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... zuschneiden kann. Über eine umfangreiche Symbolbibliothek ist es möglich, Brandschutz-, Gefahren-, Verbots- und Rettungszeichen in die Brandschutzordnung zu integrieren. Mit diesem Programm erhalten die Verantwortlichen ein anwenderfreundliches Hilfsmittel, das sie in die Lage versetzt ihre Pflichten im Brandschutz zu erfüllen. Merkmale & Besonderheiten: - Brandschutzordnung Teil A...

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Brandschutzordnung

Brandschutzordnung

Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 / Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 / Brandschutzordnung Teil C Die Brandschutzordnung ist Ihre interne und externe Anweisung für das Verhalten im Brandfall in Ihrem Unternehmen. Sie besteht aus Teil A, Teil B, und Teil C. Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 enthält die Mindestanforderungen an die Aushänge zum Verhalten im Brandfall und der Verhütung von Bränden. Sie richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten, also neben Arbeitnehmern und Bewohnern auch Besucher. Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Betrieb aufhalten, also vor allem an die Mitarbeiter. Brandschutzordnung Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind (Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter u. a.). Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Brandschutzordnung

Brandschutzordnung

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Von Verhaltensregeln für Personen innerhalb eines Gebäudes während einer Notsituation (Teil A), über Maßnahmen die einer Brand- und Rauchausbreitung entgegenwirken, sowie Flucht- und Rettungswege zugänglich halten (Teil B) bis hin zu Regeln und Abläufen für Mitarbeiter, die mit Brandschutzaufgaben beauftragt wurden (Teil C) – mit der Brandschutzordnung (nach DIN 14096) erhalten Sie ein Konzept, dass in jeder Brandsituation für geregelte sowie sichere Abläufe sorgt.
Brandschutz

Brandschutz

Ein Brand gefährdet nicht nur das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter, sondern kann Unternehmer auch Ihre Existenz kosten. Daher sollten Sie sich motiviert um die Ausarbeitung und Aktualisierung Ihres betrieblichen Brandschutzes kümmern und darauf achten, Ihre Mitarbeiter regelmäßig bzgl. des aktiven und passiven Brandschutzes zu sensibilisieren. Unsere Leistungen im Überblick Stellung des Brandschutzbeauftragten Durchführung von Brandschutzbegehungen Umsetzungskontrolle des Brandschutzkonzeptes Kontrolle und Aktualisierung brandschutzrelevanter Dokumentationen Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ASR 2.2 Durchführung von Evakuierungs- und Rettungsübungen
Brandschutz

Brandschutz

VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ Gemeinsam schützen wir vor der Entstehung von Bränden in Ihrem Unternehmen Welche verheerenden Folgen ein Brand im Unternehmen haben kann, ist offensichtlich: Menschen sind in Gefahr, Unternehmenswerte gehen verloren. Legen Sie den Brandschutz darum in unsere professionellen Hände. GRUNDLAGEN Im Brandfall stehen in einem Unternehmen Menschenleben, Sach- und Gebäudewerte auf dem Spiel. Dabei zählt bei der Brandbekämpfung zur Schadensminimierung jede Sekunde. Neben einer effektiven und organisierten Evakuierung des Gebäudes oder einzelner Brandabschnitte, nehmen insbesondere die Koordination der Löscharbeiten und die Einweisung der Rettungskräfte eine wichtige Rolle ein.
Brandschutz

Brandschutz

Regelmäßige Prüfungen Ihrer Brandschutzanlagen und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen gehören zum Verantwortungsbereich jedes Unternehmens. Z.B. die Beratung bei der Planung und Unterhaltung baulicher Anlagen, Erstellung einer betrieblichen Brandschutzordnung, Prüfung der Funktionsfähigkeit etc. sind nur einige wichtige Aufgaben, für die Sorge getragen werden muss.
Brandschutzordnung 2025

