Trinkwasser Risikoabschätzung
Wurde bei der Legionellenprüfung Ihres Objektes ein Erreichen des technischen Maßnahmenwertes (≥ 100 KBE Legionellen / 100 ml Probe) festgestellt, schreibt die aktuelle Fassung der Trinkwasserverordnung für den Betreiber der Trinkwasserinstallation die Durchführung einer Risikoabschätzung vor.
Die Risikoabschätzung soll dem Betreiber ausdrücklich dabei behilflich sein, sein Trinkwassersystem im Rahmen der aktuell anerkannten Regeln der Technik zu betreiben. Sie zeigt Mängel auf und bietet Lösungsansätze zur Herstellung eines hygienisch wie technisch einwandfreien Betriebs. Hierzu wird ein fünfstufiger Aufbau der Risikoabschätzung angewendet.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme wird erörtert, welche Technik im Gebäude verbaut ist. Sie entspricht im Allgemeinen einer Anlagenbeschreibung und stellt anhand einer Ortsbegehung sowie der Dokumentationssichtung so akkurat wie möglich das bestehende System dar.
Die Prüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik stellt die Vereinbarkeit der vorgefundenen Technik mit den aktuell gültigen Normen dar. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bei Einhaltung der gültigen Normen keine Gefährdungen für die Nutzer des Trinkwassersystems zu besorgen sind. Vorgefundene Abweichungen und Mängel werden dokumentiert, ein Lösungsansatz entsprechend der jeweiligen Norm wird gegeben.
Eine Analyse der potentiellen Gefährdungen der Nutzer durch die festgestellten Mängel am Trinkwassersystem findet sich immer in Folge. Hierbei wird dargestellt, welche möglichen Gefährdungen durch den Mangel entstehen können. Bei vorliegenden Mängeln kann z.B. die Förderung mikrobiologischer Kontaminationen oder eine mögliche chemische Belastung des Trinkwassersystems die Folge sein.
Die Zusammenfassung gibt einen schnellen und einfachen Überblick über den Zustand des Systems und ordnet Zusammenhänge, die eventuell nicht aus dem Dokument nachvollziehbar waren, entsprechend zu.
Der Maßnahmenplan wird anhand der vor Ort und durch die Dokumentation gesammelten Daten so erstellt, dass unter seiner Zuhilfenahme die Behebung sämtlicher festgestellter Mängel ermöglicht wird.
Risikoabschätzungen führen wir gemäß den Vorgaben der VDI 6023 Blatt 2 durch. Sie beinhalten:
Eine Ortsbesichtigung (Vorgespräch, Inspektion der Anlage, Dokumentenprüfung, etc.)
Überprüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
Feststellung planerischer, bau- oder betriebstechnischer Mängel der Anlage
Einschätzung der Gefährdung der Gesundheit der Nutzer der Anlage
Dokumentation des Ergebnisses der Risikoabschätzung in Gutachtenform
Festlegung notwendiger Abhilfemaßnahmen mit zeitlicher Priorisierung
Mit der Entscheidung für unser Unternehmen erhalten Sie die notwendige Rechtssicherheit, um den Anforderungen der Risikoabschätzung gerecht zu werden. Dies erreichen wir durch unsere qualifizierten und zertifizierten Gutachter.
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