Finden Sie schnell pfegeversicherung für Ihr Unternehmen: 339 Ergebnisse

Transportversicherung

Transportversicherung

GoodWay EXPRESS GmbH bietet umfassende Transportversicherungen an, um Ihre Sendungen während des Transports zu schützen. Unsere Versicherungen decken sowohl nationale als auch internationale Sendungen ab und bieten eine Höchstgrenze von bis zu $50.000 pro Packstück. Mit einer Transportversicherung von GoodWay können Sie sicher sein, dass Ihre wertvollen Güter im Falle eines Schadens oder Verlusts abgesichert sind. Wir arbeiten mit führenden Transportdienstleistern wie UPS, DHL und FedEx zusammen, um Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu bieten.
Versicherungen für Ärzte

Versicherungen für Ärzte

Ärzte haben ganz spezielle Anforderungen an einen optimalen Versicherungsschutz. Aufgrund der großen Verantwortung, die sie tragen, braucht es zusätzlich zu den Berufsunterbrechungs- Berufsunfähigkeitsversicherungen für Selbständige außerdem eine Berufshaftpflicht- und eine Berufsrechtsschutzversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherungen

Berufsunfähigkeitsversicherungen

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind für viele in den letzten Jahren billiger und gleichzeitig besser geworden. Durch einen Wechsel können vermutlich auch Sie, bei besserem Versicherungsschutz, Prämien sparen! Wer gesund ist und eine Police hat, sollte diese unverbindlich prüfen lassen. Das kostet nichts und kann viel sparen. Füllen Sie einfach dieses Formular aus. Anhand dieser Angaben können wir prüfen, ob sich ein Wechsel für Sie voraussichtlich lohnt. Wir informieren Sie dann, natürlich kostenlos und unverbindlich. Berufsunfähigkeitsversicherungen - Zeit für den Prüfstand
Flottenversicherung

