Krankentransport
Der Krankentransport ist neben dem Rettungstransport die Wurzel unseres Unternehmens. Der Transport eines Kranken ist dann angezeigt, wenn der Gesundheitszustand des Patienten einen Rettungswagen nicht erfordert, er aber auch nicht in der Lage ist, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Mietwagen oder das private Fahrzeug zu benutzen. Krankentransporte kann ausschließlich der behandelnde Arzt verordnen. Der Patient erhält von ihm einen Transportschein, ähnlich einem Rezept und beauftragt dann ein Transportunternehmen.
Neuregelungen der Gesundheitsreform
Zur Information an unsere Patienten/Kunden!
Hiermit möchten wir Sie über die Neuregelungen der Gesundheitsreform speziell in unserem Dienstleistungsbereich Krankentransport und Rettungsdienst/Notarztdienst informieren.
Generell hat sich für Sie als Kunde im Bereich Krankentransport nur geändert, dass Sie als gesetzlich Versicherter bei planbaren Krankentransportfahrten zur ambulanten Behandlung in eine Arztpraxis mit Ihrem Verordnungsschein (Transportschein - den Sie auch bisher schon benötigten - diesen erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt) vorher eine Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse beantragen müssen.
Eine vorherige Genehmigung des Transportes durch Ihre Krankenkasse entfällt bei ambulanten dringenden, nicht geplanten Arztbesuchen. Die nachträgliche Genehmigung durch Ihre Krankenkasse holen wir für Sie ein!
Der durch das Gesetz zu entrichtende Eigenanteil in Höhe von max. 10,00 Euro je Fahrt wird durch Ihre Krankenkasse eingezogen.
Bei allen anderen medizinisch-notwendigen Krankentransporten hat es keine gesetzlichen Veränderungen gegeben und für diese bedarf es auch keiner zusätzlichen Genehmigung. Bei Inanspruchnahme unseres Notarztes in lebensbedrohlichen Situationen ist, nach derzeitigen offiziellen Kenntnisstand, keine Praxisgebühr von 10,00 Euro fällig.
Sollten Sie dazu noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen!