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Unsere Holztransporter

Unsere Holztransporter

Der Holztransport ist eine Leidenschaft von uns. Als Tiroler schätzen wir das wertvolle Naturgut Holz und sind stolz, ein wichtiges Glied einer langen Verarbeitungskette zu sein. Es ist uns wichtig, mit durchdachter Disposition, die Fahrzeit so kurz wie möglich zu halten. So gelingt es uns, nicht nur die CO2 Emissionen, sondern auch den Preis zu reduzieren.
Von Planenzügen bis hin zu Schwertransporten

Von Planenzügen bis hin zu Schwertransporten

Weil Größe im Unternehmen Relevanz hat, setzen die Tiroler Transportprofis im Nah- und Fernverkehr seit 2004 mit großer Akribie auch auf Planenzüge. Freundlichkeit gepaart mit Kompetenz und Pünktlichkeit zeichnen unser Team aus und machen das HEAVYTEAM bei Geschäftspartnern zu einem in höchstem Maße verlässlichen Partner. Sowohl bei Spezialtransporten als auch bei Teil- und Komplettladungen Planenzug-Business sind die Speditionsprofis Kufstein nicht nur innerhalb der gesamten EU sondern auch in Ost- und Nordeuropa und am Balkan für ihre Kunden unterwegs. Zwischenzeitlich werden von Kufstein aus mehr als 20.000 (!) Transporte pro Jahr zur vollsten Zufriedenheit der betreuten Kunden organisiert. Spezialtransporte sind und bleiben – nomen est omen – eine Lieblingsdisziplin der Kufsteiner Spedition HEAVYTEAM. Zum einen hat das damit zu tun, weil das Unternehmen vor fast zwei Jahrzehnten exakt mit diesem Fokus gegründet wurde und man hier nachweislich zu hochanerkannten Experten innerhalb der Branche reifte; zum anderen freut man sich in der Einsatzzentrale in Endach 30 über derlei Aufträge, weil sie nie nach Schema F abzuwickeln sind und somit immer eine besondere Herausforderung darstellen.
Die Verantwortung für eine ausreichende Ladungssicherung tragen alle am Transport Beteiligten.

Die Verantwortung für eine ausreichende Ladungssicherung tragen alle am Transport Beteiligten.

Das können sein: Fahrer, Fahrzeughalter, Verlader, Absender, Frachtführer. Jeder muss dabei für seinen Verantwortungsbereich einstehen. Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der durch sein Handeln oder Unterlassen die Ursache für einen verkehrsunsicheren Zustand oder für einen Schaden setzt, dafür einstehen muss.
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