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V-LOG - die Versandsoftware

V-LOG - die Versandsoftware

Die Multicarrier Versandsoftware V-LOG ermittelt für Sie die Routinginformationen und erstellt zuverlässig die Paketscheine, Frachtbriefe und Ladelisten für über 150 Carrier V-LOG® 6.0 Enterprise - die moderne Multicarrier-Versandsoftware Aus einer Anwendung verschiedene Versandetiketten drucken und Avisdaten an den Transporteur übermitteln, ist die zentrale Aufgabe von V-LOG®. Jeder Frachtführer hat in der Regel eigene Anforderungen an das Labeldesign und vor allem den Inhalt der Informationen. Oft sind hier Routungen und Servicehinweise für einen schnellen und termingerechten Transport angedruckt. Sind diese Angaben falsch, kann es zu zusätzlichen Kosten kommen, z.B. dem Leitcodenachentgelt. V-LOG® ermittelt die Routing-Informationen, prüft ob der Service in der gewünschten Kombination möglich ist und erzeugt für Sie die korrekten Paketscheine, Frachtbriefe und Ladelisten für über 150 Carrier. Hierbei vereinen wir auch nationale wie internationale Dienstleister und verschiedene Transportarten wie Paket oder Palette. Wichtig ist uns hierbei nicht nur die einmalige Bereitstellung der Lösung, sondern auch die permanente Pflege und Anpassung an sich verändernde Anforderungen der Verkehrsträger oder die Integration weiterer Frachtführer. Denn Sie wollen ja auch in Zukunft von neuen Innovationen und Zustellarten profitieren.
P-CALC - Präferenzkalkulation und Warenursprung

P-CALC - Präferenzkalkulation und Warenursprung

Mit P-CALC® ermitteln Sie bei eigengefertigten Produkten auf Basis von Stücklisten den jeweiligen Grenzwert zur Erlangung der Präferenzberechtigung. P-CALC - Präferenzkalkulation und Warenursprung Mit P-CALC® ermitteln Sie bei eigengefertigten Produkten auf Basis von Stücklisten den jeweiligen Grenzwert zur Erlangung der Präferenzberechtigung. Bei Handelsware wird der Warenursprung ermittelt und dabei auch berücksichtigt, wenn gleiche Vorprodukte von mehreren Lieferanten bezogen werden. Auf Basis Ihres bisherigen Bestell-/Einkaufsverhalten erstellt P-CALC® Vorschläge für Lieferanten, bei denen Lieferantenerklärungen angefordert werden können. P-CALC® ermittelt die bezogenen Teile und erstellt das Formular "Langzeit-Lieferantenerklärung" inklusive Anschreiben und Artikelliste. Die im System integrierte Verwaltung von Lieferantenerklärungen übernimmt für Sie zusätzlich das Mahnen und Mängeln bei angeforderten, sowie im Bedarfsfall, das Widerrufen von ausgestellten Lieferantenerklärungen. Die Prozesse in P-CALC® werden permanent überwacht und protokolliert und sichern dadurch die erforderliche Nachweisführung ab.
Z-GBS - die Gelangensbestätigung

Z-GBS - die Gelangensbestätigung

Automatisierte Erstellung und Versendung der Gelangensbestätigung, intergriertes Mahnwesen und weitere Funktionalitäten ermöglichen Ihnen effizente Geschäftsprozesse beim Warenversand innerhalb der EU Z-GBS - Die Gelangensbestätigung Automatisierte Erstellung und Versendung der Gelangensbestätigung, intergriertes Mahnwesen und weitere Funktionalitäten ermöglichen Ihnen effizente Geschäftsprozesse beim Warenversand innerhalb der EU. Gelangensbestätigung einfach erhalten Aufgrund der Rechnungs-/Lieferscheindaten wird automatisch eine Gelangensbestätigung erzeugt. Eine manuelle Erfassung ist ebenfalls möglich. Der Versand erfolgt automatisiert per per E-Mail, Link zum Portal oder per Post und Rückläufer werden ebenfalls automatisiert erfasst. Zusätzlich ist eine Prüfung der USt-IdNr. möglich. Vorteile und Nutzen in der Praxis Durch den Einsatz unserer Softwarelösung zur Gelangensbestätigung werden viele in der Praxis üblichen manuelle Arbeitsschritte von einer Software abgenommen und überwacht, wie etwa der Versand von Gelangensbestätigungen und das Mahnen von ausstehenden Bestätigungen. Durch zusätzliche Funktionserweiterungen wird der Automatisierungsgrad erhöht und der manuelle Aufwand wird deutlich verringert, wodurch ein noch effizienteres Arbeiten möglich wird. Die Nachweise des Gelangens werden gesetzeskonform erstellt und werden sicher archiviert. Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzministerium sind Sie somit auf der sicheren Seite.