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Fenster / Türen / Brandschutz

Fenster / Türen / Brandschutz

Metalltüre für Gebäudezugang Schiebetüre verglast Fenster / Türen / Brandschutz Gitter / Korbgitter / Brunnengitter / Einbruchschutz Balkongeländer / Französisches Balkongeländer Treppengeländer Aussengeländer / Brüstungsgeländer Vordächer / Windschutz / Windfang Handläufe
Innentüren Wohnungstüren Bürotüren Haustüren Hauseingangstüren Eingangstüren Sicherheitstüren Brandschutztüren Tür + Tor

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Auch mit Antrieben erhältlich für innen und außen. Ganz Egal ob Haustüren, Gebäudetüren, Brandschutztüren, Türen aus Aluminium, Glastüren. Mehr Infos unter: www.hds-tore.de Wir bieten Ihnen für jeden Bedarf die richtige Tür und beraten Sie gerne ausführlich! Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für: Brandschutztüren Ganzglastüren Tore Automatiktüren Automatische Türantriebe Brandschutztore Brandschutztüren aus Aluminium-Glas Feststellanlagen für Feuerschutztüren Feuerschutzvorhänge Garagen-Sektionaltore Garagentorantriebe Industrietorantriebe Industrietore Insektenschutzsysteme Markisen Montagen von Toranlagen Prüfung von Toranlagen nach DGUV Schnelllaufrolltore Schnelllauftore Schnelllauftore für Flucht- und Rettungswege Schwingtore Sektionaltore Spezialtore Steuerungen für Tore Torantriebe Tore, elektrisch betätigte Tore für Zaunanlagen Torschrankenanlagen Torservice Wartung von Automatiktüren Aluminiumtüren Außentüren Brandschutztüren aus Holz Brandschutztüren aus Stahl-Glas Brandschutztüren, einbruchhemmende Brandschutztüren für Kühl- und Gefrierräume Brandschutztüren für Tunnelräume Drehkreuze Drehtüren Drehtüren, gasdichte Falttore Fernbedienungsanlagen für Garagentore und Toranlagen Flügeltorantriebe Flügeltore Garagentore Gartentore Gartentore aus Edelstahl Glastüren Glastüren, feuerbeständige Hauseingangstüren Hochwasserschutztore Hochwasserschutztüren Kettenabsenker Kipptore Markisenantriebe Markisenbeschläge Nebeneingangstüren Rahmentüren aus Aluminium Rampenladebrücken Rauchschutzklappen Rauchschutztore Rauchschutztüren Rauchschutztüren aus Glas Rauchschutzvorhänge Raumspartüren Reparaturen von Toranlagen Rollgitter Rollgitter für Flucht- und Rettungswege Rolltorantriebe Rolltore Rolltore, transparente Schallschutztore Schallschutztüren Schallschutztüren aus Glas Schallschutztüren aus Stahl Schiebefalttore Schiebefalttore aus Aluminium Schiebetore Schiebetore, freitragende Schiebetore, freitragende, aus Aluminium Schiebetore, obenlaufende Schiebetüren Schiebetüren, automatische Schleusentore Schranken Schrankenanlagen, mobile Schranken, elektrische Schranken für Campingplätze Schranken für Industrie, Parkhäuser und Parkplätze Schrankensteuerungen Sektionaltorpaneele Sicherheitstüren Spiraltore Tiefkühltore Torabdichtungen (Verladewetterschutz) Toranlagen Torantriebe, automatische Tore aus Acrylglas Tore aus Edelstahl Tore aus Fiberglas Tore aus Messing Tore aus Metall Tore aus Stahl Tore, durchschusshemmende Tore, einbruchhemmende Tore für Drahtzaunanlagen Tore, landwirtschaftliche Tore, schmiedeeiserne Tresorraumtüren Türen Türen aus Edelstahl Türen aus Kunststoff Türen aus Metall Türen aus Stahl Türen, barrierefreie Türen, durchschusshemmende Türen, einbruchhemmende Türen, feuerbeständige Türen für Energiesparhäuser Türen für Flucht- und Rettungswege Türen, landwirtschaftliche Türenrenovierung Verladerampen, stationäre Verladesysteme Wartung von kraftbetätigten Toren Wartung von Toranlagen Wartung von Tür-Feststellanlagen Wohnungstüren Zaunanlagen Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren sind gemäß Definition der DIN 4102-5 und DIN EN 1634-1 selbstschließende Abschlüsse, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern. Brandschutzverglasungen sind gemäß der Definition der DIN 4102-13 und DIN EN 1364-1 Bauteile, die aus einem Rahmen, einem oder mehreren lichtdurchlässigen Elementen sowie Halterungen und vom Systemhersteller vorgeschriebenen Dichtungen und Befestigungsmitteln bestehen. Sie sollen im Brandfall ihrer Feuerwiderstandsdauer entsprechend die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Die Feuerschutzabschlüsse müssen nach DIN 4102, DIN EN 1634 oder DIN EN 1364 geprüft und vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) allgemein bauaufsichtlich zugelassen werden. Die brandschutztechnische Eignung der Feuerschutzabschlüsse muss durch Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungsnachweise belegt werden.
Brandschutztüren
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Brandschutztüren

Und der Fluchtweg ist gesichert Vorschriftsgemäßer Einbau und Instandhaltung können Leben retten. Automatische Brandschutztüren Wir schließen! Im Notfall! Schnellstens! Wenn es brennt, ist unmittelbare Reaktion gefragt – auch bei den verbauten Brandschutztüren! Ihre lebenswichtige Aufgabe ist es, im Falle eines Brandes den Durchtritt von Feuer für eine gewisse Zeitspanne zu verhindern und bieten dadurch die Möglichkeit Fluchtwege zu sichern.
Brandschutztüren und -tore

Brandschutztüren und -tore

Wir bieten eine umfangreiche Palette an Brandschutztüren und -tore, die speziell darauf ausgelegt sind, die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb eines Gebäudes zu verhindern. Diese kritischen Sicherheitskomponenten sind entscheidend, um Flucht- und Rettungswege zu sichern sowie Personen und Eigentum zu schützen. Unsere hochwertigen Brandschutztüren und -tore erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und sind in verschiedenen Ausführungen verfügbar, um den spezifischen Bedürfnissen und Designanforderungen jedes Projekts gerecht zu werden. Auswahl und Anpassung Breites Produktspektrum: Von einfachen Brandschutztüren bis hin zu fortschrittlichen Brandschutzschiebetoren Maßgeschneiderte Lösungen: Anpassung an architektonische Gegebenheiten und individuelle Kundenwünsche. Arten von Brandschutztüren und -tore Feuerschutztüren: Türen, die speziell für die Verhinderung der Feuerausbreitung konzipiert sind, üblicherweise aus Metall oder speziellen Holzmaterialien. Rauchschutztüren: Konzipiert, um die Ausbreitung von Rauch zu minimieren und oft in Kombination mit Feuerschutztüren eingesetzt. Automatische Schiebe- und Rolltore: Größere Zugänge, die automatisch schließen, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch in großen Gebäudekomplexen zu verhindern. Auswahl und Installation Normen und Zertifizierungen: Auswahl von Produkten, die den lokalen Bauvorschriften und Normen entsprechen. Standort und Einsatzbereich: Bestimmung des optimalen Einbauorts basierend auf der Gebäudestruktur und den Fluchtwegen. Professionelle Installation: Sicherstellung, dass die Installation von unserem qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt wird, um die Funktionalität und Sicherheit zu gewährleisten. Wartung & Prüfung Regelmäßige Inspektionen: Überprüfung der Brandschutztüren und -tore auf ihre Funktionsfähigkeit und Integrität. Wartungsprotokolle: Führung genauer Aufzeichnungen über Inspektionen, Wartungsarbeiten und eventuelle Reparaturen. Schulung des Personals: Sensibilisierung und Schulung des Betriebspersonals hinsichtlich der Bedeutung und Handhabung von Brandschutztüren und -toren. Unsere Brandschutztüren und -tore sind eine wesentliche Investition in die Sicherheit Ihres Gebäudes. Sie bieten nicht nur effektiven Schutz im Brandfall, sondern tragen auch dazu bei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und das ästhetische Erscheinungsbild Ihrer Immobilie zu bewahren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement für Qualität, um optimale Brandschutzlösungen für Ihr Projekt zu realisieren.
BRANDSCHUTZTÜREN UND -TORE