Brandschutzordnung 2025

Software zur Erstellung der Brandschutzordnungen Teile A, B und C Die Software Brandschutzordnung 2025 unterstützt den Anwender bei der Erstellung der Brandschutzordnung Teil A, Teil B und Teil C. Der Nutzer wird anhand der von der DIN 14096 vorgegebenen Struktur durch das Programm geleitet. Es werden Textbausteine vorgeschlagen, aus denen man auswählen und die man auf den jeweiligen Betrieb zuschneiden kann. Über eine umfangreiche Symbolbibliothek ist es möglich, Brandschutz-, Gefahren-, Verbots- und Rettungszeichen in die Brandschutzordnung zu integrieren. Mit diesem Programm erhalten die Verantwortlichen ein anwenderfreundliches Hilfsmittel, das sie in die Lage versetzt ihre Pflichten im Brandschutz zu erfüllen. Merkmale & Besonderheiten: - Brandschutzordnung Teil A - Brandschutzordnung Teil B inkl. Inhaltsverzeichnis - Brandschutzordnung Teil C inkl. Inhaltsverzeichnis - umfangreiche Symbolbibliothek mit Brandschutz-, Gefahren-, Verbots- und Rettungszeichen - Textbausteine für Teil B und Teil C - Zentrales Projektkontrollzentrum - Über 300 Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - Checklisten und Arbeitshilfen - Adressdatenbank mit Dublettensuche - Stammdatenverwaltung - Vorschaufunktion - Vorlagenverwaltung - Erstellung von PDF-Dateien' - E-Mail-Verteiler - Automatische Suche nach Updates - Einbindung und Verwaltung externer Dateien - Textverarbeitung mit Serienbrieffunktion und Anbindung an die Adressdatenbank - Projektverwaltung - Nutzerverwaltung - Grafikimport/-export - System- und Wartungstools - Vergabe von Zugriffsrechten - Automatische Datensicherung - Datenimport aus Outlook oder Excel - Servicecenter - Floating license für Netzwerkversionen Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://weise-software.de/software_brandschutzordnung
Brandschutzlösungen

Brandschutzlösungen

Unser erfahrenes Team entwickelt integrierte Brandschutzlösungen, die speziell auf die Anforderungen Ihres Gebäudes zugeschnitten sind. Wir berücksichtigen dabei nicht nur die aktuellen Brandschutzvorschriften, sondern auch Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen.
Brandschutzordnung Teil A - C  nach DIN 14096

