REPAR2 - Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß den Forderungen der BG/TÜV/Gewerbeaufsichtsamt
Forderungen der BG, des TÜV oder des Gewerbeaufsichtsamtes.
repar2 Schutzeinrichtungen & Maschinensicherheit
Branchenübergreifend, in jedem Gewerbe sind Maschinensicherheit & Schutzeinrichtungen für Maschinen wichtige Themen und rücken immer mehr in den Fokus, denn der Schutz der Mitarbeiter ist die oberste Maxime.
Werkzeugmaschinen müssen mit einer Schutzeinrichtung ausgestattet sein, so dass der Bediener von Pressen, Bohr-, Dreh-, Fräs- oder Schleifmaschinen nicht durch laufende Futter, rotierende Spindeln oder fliegende Späne und Flüssigkeiten verletzt werden kann.
Dies schreiben die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV (DE), die Arbeitsmittelverordnung AM-VO (AT) und weitere sicherheitstechnische Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften vor.
Ebenso müssen Arbeitsplätze an Werkzeugmaschinen, Werkbänken und Packtischen sicher & ergonomisch eingerichtet sein.
Sie haben spezielle Anforderungen an die Schutzeinrichtung?
Wenn Sie eine maßgeschneiderte Schutzeinrichtung suchen, bieten wir Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit einer Sonderanfertigung.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch gerne bei der Montage der Schutzeinrichtungen.