BRANDSCHUTZTÜREN UND -TORE

Brandschutzüren und -tore sind sicherheitstechnische Anlagen und dienen dem Personen- und Objektschutz. Sie müssen einwandfrei und selbstständig schließen, um eine sichere Evakuierung zu gewährleisten und Feuer und Rauch im Zaum zu halten. Deshalb sind für automatische Tür- & Tor- bzw. Feststellanlagen vom Gesetzgeber Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben. Unser Techniker berät Sie gerne, damit Sie für den Ernstfall bestens gerüstet sind und der Brand- bzw. Rauchausbreitung entgegenwirken. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für den Einbau oder die Wartung bzw. Reparatur Ihrer Brandschutztüren und –tore.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

WESTAG Feuerschutz-Türelemente Vorbeugender Brandschutz Brandschutz bedeutet die Verhinderung und Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brände können nicht grundsätzlich verhindert werden, es gilt, der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen. Die Ausbreitung von Feuer wird verursacht durch die energetische Wirkung des Feuers: Wärmeleitung Strahlung Konvektion Flugfeuer WESTAG Rauchschutz-Türelemente Rauchschutz nach DIN 18095 Die Erfahrung der letzten Jahre hat immer wieder gezeigt, dass die größte Gefahr bei einem Brand nicht von der Wärmeentwicklung, sondern von den sich sehr schnell ausbreitenden Rauchgasen ausgeht. Rauchschutztüren, die nach dieser Norm geprüft wurden, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern. Sie müssen selbstschließend sein und die in der DIN 18095 angegebenen Leistungskriterien erfüllen. Als Nachweis hierfür benötigen sie einen Verwendbarkeitsnachweis. Sie sind im Türfalz durch ein Prüfschild gekennzeichnet. Als Übereinstimmungsnachweis ist eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung einer anerkannten Prüfstelle erforderlich (Ü-Zeichen). ATF Neitzert – Brandschutztüren Produkte Akustikbau Brandschutz Türen Fenster Treppen Möbelbau Weitere Produkte Sie haben Fragen? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Brandschutztüren und -tore

Brandschutztüren und -tore

Brandschutztüren und -tore haben die Aufgabe, Öffnungen in Wänden mit Brandschutzqualität gegen den Durchtritt von Feuer und Rauch zu sichern. Damit wird im Brandfall gewährleistet, dass eine sichere Flucht möglich ist. Wir lassen Türen individuell auf Ihr Maß herstellen. Auch Sonderbestellungen wie Rohrrahmentüren oder Brandschutztüren mit Sichtglas sind flexibel möglich. Die Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse werden in der DIN geregelt. Es gibt folgende Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120. An welcher Stelle Brand- oder Rauchschutztüren eingebaut werden müssen, ist aus den Bauplänen ersichtlich. Abzuschottende Brandabschnitte können zum Beispiel ein Geschoss, der Treppenraum oder ein als Rettungsweg dienender Flur sein. Die Instandhaltung von Brand- und Rauchschutztüren dient der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft. Sie umfasst die Prüfung, Inspektion und Wartung der Geräte. Die Arbeiten sind von einer befähigten Person im Jahrestakt durchzuführen. Bei der brandschutz- und sicherheitstechnischen Prüfung führen wir folgende Tätigkeiten durch: - Prüfung des Türblatts und Verglasung (falls vorhanden) - Prüfung der Zarge und Bänder - Prüfung des Schlosses und Drückers - Prüfung von Zargendichtung und Bodendichtung - Prüfung des Türschließers und Kennzeichnungsschildes - ggf. nachziehen von Schrauben - ggf. einstellen des Türschließers - Ölung der Bänder und sonstigen Teilen
Brandschutztüren aus Aluminium
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Brandschutztüren aus Aluminium