Brandschutzordnung Teil A - C nach DIN 14096

Eine Brandschutzordnung ist ein unverzichtbares Dokument für alle Unternehmen, Institutionen und öffentlichen Einrichtungen. Sie ist erforderlich, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht oder wenn der Gesetzgeber dies fordert, zum Beispiel in Schulen, Krankenhäusern, Industrieanlagen, Hochhäusern und öffentlichen Versammlungsstätten. Eine Brandschutzordnung dient dazu, im Brandfall geordnete und effiziente Abläufe sicherzustellen und dadurch Menschenleben zu schützen sowie Sachwerte zu bewahren. Die Brandschutzordnung wird in drei Teile unterteilt: Brandschutzordnung Teil A: Sie richtet sich an alle Personen, die sich in der Einrichtung aufhalten. Teil A gibt grundlegende Verhaltensregeln im Brandfall vor, wie zum Beispiel die Anweisungen zur Flucht und zur Brandmeldung. Brandschutzordnung Teil B: Dieser Teil ist für die Beschäftigten des Unternehmens oder der Einrichtung bestimmt. Er enthält detaillierte Informationen und Anweisungen zum Verhalten im Brandfall sowie zur Brandverhütung. Dazu gehören auch spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter. Brandschutzordnung Teil C: Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, wie Brandschutzbeauftragte und Führungskräfte. Er umfasst detaillierte Anweisungen zur Organisation des Brandschutzes, die Durchführung von Brandschutzbegehungen, Wartungspläne für Brandschutzeinrichtungen und Maßnahmen zur Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern. Bei der Erstellung einer Brandschutzordnung müssen verschiedene gesetzliche Vorgaben und Normen beachtet werden: DIN 14096: Diese Norm definiert die Anforderungen an Inhalt, Form und Gestaltung der Brandschutzordnung. Sie stellt sicher, dass alle relevanten Informationen klar und verständlich vermittelt werden. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Diese gesetzlichen Vorgaben regeln die Pflicht zur Erstellung und Unterweisung von Brandschutzordnungen im betrieblichen Kontext. Bauordnungen der Bundesländer: Je nach Bundesland können zusätzliche Regelungen und Vorschriften gelten, die bei der Erstellung berücksichtigt werden müssen. Eine Brandschutzordnung ist nur dann wirksam, wenn sie den betroffenen Personen bekannt ist und von diesen verstanden wird. Daher ist es unerlässlich, dass alle Mitarbeiter und regelmäßig anwesenden Personen in der Einrichtung über den Inhalt der Brandschutzordnung unterwiesen werden. Die Unterweisung sollte bei der Einstellung neuer Mitarbeiter und in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, erfolgen. Zudem müssen spezielle Schulungen für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz durchgeführt werden. Diese Unterweisungen sind zu dokumentieren, um im Ernstfall nachweisen zu können, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden. Mit einer umfassenden und gut umgesetzten Brandschutzordnung tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit in Ihrer Einrichtung bei. Sie schützt nicht nur Menschenleben, sondern hilft auch, Sachwerte und die betriebliche Kontinuität zu sichern.
Brandschutzplatten

Brandschutzplatten

Brandschutzplatten sind unverzichtbare Elemente in der modernen Bauindustrie, die dazu dienen, die Ausbreitung von Feuer und Rauch in Gebäuden zu verhindern. Diese Platten bestehen aus feuerfesten Materialien, die bei hohen Temperaturen stabil bleiben und eine Barriere gegen die Ausbreitung von Flammen bieten. Sie werden in Wänden, Decken und Fußböden installiert, um sicherzustellen, dass im Falle eines Brandes wertvolle Zeit für die Evakuierung und das Eingreifen der Feuerwehr gewonnen wird. Brandschutzplatten spielen eine entscheidende Rolle in der Einhaltung von Bauvorschriften und der Gewährleistung der Sicherheit von Gebäuden und ihren Insassen.
Brandschutz / Brandschutzbeauftragter

Brandschutz / Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte übernehmen eine wichtige Rolle in Unternehmen. Sie stehen als Ansprechpartner für alle Beschäftigten insbesondere für die Führungskräfte und die Geschäftsleitung rund um das The Unsere Leistungen: Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung Begutachtung von Arbeitsplätzen Einschätzung der Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsplätzen Bewertung möglicher Gefahren durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, welche eine Brandlast und Brandgefahr darstellen Mitwirken beim Erstellen von Betriebsanweisungen und SOP`s (Standart Operation Procedure) für Arbeiten, von denen Brandgefährdungen ausgehen Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Brandschutz-Unterweisungen der Beschäftigten und Ausbildung von Brandschutzhelfern Schulungen und Unterweisungen Gesetzlich ist geregelt, dass der Brandschutzbeauftragte eine Beraterfunktion gegenüber der Geschäftsführung hinsichtlich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes einnimmt. Zudem stehen Brandschutzbeauftragte auch bei Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen unterstützend zur Seite.
Brandschutzschilder

Brandschutzschilder

Kennzeichen Sie wichtige Einrichtungen und Geräte mit unseren Brandschutzzeichen und sorgen Sie damit für schnelles Handeln im Brandfall. Feuerlöscher, Löschschlauch oder aber Brandmeldetelefon und Brandmelder - eine Beschilderung mit normgerechten Brandschutzzeichen und Brandschutzsymbolen in Signalrot ermögliche eine schnelle Alarmierung und Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
Brandschutzordnung

