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Hochbau, Hausbau, Rohbau

Hochbau, Hausbau, Rohbau

Wenn Sie einen fertigen Plan aus unserem Planungsbüro, von einer anderen Planungsfirma oder einem Architekten haben, können wir schnellstmöglich mit der Bauphase beginnen. Für eine reibungslose Bauausführung bieten wir unterschiedliche Auftragsarten an. Mit unserem Baustoffhandel und Geräteverleih bieten wir dem Selfmade-Bauherrn alles was zum Hausbau benötigt wird. Im Regiebau werden von uns Baustoffe, Geräte und Bau-Profis zur Unterstützung bereit gestellt. Mit unserer Bauleitung und Ihrer Eigenleistung entsteht ein optimaler Ablauf der Bauphase und die Abrechnung erfolgt nach geleisteter Arbeitszeit und Materialaufwand. Unsere kompetenten Bauleiter stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Sie wollen nicht selber bauen, sondern bauen lassen? Dann ist der Vertragsbau (Architektenbau) genau das Richtige. Grundlage für den Vertragsbau ist ein exakt kalkuliertes Fixpreisangebot. Wenn wir für Sie auch als Generalunternehmer tätig sind, koordinieren wir von der Ablaufplanung bis zur Ausführung aller Gewerke sämtliche erforderliche Professionisten und ermöglichen somit einen reibungslosen Baufortschritt. Sie können auch eines unserer Typenhäuser aus dem Fertig+Massiv System wählen und Ihren Bedürfnissen anpassen.
Hoch- und Tiefbau

Hoch- und Tiefbau

Intelligenter Massivbau für alle Anliegen. Als Ihr Generalunternehmer bieten wir komplexes Bauhandwerk an. Unser Leistungsangebot umfassen Baumeister- und Zimmermeisterarbeiten, Dachdecker- und Spengler-arbeiten, Bodenleger- und Bautischler-Arbeiten sowie Sanitärinstallationen und Elektroinstallationen. Auf Grundlage unserer vielseitigen Bauerfahrungen möchten wir Ihren Wertbestand schaffen, und das in allen Gebäudevarianten, vom klassischen Wohn- bis zum hochwertigen Designerbau. Neben unserem Know-How bei Neubau- und Umbauprojekten zählen vor allem auch Altbestandssanierungen und Altbaurenovierungen zu unseren Kernkompetenzen. Projekte entdecken
Tiefbauarbeiten

Tiefbauarbeiten

Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung und Fachkenntnisse im Bereich des Tiefbaus. Wir bieten fundierte Lösungen für Ihre individuellen Herausforderungen an.🏗️ Unsere Leistungen umfassen unter anderem Graben- und Rohrleitungsbau, Kanalisation, Straßenbau und vieles mehr.💪 Wir legen Wert auf höchste Qualität und arbeiten stets effizient, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden.🔧 Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
TIEFBAU

TIEFBAU

Unser erfahrenes Team im Bereich Tiefbau kümmert sich um Brücken- sowie Kanalbau. Außerdem gehören der Leitungsbau sowie Kläranlagen aller Art zu unserem Tätigkeitsbereich. Die Errichtung von Kläranlagen fällt ebenso in unseren Aufgabenbereich.
Tiefbau

Tiefbau

Innovative Baumethoden, modernste Baugeräteausstattung und bestens ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Garanten für perfekte Tiefbaulösungen.
Tiefbau: Unsere Leistungen

