Bleibt: BEG-Förderung von Wärmepumpen
Ausgenommen von der Antragspause sind unter anderem die Bundesförderung für effiziente Gebäude: In diesem Kontext werden Wärmepumpen weiterhin bezuschusst. Denn der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern sowie von Anlagen zur Heizungsunterstützung und die Errichtung, der Umbau, die Erweiterung eines Gebäudenetzes oder der Anschluss an ein Gebäude- bzw. an ein Wärmenetz bleiben im Fokus des geförderten Klimaschutzes.
Heizungssanierung
Die BEG sieht vor, dass der Gebäudeenergiebedarf im Neubau und nach geförderter Sanierung ab dem 1. Januar 2024 zu mindestens 65% durch erneuerbare Quellen gedeckt wird. Vereinfachte Erfüllungsoptionen und Ausnahmen bestehen; weitere Details zu den Regelungen ab 2024 bis 2026/2028 siehe oder auch
Die aktuellen Regelungen beinhalten jetzt auch eine Nachhaltigkeitsklasse für Wohngebäudesanierungen (NH-Klasse) und das. Holzfaser- und EPS-Dämmungen von EQtherm sind bereits zertifziert und „QNG-ready”.
Effizienzsteigernde Einzelmaßnahmen für ältere Heizanlagen erhalten weiterhin BAFA-Förderung. Beispiel: Temperaturbasierte Lösungen von EQtherm zum energiesparenden hydraulischen Abgleich (Verfahren B).
Neubauförderung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau” erlassen. Demnach werden nur noch neue Wohn- und Nichtwohngebäude mit niedrigem CO-Ausstoß, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und mindestens 65%-Anteil an erneuerbaren Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung gefördert. Und: Die Energieerzeuger müssen steigende Leistungswerte erfüllen, auch Wärmepumpen.