Flottenversicherung

Flottenversicherung für Firmen Einfach, flexibel und individuell – für Ihren gewerblichen Fuhrpark. Profitieren Sie von individuellen Versicherungslösungen. Für jede Fuhrparkgröße finden wir den passenden Versicherungsschutz.
Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Ein unverzichtbarer Schutz für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler um sich gegen die finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen abzusichern. Warum die Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar ist! Als Unternehmer oder Selbständiger sind Sie stetig einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Ein Fehler im Arbeitsalltag kann schwerwiegende finanzielle Folgen für Sie und Ihr Unternehmen haben. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements eines jeden Unternehmens, Selbstständigen oder Freiberuflers. Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung? Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen vor Haftpflichtansprüchen. Dabei geht es um Haftpflichtansprüche Dritter, die aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können, die durch Ihre betriebliche oder unternehmerische Tätigkeit verursacht werden. Die Betriebshaftpflichtversicherungsschutz deckt in der Regel auch ein mögliches Produkthaftungsrisiko ab, welches sich aus Schäden ergibt, die durch von Ihnen hergestellte (teils auch durch Sie vertriebene) Produkte verursacht werden können. Auch das Produktrückrufkostenrisiko und die Folgen von Produktschäden sind versicherbar. Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung? Jedes Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, unabhängig davon, ob es sich um Handelsbetriebe, Industriebetriebe, Handwerksbetriebe oder beratende Berufe, sollte über eine Betriebshaftpflichtversicherung im Portfolio haben. In manchen Berufen ist die Versicherung (z.B. Berufshaftpflichtversicherung) sogar gesetzlich vorgeschrieben. Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung ab? Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden oder echten Vermögensschäden ab, die im Rahmen der beruflichen/unternehmerischen Tätigkeit entstehen. Sie übernimmt im Schadenfall die Kosten für Schadensersatzforderungen, z.B. wenn durch einen Fehler des Unternehmens ein Kunde zu Schaden kommt und berechtigte Ansprüche hat. Aber auch die Kosten, die entstehen, einen unberechtigten Schaden zu prüfen und in Ihrem Sinne abzulehnen, sind versichert. Darüber hinaus enthält die Betriebshaftpflichtversicherung oft (nach Absprache) eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die Vermögensschäden abdeckt, die nicht Personen- oder Sachschäden sind. Der Unterschied von Betriebshaftpflichtversicherung zur Berufshaftpflichtversicherung: Während die Betriebshaftpflichtversicherung die Risiken abdeckt, die aus der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens oder Selbstständigen entstehen, bezieht sich die Berufshaftpflichtversicherung im Wesentlichen auf die Risiken, die sich aus der Ausübung eines bestimmten Berufs ergeben. So ist die Berufshaftpflicht i.d.R. vor allen Dingen für Freiberufler relevant. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater haben hier einen speziellen Bedarf.
Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Umsatzausfälle und Unterbrechungen Ihres Geschäftsbetriebes absichern. zur Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Für den laufenden Betrieb eines Unternehmens ist es von größter Bedeutung, dass die gesamten Betriebsräumlichkeiten und (Produktions-) Maschinen in einem einwandfreien Zustand sind. Nur wenn alle Zahnräder des großen, betriebswirtschaftlichen Zahnrades ineinander greifen, kann ein Betrieb funktionieren und Umsätze und Gewinne erwirtschaften. Was aber passiert, wenn ein Schadensereignis dafür sorgt, dass die Betriebsräume nicht mehr benutzt werden können oder wenn eine Maschine beschädigt wird? Nun, in einem solchen Fall bleibt zu hoffen, dass man eine Betriebsunterbrechungsversicherung besitzt, denn nur eine Versicherung diesen Typs würde für Umsatzverluste, die durch ein versichertes Schadenereignis entstehen, aufkommen. Zu den versicherten Risiken gehören dabei: Feuer Sturm Leitungswasser Hagel Einbruchdienstahl Raub Vandalismus Sind auch die “weiteren Elementargefahren” versichert, kommen noch folgende Sparten hinzu: Lawinen Schneedruck Erdbeben Erdrutsch Überschwemmung Vulkanausbruch Gerade bei der Geschäftsinhaltsversicherung und der Betriebsunterberechnungsversicherung ist es von allergrößter Bedeutung, dass die Absicherung genau an Ihrem Bedarf angepasst wird. Eine genaue Aufnahme Ihrer aktuellen Situation und eine Beratung durch einen Fachmann ist dabei unabdinglich. Genau aus diesem Grund bieten wir Ihnen an, diesen Service für Sie zu leisten. Auf Wunsch können unsere Experten individuelle und finanziell perfekt auf Ihre jeweilige Situation zugeschnittene Versicherungskonzepte erstellen – damit sie auch im Schadenfall keinerlei Probleme mit der Leistung bekommen und Ihre Kosten problemlos decken können.
Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wozu eine Betriebsunterbrechnungsversicherung? Maschinen fallen aus, Geschäftsräume nehmen Schaden, Computersysteme brechen zusammen – doch Ihre Kosten laufen weiter. Mit einer Betriebs oder auch Praxisausfallversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Schäden in Folge einer Betriebsunterbrechung. Gehälter und Mieten werden so weiterbezahlt und entgangene Erträge ausgeglichen. Wer braucht eine Betriebsunterbrechungsversicherung? Die Betriebs- oder Praxisausfallversicherung ist für jeden Selbstständigen oder Freiberufler unbedingt notwendig. Niedergelassene Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater profitieren im Schadenfall von einer Ertrags- bzw. Praxisausfallversicherung genauso wie Handwerker und Einzelunternehmer. Was leistet eine Betriebsunterbrechnungsversicherung? Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt im Schadenfall Löhne und Gehälter, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Mieten und entschädigt für nicht erwirtschaftete Gewinne.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Besonders für Einzelunternehmer und Freiberufler ist die Betriebsunterbrechungsversicherung oder Betriebs- bzw. Praxisausfallversicherung von grundlegender Bedeutung, um im Krankheitsfall des Betriebs- oder Praxisinhabers die Weiterführung des Unternehmens zu sichern. Beispiele aimund, 45, ist Schreiner mit einer Bürokraft Wegen eines Arbeitsunfalls mit der Hobelmaschine fällt er mehrere Wochen aus (Krankenhaus etc.). Die Betriebskosten und die Miete für die Werkstatt fallen trotzdem an. Mehrere Aufträge können nicht mehr fertiggestellt werden, auch keine neuen Aufträge mehr angeworben werden. Auch die Angestellte muss während der Ausfalldauer entlohnt werden. Thomas, 41, ist Zahnarzt Wegen einer Lungenentzündung kann er nicht behandeln. Die Miete für die Zahnarztpraxis sowie das Gehalt seiner Zahnarzthelferin sind am Ende des Monats fällig. Außerdem fehlt der Umsatz und somit der eigene Verdienst während der Ausfalldauer. In beiden Fällen kann die Betriebsausfallschutz-Versicherung die Existenz retten. Sie leistet bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers nach individuell vertraglich vereinbarter Karenzzeit. Die Entschädigungszahlungen sind in Höhe der zur Zahlungsfähigkeit des Unternehmens notwendigen fortlaufenden betrieblichen Fixkosten anzusetzen. Wäre in beiden Fällen nur ein Krankentagegeld versichert gewesen, hätten sich beide zwar privat für den eigenen Verdienstausfall abgesichert, nicht jedoch für die fortlaufenden Betriebskosten (Miete, Gehälter der Mitarbeiter usw.) Besonderheiten Beamte Schüler Selbständige / Freiberufler Obwohl Schüler noch nicht am Arbeitsprozess teilnehmen, macht es großen Sinn, die Arbeitskraft der Zukunft abzusichern. Es geht hier darum, den ersten Schritt zu gehen und sich vor finanziellen Einbußen zu schützen, damit die Zukunft nicht schon zu Ende ist, bevor sie richtig beginnt. Die Vorteile früher anzufangen auf einen Blick: Meistens ist der Gesundheitszustand in jungen Jahren besser als später Je niedriger das Eintrittsalter, desto günstiger ist der mtl. Beitrag Früher Schutz ist immer BESSER – eine Krankheit oder ein Unfall ist immer plötzlich – und kann schon morgen eintreten Zukunft und finanzielle Sicherheit sollte man schützen, damit es überhaupt zum schicken Auto, den jährlichen Urlauben und dem finanziell gesicherten Familienleben kommen kann In den gewählten Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung muss bei dieser Berufsgruppe auf den Punkt “Umorganisation im Leistungsfall“ besonderes Augenmerk gelegt werden. Die Versicherer prüfen hier eine mögliche (auch zumutbare) Umorganisation z. B. der Kanzlei, der Praxis oder des Betriebes, damit auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gegebenenfalls verzichtet werden kann. Es gibt bestimmte Voraussetzungen wie, z.B. wirtschaftliche Angemessenheit, die für eine Umorganisation von Selbstständigen erfüllt sein muss. Durch BGH-Rechtsprechungen sind diese Voraussetzungen zwar definiert, lassen allerdings verschiedene Auslegungen zu. Schaden / Leistung / Prävention Man hat im Schadenfall sicherlich vielerlei Sorgen im Kopf und auch einfach keinen Sinn dafür, sich mit seinen Versicherungen auseinander zu setzen. Trotzdem bestehen die Versicherer meistens auf ausführliche seitenlange Angaben. Für die Bearbeitung durch den Versicherer sind diese Angaben sehr wichtig und Grundlage für die Leistung. Für uns spielt es keine Rolle, für welche der Absicherungsformen Sie sich entschieden haben. Egal welche Form es in Ihrem persönlichen Fall jetzt auch trifft – bei der Stellung des Leistungsantrags unterstützen wir Sie und können bei komplizierten Sachverhalten auf ein
Spitalzusatzversicherungen

Spitalzusatzversicherungen

Die Spitalversicherungen übernehmen Kosten, welche bei einem Spitalaufenthalt anfallen. Die Spitalzusatzversicherung bietet bei einem Spitalaufenthalt mehr Komfort und bessere ärztliche Betreuung. Die Spitalzusatzversicherung wird in Privat und Halbprivat unterteilt. Gewisse Zusatzversicherungen bieten auch die allgemeine Abteilung mit einer freien Arztwahl an. Die beliebteste Zusatzversicherung ist die private Krankenversicherung oder auch als private Abteilung bekannt. Im Falle eines Spitalaufenthaltes erhält der Versicherte ein Einzelzimmer mit mehr Komfort, grössere Auswahl an verschiedenen Mahlzeiten sowie eine Betreuung durch Chefärzte und besser geschultes Personal. Bei einer halbprivaten Versicherung sind die Leistungen etwas geringer als bei der privaten Krankenversicherung. Dennoch erhält man mit der Zusatzversicherung der halbprivaten Abteilung die Kostenübernahme für ein Zweitbettzimmer im Spital. Die Betreuung durch einen Oberarzt ist ebenfalls garantiert. Wann ist eine Zusatzversicherung sinnvoll? Eine Zusatzversicherung sollte immer abgeschlossen werden – wenn möglich bereits vor der Geburt. Die Zusatzversicherungen lehnen grundsätzlich Anträge von kranken und älteren Personen ab. Wenn Sie gesund sind und Sie das Alter von 55 Jahren noch nicht überschritten haben, ist ein Abschluss einer Zusatzversicherung empfehlenswert. Wann und wie kann ich die Zusatzversicherung kündigen? Kündigen Sie Ihre bisherige Zusatzversicherung erst, nachdem Sie von der neuen Versicherung bereits angenommen wurden. Auf der Seite Zusatzversicherung kündigen finden Sie einen Musterbrief und eine genaue Anleitung wie ein unproblematischer Wechsel abläuft. Bezahlt die Zusatzversicherung mein Fitness-Abonnement? In der Regel beteiligen sich Zusatzversicherungen mit einem grosszügigen Betrag von bis zu CHF 800 an eine Jahresmitgliedschaft in einem Fitnesscenter. Die Kostenbeteiligung kann je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Eine Spitalzusatzversicherung bietet erweiterte Leistungen und Komfort bei Krankenhausaufenthalten über die Grundversicherung hinaus. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder und Erwachsene deckt einen Teil der Ausgaben für Zahnbehandlungen. Bevor Sie die Zusatzversicherung wechseln oder kündigen, sollten Sie gewisse Regeln beachten.
Schwere Krankheiten Versicherung

