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Bilanzierung / Steuererklärung

Bilanzierung / Steuererklärung

Bereits vor der Gründung eines Unternehmens wird der Gründer mit zahlreichen rechtlichen und steuerlichen Fragen konfrontiert, die er bei seinen Überlegungen zu Sinn, Art und Zweck seiner Unternehmung beantworten muss. Kommt es dann zur Gründung und zum laufenden Betrieb ist dieses Problem jedoch nicht aus der Welt geschaffen. Im Gegenteil: Vor allem der steuerliche Aspekt wird dem Unternehmer laufend wieder begegnen. Problematisch ist die Komplexität des österreichischen Steuerrechts, das nur für professionelle Buchhalter und Steuerberater wirklich verständlich ist. Jeder Unternehmer, der sich dieses Wissen nicht aneignet und die Bilanzierung trotzdem selbst übernehmen möchten, ist der Gefahr ausgesetzt, die steuerlichen Möglichkeiten nicht zu erkennen und so unbewusst in große finanzielle Nachteile hineinzusteuern. Die Auslagerung der Bilanzierung beziehungsweise Steuererklärung an einen Steuerberater ist deshalb ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Unternehmer freut sich im Idealfall über: Eine niedrigere Steuerschuld Weniger eigenen Aufwand durch Auslagerung der Bilanzierung beziehungsweise Steuererklärung Eine professionell gestaltete Bilanz Professionelle Vertretung der eigenen Interessen Professionelle Bilanz sorgt für eine gesunde Unternehmensentwicklung Die Auslagerung der Bilanzerstellung an einen Fachmann bringt also eine Vielzahl von Vorteilen für den Unternehmer. Die Professionalität der Bilanz ist nämlich insofern wichtig, dient sie doch als wichtiges Instrument der Unternehmensentwicklung: Sie dient als Kontroll-Instrument des Unternehmenserfolgs und drückt diesen Erfolg in Zahlen aus. Auf Grundlage dieser Kontrolle ergeben sich Maßnahmen zur Steuerung des Unternehmens. Sie ist die Grundlage für Kooperation mit Banken, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern. Bilanzierungs- und Steuererklärungsspezialisten stellen zusätzlich sicher, dass alle aktuellen Vorgaben und Gesetze in die Aufbereitung einfließen, sodass die steuerlichen Möglichkeiten optimal ausgenutzt werden. So kommt es zu einer weitaus niedrigeren Steuerbelastung für den Unternehmer, die ihm letztendlich mehr Freiraum für Investitionen und die allgemeine Entwicklung seines Unternehmens lässt. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines Spezialisten, wenn es um die Erstellung der Bilanz oder der Steuererklärung geht, hat viele Vorteile. Im ersten Moment mag diese Beratung vielleicht Kosten bedeuten. Letztendlich überwiegt jedoch die Einsparung von Zeit und die reduzierte Steuerbelastung.
Steuerberatung

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Je dichter der Steuerdschungel umso wichtiger wird die aktive Steuergestaltung. Die laufende Kommunikation mit unseren Klienten hilft uns rechtzeitig kreative Lösungen für Ihre Steuererklärung zu finden, damit der Fiskus keinen Cent zuviel erhält. Im Rahmen unserer Steuerberatungstätigkeiten können wir Ihnen beispielsweise zu folgenden Themen behilflich sein: Ständige Vertretung gegenüber den Abgabenbehörden Unternehmensgründung und Rechtsformwahl Steueroptimierung der Rechtsform insbesondere durch Umgründung Unternehmensnachfolge bzw. -übergabe Betriebsaufgabe Vertretung bei Betriebsprüfungen Arbeitnehmerveranlagung Vermietung und Verpachtung Erbschaft und Schenkung Kapitalveranlagung
Unternehmensberatung

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Wir bieten umfassende Unternehmensberatung und sorgen für rasche Identifikation, klare Definition und detaillierte Analyse von Problembereichen. Wie wurden die Mindestangaben des Dienstzettels erweitert? Neben den Neuerungen zu den Mindestangaben sind auch weitere Änderungen zu beachten. Was ändert sich steuerlich bei Gebäudeabschreibung und -sanierung? Beschleunigte Abschreibung, Erweiterung der vorzeitigen Abschreibung, Öko-Zuschlag. Erhöhung der Freigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung Das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 bringt eine Verdopplung der Freigrenze für ... Grundbuchseintragungsgebühr: Befreiung bei dringendem Wohnbedürfnis möglich Bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000,00 kann temporär unter bestimmten Voraussetzungen ...
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Steuerberatungskosten

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Steuerberatungskosten sind bei betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ansonsten können Steuerberatungskosten als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.