Brandschutzschiebetore
Die Brandschutzschiebetore werden in Brandabschnittswänden eingebaut. So können im Brandfall Öffnungen, die für den geschäftlichen Durchgangsverkehr benötigt werden, brandschutztechnisch verschlossen werden. Sie müssen dabei, außer für den Zeitraum der Durchquerung, ganzzeitig verschlossen sein. Die Toranlagen müssen selbsttätig und aus eigener Kraft schließen können.
Für den Fußgängerverkehr kann das Tor auch mit einer Flucht- oder Schlupftür ausgestattet werden.
Die Brandschutzschiebetore gibt es in unterschiedlichen Bauformen und Brandschutzklassen, für die z. T. unterschiedliche Anforderungen gelten.
Wartung und Prüfung
Instandhaltung
Neuanlagen
Wartung und Prüfung von Brandschutzschiebetoren
Brandschutzschiebetore sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung Ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutzschiebetoren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, regelmäßig, aber mindestens einmal pro Jahr, eine fachgerechte Prüfung gem. Herstellervorgaben durchführen zu lassen. Funktionsbeeinträchtigungen an den Anlagen müssen so instandgehalten werden, dass kein Gefahrenpotenzial für Mitarbeiter und Besucher vorliegt. Alle Wartungen und Prüfungen müssen verpflichtend schriftlich dokumentiert und vom Betreiber dokumentarisch nachgewiesen werden können, z. B. durch Prüfberichte oder ein Prüfbuch. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutzschiebetore sowie nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.
Leistungen von PROTEC-24
zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Pflichten des Betreibers
Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Bauordnungen der Länder ist ausschließlich der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher verantwortlich. Das beinhaltet auch die regelmäß