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung enthält Regeln für das Verhalten bei Bränden und die Brandverhütung. Die Erstellung obliegt dem Arbeitgeber bzw. dem Betreiber eines Objekts und beinhaltet den Schutz der beschäftigten Mitarbeiter oder Besucher und bestimmte Sachgüter. Zur Erreichung des angestrebten Schutzziels wird die Brandschutzordnung auf die jeweiligen Bedingungen und spezifischen Gefahren eines Objektes eigens zugeschnitten und enthält spezifische Regeln für das Verhalten bei Bränden und die Verhütung von Bränden. Eine allgemein gültige Brandschutzordnung gibt es daher nicht. Sie muss auf dem jederzeit auf dem aktuellen Stand gehalten werden und muss alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person geprüft werden. Eine Brandschutzordnung kann bauaufsichtlich gefordert sein und ist somit Bestandteil der Baugenehmigung einer Anlage! Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C. Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen, Mitarbeiter und Besucher, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten und beinhaltet Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall. Teil A wird als Aushang laminiert oder im Rahmen gefertigt. Teil A fertigen wir für Sie in verschiedenen Sprachen wie Englisch, Französisch, Arabisch, Japanisch und viele mehr... Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Betrieb aufhalten, also vor allem an die Mitarbeiter. Teil B enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung im Brandfall. Die Brandschutzordnung Teil B gliedert sich im Allgemeinen folgendermaßen: Brandverhütung Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege Melde- und Löscheinrichtungen Verhalten im Brandfall Brandmeldung Alarmsignale und Anweisungen In Sicherheit bringen Löschversuche unternehmen Besondere Verhaltensregeln Teil B der Brandschutzordnung muss allen Mitarbeitern in schriftlicher Form gegen Nachweis ausgehändigt werden und ist Teil der jährlichen Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter (§ 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1). Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Teil C enthält die Regeln zur Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und bestimmt die verantwortlichen Personen. Die Brandschutzordnung Teil C gliedert sich im Allgemeinen folgendermaßen:: Brandverhütung Meldung und Alarmierung Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Löschmaßnahmen Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Nachsorge Neue Vorschriften für Sicherheitskennzeichnung im Gebäude Für die Sicherheitskennzeichnung ersetzt die DIN EN ISO 7010 die ehemalige BGV A8. Ob eine Verwendung der "alten" Sicherheitskennzeichen möglich oder der Austausch der Sicherheitskennzeichen in Ihrem Gebäude erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall entschieden werden.
Brandschutzschulungen

Brandschutzschulungen

Eine Ursache für Großbrände ist die Unwissenheit über grundlegenden Brandschutzregeln. Teilnehmer unserer Seminare werden fundiert in der Theorie und Praxis geschult. Wir vermitteln rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Pflichten. Außerdem lernen sie die physikalischen und chemischen Prozesse bei Verbrennungs- und Löschvorgängen kennen und trainieren praxisnah die Bekämpfung von Bränden. Folgende Unterrichtseinheiten beinhaltet die Schulung: Vorbeugender betrieblicher Brandschutz Brandgefahren und -ursachen Verhalten im Brandfall Einsatzmöglichkeiten von Löschmitteln und Löschgeräten Funktion und Handhabung von Kleinlöschgeräten Vorträge gemäß Vorgaben des Kunden Löschvorführungen / Löschübungen
Externer Brandschutzbeauftragter für Unternehmen

Externer Brandschutzbeauftragter für Unternehmen

Brandschutz. Soweit muss es nicht kommen. Wir stellen Ihnen gern zur Unterstützung einen Brandschutzbeauftragten. Brandschutz in der Firma etablieren. Wir helfen Ihnen. Brandschutz / Brandschutzbeauftragter: Als Brandschutzbeauftragter ausgebildet nach der Richtlinie vfdb 12/09-01:2009-03 sind wir Ihnen bei der Organisation des Brandschutzes in Ihrem Betrieb gerne behilflich. Folgende Leistungen bieten wir an: Stellung eines Brandschutzbeauftragten, Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Erstellung von Brandschutzordnungen, Erstellung von Feuerwehrplänen, Erstellung von Feuerwehrlaufkarten, Organisation und Durchführung von Löschübungen, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen. Schulung Brandschutzhelfer – Wir schulen Ihr Personal effektiv und praxisnah. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Brandschutzordnung Teil A, B, C