Metallbau Mages BRANDSCHUTZ Brandschutztüren aus Aluminium-Glas Brandschutztüren aus Aluminium-Glas Stahlblechtüren Brandschutztüren aus Aluminium in eigener Herstellung Bei den Aluminium-Brandschutztüren verarbeiten wir die neuste Entwicklung der Firma SCHÜCO. Die Serie ‚FireStop ADS 90 FR 30‘ ist feuerhemmend (T30) und ermöglicht eine sehr hohe Flexibilität bei Nutzungsänderungen im laufenden Betrieb. Das nachträgliche Einbringen von Kabeln zur Elektrifizierung der Türen oder der Wechsel der Schlosstechnik, z. B. von Einfachverriegelungen auf Mehrfachverriegelungen, sind ohne großen Aufwand realisierbar. Rauchschutztüren Alle von uns produzierten Brandschutztüren sind auch als Rauchschutztüren lieferbar.
HDS Brandschutz- und Einbruchhemmende Türen für Ihr Zuhause und Unternehmen

HDS Brandschutz- und Einbruchhemmende Türen für Ihr Zuhause und Unternehmen

Erfahren Sie mit den exklusiven Brandschutz- und einbruchhemmenden Türen von HDS eine überzeugende Kombination aus höchster Sicherheit und modernem Design. Unsere Türen bieten nicht nur optimalen Schutz vor Bränden, sondern setzen auch klare Maßstäbe in puncto Einbruchhemmung. 1. Dualer Schutz – Brandschutz und Einbruchhemmung: Unsere speziell entwickelten Türen bieten einen doppelten Schutz – sie entsprechen nicht nur den höchsten Brandschutznormen, sondern sind auch einbruchhemmend konzipiert. Maximale Sicherheit für Ihr Zuhause oder Unternehmen. 2. Brandschutznormen auf Höchstem Niveau: Ihre Sicherheit ist unsere Priorität. Unsere Brandschutztüren erfüllen die anspruchsvollsten Brandschutznormen, um im Ernstfall Leben und Eigentum zu schützen. 3. Einbruchhemmende Technologie für Zusätzliche Sicherheit: Moderne Sicherheitstechnologie schützt Ihr Zuhause vor unerwünschten Eindringlingen. Unsere einbruchhemmenden Türen sind mit fortschrittlichen Sicherheitsmechanismen ausgestattet, um Ihre Privatsphäre zu wahren. 4. Ästhetisches Design für Modernen Schutz: Funktionalität trifft auf Ästhetik. Unsere Türen vereinen modernes Design mit höchster Sicherheit. Setzen Sie auf stilvolle Einrichtungselemente, die gleichzeitig für optimalen Schutz sorgen. 5. Individuelle Anpassung für Ihren Bedarf: Jeder Raum ist einzigartig. Unsere Türen werden individuell angepasst, um den spezifischen Anforderungen Ihres Wohn- oder Geschäftsbereichs gerecht zu werden. Wählen Sie aus verschiedenen Designs, Größen und Sicherheitsstufen. 6. Leichte Pflege und Wartung für Dauerhafte Brillanz: Die Oberflächen unserer Türen sind nicht nur elegant, sondern auch leicht zu pflegen. Genießen Sie dauerhafte Brillanz ohne aufwendige Reinigung und Wartung. 7. Fachkundige Beratung und Präzise Installation: Unser erfahrenes Team begleitet Sie von der Beratung bis zur präzisen Installation. Wir setzen nicht nur auf höchste Sicherheitsstandards, sondern auch auf einen umfassenden Service, um sicherzustellen, dass Ihre Tür perfekt in Ihr Gesamtkonzept passt. Wählen Sie HDS Brandschutz- und einbruchhemmende Türen – für einen doppelten Schutz, der keine Kompromisse eingeht. Sicherheit, Design und Qualität – alles aus einer Hand. Machen Sie keine Abstriche – setzen Sie auf HDS!
Objekttüren und Brandschutztüren

