Neuregelung bei Winterreifen!
Seit 2018 ist es soweit: Das Alpine-Symbol ist Pflicht für Winterreifen. Damit ist dieses ein Qualitätssiegel für Winterreifen.
Die seit 2010 bestehende Winterreifenpflicht regelt die Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Schnee und Glatteis (§ 2 Abs. 3a StVO). Nachdem bisher die Reifenhersteller für M+S-Reifen eigenständig die Reifen mit den Vorgaben für eine M+S-Kennzeichnung vornahmen, müssen diese dann bei der Typengenehmigungsbehörde, dem Kraftfahrt-Bundesamt, durch Tests nachweisen, dass ihre Winterreifen die entsprechenden Anforderungen, z.B. an Brems- oder Beschleunigungsverhalten auf Schnee, erfüllen.
Es gibt eine Übergangsfrist
Für die Neuregelung gilt eine Übergangsfrist, so dass Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung aber ohne das Alpine-Symbol, die vor dem 1. Januar 2018 gekauft werden, bis zum 30. September 2024 weiter genutzt werden können. Viele Reifen tragen aber bereits heute das Alpine-Symbol.
Übrigens
Fahrern, die im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind, droht ein Bußgeld. Künftig soll laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMI) auch der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen werden.
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