Brandschutzordnung Teil A, B, C

Eine Brandschutzordnung enthält alle Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Unternehmens im Brandfall und Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Die Erforderlichkeit und Umfang einer Brandschutzordnung hängt von den geltenden Sonderbauvorschriften oder den Forderungen der Bauaufsichtsbehörde ab. Eine Brandschutzordung ist zwingend an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen und individiuell zu Erstellen. Sie ist stets akutell zu halten und mindestens alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person zu überprüfen. Wir überprüfen Ihr aktuelles betriebliches Notfallmanagement und erstellen eine Brandschutzordnung individuell und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Brandschutzordnung  Teil A und B

Brandschutzordnung Teil A und B

Die Brandschutzordnung enthält Regeln für die Brandverhütung und Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes. Die Brandschutzordnung Teil A und B Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Beschäftigten des Betriebes. Weiterhin gilt die Brandschutzordnung für alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend in dem Betrieb aufhalten. Dazu gehören auch auftragsausführende Firmen. Die Brandschutzordnung soll dazu beitragen, die Entstehung von Bränden in den Betriebsräumen zu verhindern bzw. deren Auswirkungen und Schäden zu begrenzen. Sie unterteilt sich in z.B. folgende Abschnitte: Brandverhütung Brandschutzeinrichtungen / Flucht und Rettungswege Verhalten bei Bränden
Brandschutzgutachten, Brandschutzmaßnahmen

Brandschutzgutachten, Brandschutzmaßnahmen

Brandschutzgutachen, Ein Brandschutzgutachten gibt Ihnen Sicherheit über den Zustand und die Wirksamkeit Ihrer Brandschutzmaßnahmen. BSC Brandschutz bietet Ihnen umfassende Gutachten, die alle relevanten Aspekte des baulichen und technischen Brandschutzes berücksichtigen. Unsere Experten analysieren Ihre Gebäude und Anlagen detailliert und geben Ihnen klare Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Brandschutzes. Keywords: Brandschutzgutachten, Sicherheitsbewertung, Brandschutzanalyse, Risikobewertung, Schutzmaßnahmen
§ 42 Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne

§ 42 Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne

(Abs. 2) „Das Betriebspersonal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen über die Lage und die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen und –anlagen, … die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand …“ ➔ Das Betriebspersonal (alle) von Versammlungsstätten muss jährlich an einer Brandschutzunterweisung teilnehmen!
Vorbeugender, baulicher Brandschutz

Vorbeugender, baulicher Brandschutz

Die Firma Firestop Brandschutz-Service GmbH in Lehrte ist im vorbeugenden Brandschutz tätig und wird seit 2012 erfolgreich von Iver Hadler geführt. Als zentraler Ansprechpartner für den Bauherrn, Brandschutzgutachter, Planer, Architekten und Zulieferer beraten wir Sie gern vor Ort, erstellen Leistungsverzeichnisse, koordinieren und projektieren das Projekt für Sie. Ganz egal, ob es sich hierbei um ein denkmalgeschütztes Gebäude, öffentliche Einrichtungen, Industrie, Privatfirmen, Neu- oder Umbauten handelt. Wir schaffen Lösungsansätze auch bei komplexen und außergewöhnlichen Anforderungen des baulichen Brandschutzes. Dabei ist die Zusammenarbeit mit qualifizierten Brandschutzgutachtern sowie das Know-how unserer Partner und Lieferanten für uns unerlässlich.
Feuerschutz und Brandbekämpfung