Objekttüren und Brandschutztüren

Lieferung und Montage von Objekttüren Unser Unternehmen bietet Ihnen eine professionelle Dienstleistung zur Lieferung und Montage von hochwertigen Objekttüren an. Wir sind ein erfahrenes Team von Spezialisten, das sich auf die Bedürfnisse von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen spezialisiert hat. Unser Angebot umfasst eine breite Palette von Objekttüren, die den höchsten Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz und Schallschutz entsprechen. Wir arbeiten ausschließlich mit renommierten Herstellern zusammen, um sicherzustellen, dass unsere Türen von höchster Qualität sind und den neuesten Standards entsprechen. Unser Team von Experten berät Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Objekttür und sorgt dafür, dass sie perfekt zu Ihren Anforderungen passt. Wir kümmern uns um die Lieferung und Montage der Tür und stellen sicher, dass sie ordnungsgemäß installiert wird. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser Know-how können wir eine schnelle und effiziente Montage garantieren, ohne dabei die Qualität zu beeinträchtigen. Wir arbeiten sorgfältig und präzise, um sicherzustellen, dass die Tür perfekt funktioniert und Ihnen lange Freude bereitet. Lieferung und Montage von Feststellanlagen Als Experten für Feststellanlagen haben wir uns zum Ziel gesetzt, Ihren Bedarf an hochwertigen Feststellanlagen zu erfüllen und Ihnen dabei zu helfen, Ihre Türsysteme sicher und zuverlässig zu gestalten. Wir arbeiten ausschließlich mit den besten Herstellern zusammen und bieten eine breite Palette von Feststellanlagen an, die den höchsten Standards entsprechen. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Anforderungen und finden die optimale Lösung für Ihr Gebäude. Unser erfahrenes Team von Handwerkern sorgt für eine schnelle und effiziente Installation der Feststellanlagen. Wir achten dabei stets auf eine perfekte Funktionalität und eine ansprechende Optik, damit Ihre Türsysteme nicht nur sicher, sondern auch ästhetisch ansprechend sind. Auch nach der Installation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bieten einen umfassenden Wartungs- und Reparaturservice an. Wir sind immer für Sie da, um sicherzustellen, dass Ihre Feststellanlagen einwandfrei funktionieren und Sie sich jederzeit auf Ihre Türsysteme verlassen können.
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Bauordnungen der Länder ist ausschließlich der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher verantwortlich. Das beinhaltet auch die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Anlagen mindestens einmal pro Jahr, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktionieren und von ihnen kein Gefährdungspotenzial ausgeht. Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. Brandschutzanlagen oder Fluchttürsteuerungen, liegt ebenfalls beim Betreiber. Die durchgeführten Wartungen und Prüfungen müssen dabei schriftlich dokumentiert werden, idealerweise in einem Prüfbuch. Die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Das Unterlassen regelmäßiger Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen: Der Eigentümer haftet für Schäden bzw. Personenschäden in unbegrenzter Höhe, wenn sie aufgrund einer Funktionsstörung
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Bauordnungen der Länder ist ausschließlich der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher verantwortlich. Das beinhaltet auch die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Anlagen mindestens einmal pro Jahr, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktionieren und von ihnen kein Gefährdungspotenzial ausgeht. Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. Brandschutzanlagen oder Fluchttürsteuerungen, liegt ebenfalls beim Betreiber. Die durchgeführten Wartungen und Prüfungen müssen dabei schriftlich dokumentiert werden, idealerweise in einem Prüfbuch. Die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Das Unterlassen regelmäßiger Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen: Der Eigentümer haftet für Schäden bzw. Personenschäden in unbegrenzter Höhe, wenn sie aufgrund einer Funktionsstörung
Brandschutztüren T30 / T90

