Beglaubigte Übersetzungen von Führerscheinen
Möchten Sie Ihren Führerschein übersetzen lassen? Während ein in der EU erworbener Führerschein in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird, sind außerhalb der EU ausgestellte Führerscheine oft nur in ihrem Herkunftsland gültig. Neben dem Erwerb eines internationalen Führerscheins kann man auch die beglaubigte Übersetzung eines Führerscheins beantragen, um außerhalb des Landes, in dem er ursprünglich ausgestellt wurde, fahren zu können. Bei Alphatrad bieten wir Ihnen qualitativ hochwertige beglaubigte Übersetzungen von Gerichtsdolmetschern.
Übersetzung des Führerscheins: Welche Besonderheiten gibt es?
Jeder, der in die EU einreist und hier mit Auto, Motorrad oder Lkw fahren möchte, braucht zur Führung von Kraftfahrzeugen (Kfz) eine amtliche Fahrerlaubnis. Ein in der EU oder in vertragsangeschlossenen Ländern (z. B. Schweiz) gültiger Führerschein wird landesübergreifend bei allen aufsichtführenden Behörden innerhalb der Europäischen Union anerkannt. Eine Fahrerlaubnis, die außerhalb der EU (sog. Drittländer) erworben wurde, muss hingegen oft mit verschiedenen Unterlagen bei der zuständigen Führerscheinstelle eingereicht werden, um anerkannt zu werden. Nicht selten bedarf es dazu einer beglaubigten Übersetzung dieser Fahrerlaubnis.
Grundsätzlich gilt:
Sie sollten sich bei den lokalen Behörden in Ihrem Land erkundigen, welche Bedingungen für die Anerkennung von Nicht-EU-Führerscheinen gelten. Auf der Website der Europäischen Union erhalten Sie entsprechende Informationen.
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