Tiefbau: Unsere Leistungen

Aus Erfahrung leistungsstark: Unser Angebotsspektrum für Tiefbau-Projekte Kanalbau in Wien und Niederösterreich Frühwirth – Ihr Bauunternehmen aus Hinterbrühl – engagiert sich bereits seit vielen Jahrzehnten erfolgreich in der Tiefbau-Sparte. Sie stellt seit der Gründung unseres Unternehmens unser wichtigstes Spezialgebiet dar. Aus diesem Grund können wir Ihnen im Hinblick auf den Kanalbau konsequent durchdachte Lösungen zur Verfügung stellen, die detailgenau auf die jeweiligen Wünsche und Gegebenheiten zugeschnitten sind. Unsere Spezialisten sind während des gesamten Bauprozesses von Anfang an Ihr alleiniger Ansprechpartner, der für Sie die präzise Planung ebenso übernimmt wie die exakte fachmännische Umsetzung Ihres Tiefbau-Vorhabens. Konkret bieten wir im Bereich Kanalbau folgende Leistungen an: vollumfänglicher Wasserleitungs- bzw. Rohrleitungsbau, Errichtung von Leitungsnetzen zur Entsorgung Drainierungen sowie Durchführung der notwendigen Bohrungen und Pressungen Kanalanschlüsse Einer der Schwerpunkte der geschulten und erfahrenen Fachkräfte unseres traditionsreichen Bauunternehmens ist der Sektor Kanalbau speziell für Kleingartensiedlungen. Entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen realisieren wir in diesem Bereich Kanalanschlüsse, die optimal an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst sind. Darüber hinaus zählen selbstverständlich auch in jeder Hinsicht passgenaue Hausanschlüsse sowohl für Ein- als auch für Mehrfamilienhäuser in Wien und Niederösterreich zum breit gefächerten Leistungsspektrum unserer Baufirma Frühwirth mit Sitz in Hinterbrühl. Sanierung bestehender Kanalanlagen Neben dem Kanalbau an sich bzw. der fachmännischen Realisierung von Anschlüssen diverser Gebäude an das bestehende Kanalnetz können Sie sich auch in puncto Sanierungsarbeiten auf unsere jahrzehntelange Erfahrung und unser umfassendes Know-how im Bereich Tiefbau im Allgemeinen, sowie Kanalanlagen im Speziellen verlassen. Auch auf diesem Gebiet zahlt es sich für Sie aus, wenn Sie sämtliche Arbeiten von uns als erfahrener Generalanbieter ausführen lassen. Dadurch profitieren Sie nicht nur von unserem detaillierten Wissen, sondern zudem von einem überzeugenden Preis-Leistungsverhältnis, das wir unseren Kunden in Wien und Niederösterreich für alle Leistungen aus einer Hand anbieten können. Weitere Tiefbau-Leistungen Unsere Leistungen zum Thema Tiefbau beinhalten darüber hinaus alle Arbeiten des Wege- und Straßenbaus. Dass wir unseren Kunden auch in diesem Bereich eine breit gefächerte Angebotspalette zur Verfügung stellen, die sämtliche Schritte vom beratenden Erstgespräch bis zur tatsächlichen termintreu und zuverlässig ausgeführten Fertigstellung beinhaltet, versteht sich für das engagierte Tiefbau-Team Ihrer Baufirma Frühwirth von selbst. Zusätzlich erledigen wir für unsere Kunden die notwendigen Behördengänge, die mit der frist- und fachgerechten Umsetzung Ihres Tiefbau-Projekts in Wien und Niederösterreich in Zusammenhang stehen. TIEFBAU HOCHBAU PLANUNG
Bau und Ingenieurvermessung

Bau und Ingenieurvermessung

Mit Präzision an Ihr Ziel Achsabsteckungen bzw. Schnurgerüstabsteckungen für Bauvorhaben Baubegleitende Messungen im Lift- und Seilbahnbau Messungen für die Errichtung und den Betrieb von Speicherteichen Trassenabsteckungen Massenberechnungen Präzisionsabsteckungen für Maschinenbau
Bau und Ingenieurvermessung

Bau und Ingenieurvermessung

Mit Präzision an Ihr Ziel Achsabsteckungen bzw. Schnurgerüstabsteckungen für Bauvorhaben Baubegleitende Messungen im Lift- und Seilbahnbau Messungen für die Errichtung und den Betrieb von Speicherteichen Trassenabsteckungen Massenberechnungen Präzisionsabsteckungen für Maschinenbau
Funkbewegungsmelder