Feuerschutz und Brandbekämpfung

Seit mehr als 25 Jahre widmen wir uns diesem Thema mit Engagement und dieses im Sinne unsrer Kunden. Wir lassen nichts anbrennen und kümmern uns sofort um die Anliegen unserer Kunden. Wir übernehmen Objektplanung, Montage, Wartung und bieten zudem erstklassigen Service, egal wo wir gebraucht werden, dieses sogar im 24h Service.
Brandschutz / Unfallverhütung

Brandschutz / Unfallverhütung

Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Unterweisung in die Unfallverhütungsvorschriften nach §12 ArbSchG.
Brandschutz München

Brandschutz München

Brandschutz in München sowie Umgebung und Brandschutzunterweisungen hören nicht mit der Installation und Bereitstellung von Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern auf. Es gehören all die Maßnahmen dazu, die Brände verhindern bzw. deren Ausbreitung vorbeugen Leben von Menschen und Tieren im Falle eines Brandes retten Löscharbeiten ermöglichen und so auch enorme Sachschäden verringern Mit professionell ausgeführtem Brandschutz sichern Sie die Gesundheit und das Leben Ihrer Mitarbeiter und im Zweifelsfall die Existenz Ihrer Firma. Brandschutz München und Umgebung Aufgaben Meine Aufgabe als zertifizierter Brandschutzbeauftragter ist es, die drei Teilbereiche des vorbeugenden Brandschutzes (baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer BS) für Sie und Ihr Unternehmen zu organisieren , zu kontrollieren und zu optimieren und somit dafür zu sorgen, dass Brände verhindert werden bzw. im Ernstfall die Voraussetzungen gegeben sind, um Schlimmstes zu verhindern und den Schaden zu mindern. Schulungen wie Beispielsweise eine Brandschutzunterweisung biete ich in München sowie Umgebung an. Fachwissen, praktische Erfahrung, Qualität und ganzheitliche Beratung werden bei BSBH schnell und zuverlässig in objektspezifische Komplettlösungen umgesetzt. Neben Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Beratungen und dem Erstellen von Brandschutzkonzepten biete ich Schulungen vor Ort zum Thema Brandschutz in München sowie Umgebung und Evakuierung, Brandhelferausbildungen und praktische Löschübungen an. Sorgen Sie für die nötige Sicherheit in Ihrem Unternehmen und fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot an.
Brandschutz-Konzepte . Brandschutz-Beauftragter . NRW

Brandschutz-Konzepte . Brandschutz-Beauftragter . NRW

Brandschutz Hönemann in NRW ist seit 10 Jahren Ihr professioneller Partner, wenn es um Brandschutz, Brandschutzkonzepte und die Organisation des betrieblichen Brandschutzes geht. Wir bieten Beratung und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen an, um Auflagen zu erfüllen und Mängel zu beseitigen. Ein Brandschutzbeauftragter ist gesetzlich gefordert in Objekten wie Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Hotels, Industriebetrieben und Bühnenhäusern. Wir verfügen über Erfahrung in allen Objektarten und teilen gerne unser Wissen mit Ihnen. Wir bieten Schulungen für Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer an und führen auf Wunsch auch gesetzlich geforderte Brandschutzunterweisungen durch. Zusätzlich stellen wir Ihnen auf Anfrage Feuerwehrmitarbeiterinnen und -mitarbeiter für eine Brandsicherheitswache zur Verfügung. Unser Einzugsgebiet umfasst das gesamte Rhein-Ruhr-Gebiet, einschließlich Essen, Dortmund, Bochum, Oberhausen, Duisburg, Düsseldorf, Leverkusen, Wuppertal und Köln. Nordrhein-Westfalen ist unser Einsatzgebiet. Benötigen Sie einen externen Brandschutzbeauftragten? Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr über die Vorteile eines externen BSB. Unsere langjährige Erfahrung garantiert Ihnen Sicherheit. Technische Einrichtungen müssen regelmäßig von einem Sachverständigen überprüft werden. Wir überwachen für Sie alle Fristen und sorgen dafür, dass nichts "verloren geht". Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den Brandschutz und die geforderten Brandschutzunterweisungen. Übertragen Sie diese wichtige Aufgabe an einen erfahrenen externen Brandschutzbeauftragten (BSB). Ein BSB ist gesetzlich vorgeschrieben in Industriebereichen ≥ 5000 m² und sogar in Verkaufsstätten. Seit Einführung der Pflege- und Betreuungsrichtlinie ist ein Brandschutzbeauftragter auch in entsprechend genutzten Gebäuden erforderlich. In Hotels wird dies als sinnvoll angesehen und von Bauordnungsbehörden bei Umbaumaßnahmen oft gefordert. Normalerweise sind BSB bereits Bestandteil von Brandschutzkonzepten bei Sonderbauten. Brandschutzbeauftragter NRW
Brandschutz

Brandschutz

/ in der industriellen Sachversicherung ARTUS Leistungen Produkte Brandschutz Optimal angepasst Brandschutz-Versicherungskonzepte Brandschutz ist eine der zentralen Säulen des betrieblichen Risikomanagements. Neben Personen- und Sachwertschutz, dient der Brandschutz auch der Sicherstellung der Wertschöpfung und der Lieferfähigkeit im Rahmen des Business Continuity Managements. Analog dazu kommt dem Brandschutz auch im zunehmend verhärteten Sachversicherungsmarkt eine wachsende Bedeutung zu: Versicherer ergreifen Maßnahmen zur Ertragssteigerung bei gleichzeitiger Reduktion der Zeichnungskapazitäten für mittelständische und industrielle Risiken. Die Anforderungen an den Brandschutz steigen kontinuierlich und werden von vielen Versicherern als Grundlage für die Versicherbarkeit angesehen. Neben den baulichen und anlagentechnischen Sicherheitsanforderungen, die kontinuierlich an die Betriebsgefahren angepasst werden sollten, ist ein vorausschauender organisatorischer Brandschutz essentiell, um einhergehend mit der Verbesserung der Unternehmenssicherheit, langfristig die Versicherungskonditionen zu optimieren und den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Vorbeugender Brandschutz Betriebliche Praxis In der betrieblichen Praxis kann eine signifikante Verbesserung des Brandschutzes bereits durch einfache Maßnahmen erzielt werden. Sicheres Betreiben von Batterieladestationen (Abstand 2,5 m von brennbaren Materialen) Richtiger Umgang mit Gefahrstoffen, brennbaren Abfällen und Verpackungen sowie fachgerechter Lagerung Sicherstellung der Funktion von Feuerschutzabschlüssen (Brandschutztüren, Brandschutztore und Brandschutzklappen) und dazugehöriger Feststellanlagen Einhaltung von Rauchverbot und Bereitstellung von Raucherinseln Sicheres Abstellen von Kraftfahrzeugen unter Beachtung behördlicher Vorschriften Regelmäßige Überprüfung der gesetzlichen Gefährdungsbeurteilungen im Bereich Brand- und Explosionsschutzdokument Verbesserung der Maßnahmen zur Verringerung des Brandstiftungsrisikos (z. B. Einfriedung, Zugangskontrollen, Ausleuchtung und Videoüberwachung des Geländes) Freihalten technischer Betriebsräume von nutzungsfremden Brandlasten (Elektro-, Heiz- und Serverräume) Entsorgung öliger und mit Lösemitteln getränkter Putztücher in nicht brennbaren Behältern mit dichtschließenden Deckeln Kontrollgänge und Überprüfung der Betriebsräume auf gefahrdrohende Umstände nach Betriebsende Risikogerechte Lagerung von Lithium-Batterien und Bereitstellung geeigneter Löschmittel Viele dieser Punkte finden sich auch in den Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherung für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASF) wieder, die zusätzlich neben den gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Bei Verletzung einer dieser Vorschriften kann mitunter der Versicherungsschutz gefährdet sein. In der ARTUS Industriepolice haben wir daher Möglichkeiten geschaffen, durch die kurzfristige Abweichungen von Sicherheitsrichtlinien sowie Fehler Ihrer Mitarbeitenden nicht zwangsläufig nachteilig ausgelegt werden können. Neben der individuellen versicherungstechnischen Begleitung Ihres Unternehmens und Placement Ihres Versicherungsschutzes stimmen wir
Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Brandschutzes. Bei neuen Vorhaben übernehmen wir die Projektüberwachung und erstellen für Sie Ausschreibungen für Brandschutzeinrichtungen. Für Ihr Unternehmen erarbeiten wir Brandschutzkonzepte nach den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer. Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge sowie den Nachweis der Löschwasserversorgung Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser-Rückhalteanlagen Das System der äußeren und der inneren Abschottungen in Brandabschnitte Höchstzulässige Zahl der Nutzer einer Anlage Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen Lüftungsanlagen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Alarmierungseinrichtungen Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung Sicherheitsstromversorgung Hydrantenpläne mit Darstellung der Schutzbereiche Brandmeldeanlagen Feuerwehrpläne für das Unternehmen und für die örtliche Feuerwehr Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung Anforderungen der Landesbauordnung Verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung von Brandschutzklassen Neubauten Für Neubauten und für bestehende Gebäude oder Objekte erstellen wir individuelle Brandschutzgutachten auf der Grundlage der Bauordnungen der Länder (BauPrüfVO). Dies ist besonders wichtig bei Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzept muss bereits vor Baubeginn vorliegen und den ganzen Bauprozess begleiten. Dies von der Projektentwicklung über die Planung bis zum Bau und dem Betrieb des Gebäudes. Zudem muss das Konzept laufend an die Gegebenheiten angepasst werden. Als qualifizierte und erfahrene QS-Brandschutz-verantwortliche erstellen wir gerne das für Ihr Gebäude individuell zugeschnittene Brandschutzkonzept.
Baulicher Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Durch unsere VKF und ETA Zertifizierten Abschottungslösungen schützen wir alle Arten von Gebäuden. Diverse erprobte Sonderleistungen stehen zur Verfügung.
Baulicher Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Durch unsere VKF und ETA Zertifizierten Abschottungslösungen schützen wir alle Arten von Gebäuden. Diverse erprobte Sonderleistungen stehen zur Verfügung. Dank des grossen Filialnetzes sind wir zudem in der ganzen Schweiz schnell vor Ort.
Vorbeugender Brandschutz: VDI 2052

Vorbeugender Brandschutz: VDI 2052

Reinigung von Abluftanlagen in Großküchen nach VDI 2052 Wartung von Brandschutz- und Feuerschutzklappen nach DIN 4102 Teil 6 Inspektion, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen Einbau von Revisionsöffnungen nach technischen Anforderungen Lieferung und Wechseln von Aktivkohle- und Luftfiltern Filterbeschaffung und –service für RLT-Anlagen Entleeren und Reinigung von Fettabscheider Grundreinigung vor Sanierungs- und Überholungsarbeiten der RLT-Anlagen Wartung und Reinigung von Monoblocks und Wärmetauschern Um- und Neubau von RLT-Anlagen in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen Rauch- und Hitzeableitung Kamerabefahrung
Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz wird in modernen Gebäuden immer wichtiger. Die höhere Dichte an Energieversorgungs-, Steuer- und Datenleitungen läuft dem Gebot der Trennung von Brandabschnitten zuwider. Dem wird zum einen mit Brandschotts und Brandschutzklappen Rechnung getragen als auch durch halogenfreie Leitungen die einen Feuerwiderstand mit Funktionserhalt von E30 oder sogar E90 aufweisen. In öffentlichem Gebäuden wie z.B. Messehallen, Museen, Verwaltung oder Konzerthallen sind zudem in der Regel spezielle Feuerschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Brandschutztore und Brandschutztüren zu verbauen.