Schwere Krankheiten Versicherung

Dank der Schwere Krankheiten Versicherung erhalten Sie im Fall der Fälle optimalen Versicherungsschutz und können sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Die geleistete Einmalzahlung kann völlig flexibel eingesetzt werden - ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Jetzt Tarife aller führenden Versicherer vergleichen, das beste Angebot auswählen und bequem online abschließen! Die Berufshaftpflichtversicherung bietet perfekten Schutz bei Personen-, Sach- und finanziellen Schäden und hat damit den Vorteil, dass sie zwei essentielle Versicherungen und deren unterschiedliche Deckung miteinander verbindet: die der Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit ist eines der größten existenziellen Lebensrisiken: Falls Sie berufsunfähig erkranken und Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, entstehen meist finanzielle Engpässe – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein bietet häufig unzureichenden Schutz. Die BU der Allianz zahlt Ihnen im Leistungsfall eine monatliche Rente und befreit Sie von den Beiträgen – je nach Tarif auch schon bei längerer Krankschreibung. Zusätzlich können Sie eine Pflegevorsorge integrieren. Flexibel wie Ihre Zukunftspläne: Unsere BU lässt sich flexibel bei Jobwechsel, Auslandsaufenthalt oder Arbeitslosigkeit anpassen. Schlagen Sie eine Beamtenlaufbahn ein, kann die BU Plus um einen Dienstunfähigkeitsschutz ergänzt werden. Je früher Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Das bietet Ihnen die Berufs­unfähigkeits­versicherung der Allianz Abgestimmt auf Ihre Lebenssituation und Ihr Einkommen, erhalten Sie passende Leistungen, zum Beispiel bei der BU Plus in folgenden Bereichen: Monatliche Rente: Wenn Sie bereits seit oder voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig sind – dann unterstützt Sie die monatliche Berufsunfähigkeitsrente dabei, Ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Diese erhalten Sie, solange die Berufsunfähigkeit besteht. Maximal bis zur vereinbarten Dauer. Leistung bei Krankschreibung: Sie erhalten bereits eine Rente in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente bei ununterbrochener Krankschreibung von mindestens sechs Monaten. Beitragsbefreiung: Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente oder Leistungen wegen Krankschreibung erhalten, übernimmt die Allianz Ihre Beiträge. Sofortschutz: Voller Versicherungsschutz ab dem ersten Beitrag. Hohe Flexibilität: Ob Zahlpausen bei vollem Versicherungsschutz, umfassende Erhöhungsoptionen Ihrer versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung oder die Anpassungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung - Ihr Vertrag lässt sich individuell an Ihr Leben anpassen. Schlagen Sie eine Beamtenlaufbahn ein, kann die BU Plus um einen Dienstunfähigkeitsschutz ergänzt werden.
Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur den Zeitplan des Bauvorhabens in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch dessen Finanzierung erheblich. Eine Bauleistungsversicherung empfiehlt sich daher für alle Bauherren, Bauträger und Generalübernehmer. Die Beitragskosten können Sie auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen. Als spezialisierter Fachmakler berät bau-plan-asekurado Sie gern unabhängig und vermittelt günstigen und umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Bauvorhaben. Welche Gefahren und Schäden lassen sich versichern? Grundleistungen Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Die Bauleistungsversicherung tritt bei Schäden ein, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können. Dazu gehören insbesondere folgende Gefahren: ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel) Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker unbekannte Dritte (Vandalismus) Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile Schadenbeispiele Brandstiftung Auf einem Neubaugelände wurde ein Wohnhaus errichtet. Der Rohbau war fast fertiggestellt und die Fußbodenheizung wurde für den Estricheinbau vorbereitet. Nachts begann die Fußbodenisolierung plötzlich an mehreren Stellen zu brennen. Schnell griffen die Flammen auf das gesamte Gebäude über. Die Feuerwehr konnte die vollständige Zerstörung abwenden, trotzdem entstand ein Schaden von ca. 40.000 €. Nach Aussagen der Polizei handelte es sich um Brandstiftungen, deren Täter jedoch unbekannt blieben. Da der Bauherr die Gefahr Feuer in seiner Bauleistungsversicherung zusätzlich mitversichert hatte, wurde der Schaden vom Versicherer reguliert. Kran umgekippt Ein Mehrfamilienhaus war im Rohbau fertig gestellt. Der vor dem Gebäude platzierte Turmdrehkran wurde für die weiteren Ausbauarbeiten nicht mehr benötigt. Der Abbau sollte mit Hilfe eines Autokranes erfolgen. Die Kontergewichte waren bereits entfernt und der Ausleger wurde gerade zur Demontage vorbereitet. Plötzlich kippte der Turmdrehkran seitlich weg und schlug mit dem Gegenausleger genau im aufwändig konstruierten Kreuzungsbereich der beiden Dachfirste ein. Allein die Kosten für die Reparatur des Dachstuhles wurden auf ca. 12.500 € geschätzt. Starke Unwetter im Sommer Plötzliche sintflutartige Regenfälle überschwemmten eine Baugrube mit frischem Fundament und beschädigten dieses komplett. Die Baugrube musste ausgepumpt und das Fundament komplett neu angelegt werden. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 20.000 € geschätzt. Die Bauleistungsversicherung des Bauträgers übernahm die Schadenskosten. Abenteuerspielplatz Ein paar Kinder nutzten den Neubau eines Einfamilienhauses als „Abenteuerspielplatz“. Sie befüllten die bereits montierten Abwasserrohre mit Kies und anderem Bauschutt, was eine unlösbare Verstopfung verursachte. In der Folge mussten die Rohre ersetzt werden und erneut durch die Bodenplatte verlegt werden. Die Schadenhöhe wurde auf ca.
Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU)

Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU)

Diese Deckung ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag mit einem separaten Bedingungswerk. Die Ermittlung der Versicherungssumme erfolgt in vereinfachter Form. Versicherungssumme = Jahresumsatz (netto) — Wareneinsatz (netto) = Rohertrag aus dem letzten abgelaufenen Geschäftsjahr.
Private Wohngebäude-Versicherung

Private Wohngebäude-Versicherung

Produkte Sach Umfassender Schutz gegen Schäden am Eigenheim Versichert ist das Wohngebäude. Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, sind mitversichert, wenn sie bei der Wertermittlung entsprechend berücksichtigt und angezeigt werden. Mitversichert sind bis zu zwei auf dem Grundstück vorhandene Garagen, bei Bedarf auch Nebengebäude und Schwimmbäder. AIG Wohngebäude-Versicherung Highlights und Produktvorteile Überspannungsschäden sind bis zur vollen Versicherungssumme abgesichert Fahrzeuganprall Aufwendungen für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks Mietausfall für nicht gewerbliche und gewerblich genutzte Räume bis 36 Monate abgedeckt Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung bis 12 Monate Absicherung von Elementarschäden möglich Umfassende Glasversicherung kann ergänzend abgeschlossen werden Umfassender Versicherungsschutz Niemand kann ein Haus vor Sturm, Hagel, Blitz und Feuer schützen. Vor den finanziellen Folgen allerdings schon. Die Wohngebäudeversicherung von AIG schützt den Hauseigentümer vor möglichen finanziellen Folgen, die am Haus durch Feuer, Blitz, Sturm und Hagel sowie bei Schäden durch Leitungswasser entstehen können – bis hin zum kompletten Wiederaufbau des beschädigten Gebäudes. Ergänzend kann auch eine Glasversicherung und Elementarschadendeckung abgeschlossen werden.
NAUTIMA Insassen-Unfallversicherung

NAUTIMA Insassen-Unfallversicherung

Schutz für Familie und Freunde Die Insassen-Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Gäste rund um die Uhr und weltweit: an Bord bei Landgängen beim Wasserskisport beim Baden und Schwimmern unrdum das Boot Der Schutz gilt für Eigner, Gäste, Skipper und Crewmitglieder.
Gewerbliche Gebäude-Versicherung

Gewerbliche Gebäude-Versicherung

Vom ersten Spatenstich an legen wir als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite den Grundstein für den passenden Versicherungsschutz. Sie kümmern sich um Ihre Geschäfte, wir um Ihre finanzielle Sicherheit. Die gewerbliche Gebäude-Versicherung schützt Ihr Geschäftsgebäude vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere Elementargefahren wie etwa Starkregen, Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck.
Gewerbliche Gebäude-Versicherung

Gewerbliche Gebäude-Versicherung

Vom ersten Spatenstich an legen wir als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite den Grundstein für den passenden Versicherungsschutz. Sie kümmern sich um Ihre Geschäfte, wir um Ihre finanzielle Sicherheit. Die gewerbliche Gebäude-Versicherung schützt Ihr Geschäftsgebäude vor Schäden durch: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere Elementargefahren, wie etwa Starkregen, Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck.
2. Bauleistungsversicherung

2. Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung greift bei Schäden am Rohbau, die durch wetterbedingte oder andere äußere Einflüsse entstehen können. Auch Diebstahl einzelner Bauteile und Schutz gegen Vandalismus ist in dieser Absicherung mit enthalten.
Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Als Bauherr ist für Sie die Bauleistungsversicherung als Ergänzung zur Feuerrohbauversicherung ein Muss und schützt Ihre wirtschaftliche Existenz. Denn schon in der Bauzeit ist der Rohbau Gefahren ausgesetzt. Durch z.B. Unwetter, Diebstahl oder menschliches Versagen können Bodenplatte, Grundmauern o.Ä. beschädigt oder zerstört werden. Ein Neubau kann schnell mehrere 10.000 Euro kosten. Sichern Sie alle für den Neubau erbrachten Leistungen und Lieferungen mit einer Bauleistungsversicherung ab und berechnen Sie den Beitrag auf vvv24.de. Hinweis zum Onlineabschluss: Voraussetzung für den Abschluss ist, dass der Versicherungsnehmer Bauherr des Vorhabens ist und es sich um einen privaten Bau eines massiven Wohngebäudes handelt (Mauerwerksbau oder Fertighaus).
Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

technischen Versicherung ist in der Regel ein Bauherr, ein Bauunternehmer oder ein Architekt. Die technische Versicherung bietet Schutz vor Sachschäden an der Baustelle oder am Bauwerk selbst, die durch unvorhergesehene Ereignisse wie Feuer, Sturm oder Diebstahl entstehen können. Die Versicherung deckt in der Regel die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau des beschädigten Objekts ab. Darüber hinaus kann sie auch den entgangenen Gewinn oder zusätzliche Kosten, die durch den Schaden entstehen, abdecken. Es gibt verschiedene Arten von technischen Versicherungen, je nach Art des Bauwerks und der Art der Bauleistungen. Eine Bauleistungsversicherung beispielsweise bietet Schutz während der Bauphase, während eine Montageversicherung Schutz bei der Installation von Maschinen oder Anlagen bietet. Um den passenden Versicherungsschutz zu finden, ist es ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen und verschiedene Angebote zu vergleichen. So kann man sicherstellen, dass man den besten Schutz zum besten Preis erhält.
Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Mit der Bauleistungsversicherung schützen Sie Ihren Rohbau finanziell gegen verschiedene Schäden. Dazu gehören zum Beispiel Sturm, Hagel, Frost, Überflutung, mutwillige Beschädigung, Glasbruch, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern und Diebstahl von fest eingebautem Material wie Heizkörper, Waschbecken oder Gastherme. Die Versicherung deckt auch Kosten im Schadensfall ab. So können Sie sich auf Ihre Bauprojekte konzentrieren, ohne sich um mögliche finanzielle Risiken sorgen zu müssen.
Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich! Was ist versichert? Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar: Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten. Welche Gefahren und Schäden sind mitversichert? Schäden, die während der Bauzeit durch eine plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Gegenständen entstehen können, wie z.B.: ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel) Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker unbekannte Dritte (Vandalismus) Zusätzlich versicherbar sind: Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) Schäden durch Hochwasser Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) - Beschädigung Altbausubstanzen Nachhaftung (je nach Anbieter i.d.R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar). Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert? Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden Fahrzeuge aller Art normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie Wo gilt die Versicherung? Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wird. Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln? Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen. Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet? Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt. Sonstige Hinweise Den Beitrag für die Bauleistungsversicherung können Sie auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen. Nachbarschaftshilfe am Bau ist unter gewissen Umständen gegenüber der Berufsgenossenschaft anzeigepflichtig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vor Spam-Bots schützen möchten. Übertragen Sie daher bitte den angezeigten Code, um zu bestätigen, dass Sie ein Mensch sind. Der Code besteht aus Großbuchstaben von
Autoversicherung