Brandschutztüren T30 / T90

Das vielfältige Programm umfasst T30-, T90-Feuerschutztüren, größenteils auch in rauchdichter Ausführung. Materialien wie Stahl, Edelstahl, Aluminium oder Holz, kombiniert mit Oberblenden und Verglasungen, ermöglichen moderne ästhetische Lösungen.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvors
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren werden in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen angeboten. An der Ziffer hinter ...
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Rauch ist das erste Anzeichen für einen Brand. Der sich ausbreitende Rauch wird für Menschen lebensgefährlich und schädigt durch die aggressiven Verbrennungsprodukte die Bausubstanz nachhaltig. Deshalb sind Rauchschalter und Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse wichtiger denn je. Erste und wichtigste Aufgabe der Rauch- und Thermoschalter ist dafür zu sorgen, dass im Brandfall Türen und Tore geschlossen werden. Darüber hinaus können sie eingesetzt werden zum Ansteuern von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Schließen von Brandschutzklappen in Lüftungskanälen, Einschalten von Entrauchungsventilatoren und zum Schließen von Türen an Gefahrstoffschränken.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutzelemente für Gewerbebauten, Krankenhäuser und Schulen. Brandschutztüren aus Aluminium-Profilen mit unterschiedlichen Brandschutzklassen. Fertigung nach DIN 4102, DIN 18095, DIN 179 und DIN 1125.
Sicherheitstüren für Wohnungen, Büro, Lager, Kanzlei usw.

Sicherheitstüren für Wohnungen, Büro, Lager, Kanzlei usw.

Sicherheitstüren aus Österreich, ÖNORM geprüft, Austria Gütezeichen, Holzforschung Austria. Türen der Widerstandsklasse 3 und 4 Österreich: Österreich ca. 85 kg: 85 kg
Brandschutztüren und -tore
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Brandschutztüren und -tore

Defekte Türen können im Brandfall schwere Personen- und Sachschäden verursachen. Als Betreiber einer Gaststätte oder anderen öffentlichen Einrichtungen können Sie dafür haftbar gemacht werden. Vertrauen Sie bei der jährlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung auf uns. Wir übernehmen gerne Service, Wartung, Reparatur und Austausch.
Feuerschutztüren für den Außeneinsatz

Feuerschutztüren für den Außeneinsatz

Nicht alle Feuerschutz-Innentüren sind automatisch auch für äußere Wände zugelassen. Auch die möglichen Einbauvarianten und Ausstattungsmerkmale sind eingeschränkt. Wir haben feuerhemmende und feuerbeständige Feuerschutztüren in Prüfung nach europäischer Norm EN 16034 im Programm.
Brandschutztüren von der Tischlerei Winkler

Brandschutztüren von der Tischlerei Winkler

Wir sind eine Tischlerei in Mondsee und spezialisiert auf die Herstellung, den Verkauf und den Einbau von Brandschutztüren. Gemäß gesetzlicher Verordnung müssen alle eingebauten Feuerschutztüren mit dem ÜA-Zeichen versehen sein. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 40.000,- Euro Strafe geahndet werden. Die Kennzeichnung darf nur durch zertifizierte Unternehmen erfolgen. Wir sind ein zertifizierter Betrieb. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder besuchen Sie uns persönlich. Wir bieten Ihnen eine Fotogalerie mit verschiedenen Brandschutztüren. Bei uns erhalten Sie hochwertige Türen vom Tischler.
WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Brandschutztür (ohne Montage)

WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Brandschutztür (ohne Montage)

Maßgefertigte einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338 und EI2-30. – Türblatt PROFIL mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen Maßgefertigte einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338 und Brandschutzausführung EI2-30. (Optional EI2-30C) . inkl. Türspion, Türfänger, Türstaffel, Sicherheitszylinder mit Sicherungskarte und 5 Schlüssel. Alle RAL-Farben möglich. 20 Echtholzfurniere zur Auswahl. Griffe HOPPE Mod. Vitoria und Lecce. Das Türblatt kann mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen gestaltet werden. (z.B.: Alt-Wien-Stil) Zertifikat WK4 / RC4: ÖNorm B5338 Zertifikat EI2-30: ÖNorm B3850 Türblatt: PROFIL
WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Brandschutztür (mit Montage)

WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Brandschutztür (mit Montage)

Maßgefertigte einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338 und EI2-30. – Türblatt PROFIL mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen Maßgefertigte einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338 und Brandschutzausführung EI2-30. (Optional EI2-30C) . inkl. Türspion, Türfänger, Türstaffel, Sicherheitszylinder mit Sicherungskarte und 5 Schlüssel, Demontage der alten Tür und Montage. Alle RAL-Farben möglich. 20 Echtholzfurniere zur Auswahl. Griffe HOPPE Mod. Vitoria und Lecce. Das Türblatt kann mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen gestaltet werden. (z.B.: Alt-Wien-Stil) Zertifikat WK4 / RC4: ÖNorm B5338 Zertifikat EI2-30: ÖNorm B3850 Türblatt: PROFIL
Brandschutztüren / -tore
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Brandschutztüren / -tore

Wir verkaufen, liefern und montieren Brandschutztüren und -tore sowie Stahlmehrzwecktüren und -tore. Dazu setzen wir auf geschultes Personal: Sachkundiger für kraftbetätigte Türen Tore, Fenster Befähigte Person für Brandschutztüren und Brandschutztore sowie für wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen dazu zählt: Einbau von Stahltüren aller Art Prüfung von Feststellanlagen Nachrüsten/Austausch von Türschließern Umbau/Austausch von Schlössern Türen richten/reparieren nach Zulassung Prüfung und Wartung nach DIN 14677
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
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Vorbeugenderbrandschutz ist ein wichtiges und vielumfassendes Thema. Aus diesem Grund haben wir uns auf Brandschutztüren spezialisiert. Mit dem Fabrikat Köhler&Bandl sind wir eine der wenigen, die umfassende Lösungsansätze für fast jede bauliche Situation findet. Unser Lieferprogramm beinhaltet: T30-1 / T90-1 Brandschutztüren im Größenbereich Breite: 500 mm - 1500 mm Höhe: 500 mm - 3700 mm mit Blend bzw. Oberlicht Höhe bis 4000 mm T30-2 / T90-2 Brandschutztüren im Größenbereich Breite: 1375 mm - 3000 mm Höhe: 1750 mm - 3700 mm mit Blend bzw. Oberlicht Höhe bis 4000 mm Alle Brandschutztüren können wir auch zusätzlich als Rauchschutztüren und / oder Einbruchhemmende Sicherheitstüren RC2-RC4 ausstatten. Sonderlösungen sind wir besonders stark, extra Groß, gemischte Zargenvarianten z.B. Eckzarge mit Blockzarge und Eck mit Gegenzarge in einer einzigen Tür sind für uns kein Problem. Und das alles zu Standartlieferzeiten von ca. 3 Wochen. Alle Türen bestehen aus einer Blechstärke von 1,0 - 1,5 mm und haben eine Türblattstärke von 54,0 - 72,0 mm je nach Türvariante. Für weitere Informationen können Sie sich gerne unser Prospekt-
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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht