In Neu-Isenburg ist die Verpflichtung zur Reinigung der Gehwege und Straßen per Satzung auf die Anlieger bzw. Grundstückseigentümer übertragen.
In welcher Form diese ausgeführt werden muss, ist konkret der Straßenreinigungssatzung zu entnehmen.
Der DLB reinigt im Auftrag der Stadt die Bereiche, bei denen die Stadt selbst Anlieger ist und darüber hinaus ausgewählte Straßen mit einem entsprechend hohen Verkehrsaufkommen.
Hier geht es zu Aktionen und Projekten zum Thema Stadtsauberkeit.