Autoversicherung

Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es versichern. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug. Viele Faktoren bestimmen den Beitrag Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können. Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens. Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann. Die KFZ-Haftpflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein. Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt. Hohe Deckungssummen im Schadensfall Außerdem prüft die Haftpflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab. Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher. Teil- und Vollkasko Die Teilkaskoversicherung Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken. Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert. Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleich
Autoversicherung

Autoversicherung

Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es versichern. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug. Viele Faktoren bestimmen den Beitrag Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können. Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens. KFZ-Haftpflichtversicherung Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann. Die KFZ-Haftpflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein. Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt. Hohe Deckungssummen im Schadensfall Außerdem prüft die Haftpflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab. Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher. Teil- und Vollkasko Die Teilkaskoversicherung Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken. Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert. Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteilig
Autoversicherung

Autoversicherung

Berechnungsgrundlage: Jahresfahrleistung: 12.000 km - Fahrer: Versicherungsnehmer + Partner (18 Jahre) - BF17 VW Golf VI GTI 2,0 TDI - 211 PS - HSN: 0603 TSN: APL andere Anbieter gem. Internetvergleichsportal SF 1/2 Haftpflicht Vollkasko 300 € SB Teilkasko 150 € SB Schutzbrief 2.171,69 € Unser Angebot SF 15 Haftpflicht Vollkasko 300 € SB Teilkasko 150 € SB Schutzbrief 970,50 € Wirtschaftskanzlei Schwaben GmbH
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Berechnen Sie den Preis-Leistungs-Sieger für Ihre Autoversicherung einfach selbst Tarife vergleichen Schnellzugriff - Service Ich möchte beraten werden Persönliche Daten ändern Vertrag ändern Schaden melden Richtig versichern - Lebenslang profitieren eVB Nummer anfordern
Autoversicherung

Autoversicherung

Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es versichern. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug. Viele Faktoren bestimmen den Beitrag Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können. Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens. KFZ-Haftpflichtversicherung Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann. Die KFZ-Haftpflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein. Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt. Hohe Deckungssummen im Schadensfall Außerdem prüft die Haftpflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab. Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher. Teil- und Vollkasko Die Teilkaskoversicherung Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken. Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert. Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteilig
Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, Überschwemmungen, poröse Rohre etc.: Selbst das beste Objekt kann dadurch stark beschädigt werden. Eine Feuerversicherung zum Neuwert ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Jedoch stellen auch alle anderen möglichen Schäden ernst zu nehmende Risiken dar, die der Hausverwalter und/oder die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) auf jeden Fall absichern muss. Mit einer Gebäudeversicherung lässt sich sprichwörtlich alles unter einen Hut bringen, denn diese umfasst sowohl Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) als auch durch Leitungswasser (Bruch- und Frostschäden an Rohren) sowie Sturm und Hagel. Zudem sind Elementarschäden zusätzlich versicherbar. Bei diesem wichtigen Zusatz sollte auf keinen Fall gespart werden, um das Wohl der Gemeinschaft nicht zu gefährden. Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck stellen somit keine finanziellen Risiken mehr für die Eigentümer dar. Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Gegenstände. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.