg-Vorpommern sind in diesem Verzeichnis alle Flurstücke und Gebäude (zusammen als Liegenschaften bezeichnet) nachzuweisen. Dies dient vorrangig der Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und der Bemessung der Grundsteuer.
Mit fortschreitender Digitalisierung hat sich das Liegenschaftskataster zudem zu einem Mehrzweckkataster entwickelt, welches heutzutage als Basisinformationssystem für verschiedenste Fach- und Aufgabenbereiche dient - darunter Umwelt, Planung, Verwaltung, Rechtsfragen, Statistik und Industrie.
Was ist ein Flurstück?
Flurstück
ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Im grundbuchrechtlichen Sinn bezeichnet ein Flurstück die kleinste buchbare Einheit eines Grundstücks. Ein Grundstück besteht daher aus ein oder mehreren Flurstücken.
Kosten
Kosten
richten sich nach der Kostenordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V). Sie sind damit bei allen Vermessungsstellen gleich. Eine kostenlose und unverbindliche Kostenschätzung können Sie im Vorfeld zum Vermessungsantrag bei uns anfordern.
Wir beraten Sie gern!
Leistungsbereiche
Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung
Flurstücksbildung
Abmarkung
Gebäudeeinmessung
Verschmelzung von Flurstücken
Ihr Vermesser mit Hauptsitz in Rostock