Funkbewegungsmelder

AME FEWP2 ist ein Funkbewegungsmelder (90GRD 10M) Haustier immun inkl. Halter und integrierten Temperatursensor. Passend zu AMZ H3640. Detail siehe "NEWS".
Standesregeln für Ingenieurbüros

Standesregeln für Ingenieurbüros

Verhaltensregeln gegenüber Auftraggebern (Kunden), anderen Berufsangehörigen (Berufskollegen) Standesgemäßes Verhalten: § 1. Beratende Ingenieure haben ihren Beruf gewissenhaft und mit der gebotenen Sorgfalt auszuüben. Sie sind verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten (§ 2) zu unterlassen. § 2. Standeswidrig ist ein Verhalten anlässlich der Berufsausübung in Bezug auf Auftraggeber oder andere Berufsangehörige, das das Ansehen des Berufsstandes beeinträchtigt oder gemeinsame Interessen des Berufsstandes schädigt. Als standeswidriges Verhalten gilt insbesondere die Verletzung der in den §§ 3 und 4 genannten Verhaltensregeln. § 3. Beratende Ingenieure sind gegenüber ihren Auftraggebern zur Einhaltung folgender Verhaltensregeln verpflichtet: - Beratende Ingenieure handeln im Interesse ihrer Auftraggeber und wahren deren Interessen unabhängig von eigenen und Dritten. - Wenn Beratende Ingenieure bevollmächtigt sind, ihre Auftraggeber in Angelegenheiten des Auftrags zu vertreten, müssen sie alles tun, was sie für nützlich und notwendig zum Wohle des Auftraggebers erachten, unter Einhaltung der geltenden rechtlichen und technischen Vorschriften. - Interessenskonflikte sind zu vermeiden. Wenn ein Beratender Ingenieur ein wirtschaftliches Interesse hat, das seine Neutralität bei der Ausführung des Auftrags beeinträchtigen könnte, muss er den Auftraggeber umgehend informieren. - Beratende Ingenieure dürfen als Vergütung für ihre Leistungen nur die Honorare annehmen, die von den Auftraggebern gezahlt werden. Sie sollten Zuwendungen ablehnen, die ihre Objektivität, Neutralität oder Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Zudem müssen sie sicherstellen, dass auch ihre Mitarbeiter solche Zuwendungen ablehnen, wenn sie deren Objektivität, Neutralität oder Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. - Beratende Ingenieure sind zur Verschwiegenheit über die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht entfällt, wenn der Auftraggeber den Ingenieur ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet. Die Verschwiegenheit entfällt auch, wenn die Durchsetzung eigener Ansprüche gegen den Auftraggeber oder die Abwendung straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlicher Nachteile eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht erfordert. § 4. Beratende Ingenieure sind gegenüber anderen Berufsangehörigen zur Einhaltung folgender Verhaltensregeln verpflichtet: - Beratende Ingenieure müssen die Grundsätze des fairen Wettbewerbs gegenüber anderen Berufsangehörigen beachten und dürfen diese sowie deren Leistungen nicht unsachlich herabsetzen. - Es ist unzulässig, sich um einen bestimmten Auftrag zu bewerben, wenn bereits ein anderer Beratender Ingenieur diesen Auftrag erhalten hat, es sei denn, das Auftragsverhältnis wurde nachweislich gekündigt. - Beratende Ingenieure dürfen Gutachten über die Honorarrichtlinien des Fachverbandes Ingenieurbüros nur im Auftrag des Fachverbandes Ingenieurbüros oder einer Fachgruppe Ingenieurbüros erstellen oder als Sachverständige in einem Verfahren vor einer Behörde tätig werden. - Leistungen dürfen nicht unentgeltlich erbracht oder unter Bedingungen angeboten werden, die den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen kaufmännischen Geschäftsführung widersprechen. Die Standesregeln der Ingenieurbüros werden in der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBL. 726/1990 festgelegt: Quelle: WKO Standesregeln für Ingenieurbüros