Finden Sie schnell struktol für Ihr Unternehmen: 2 Ergebnisse

Drallrohr / Kreuzdrallrohr / Dimplerohr

Drallrohr / Kreuzdrallrohr / Dimplerohr

Wir fertigen einbaufertige Drallrohre mit spanlos getrennten Rohrenden in exakten Längen und engen Toleranzen. Die Drallgeometrie ist flexibel anpassbar, sodass Parameter wie Einprägetiefe, Drallwinkel und Drallabstände, sowie die Werkstoffwahl Ihren Wünschen entsprechen. Auch die Fixlängen können Sie frei wählen. Dadurch lässt sich die Länge eines Rohrbündelwärmeübertragers um bis zu 30% kürzen (abhängig vom späteren Einsatzort), wodurch weniger Rohmaterial für den Wärmetauscher nötig ist. Das spart Geld – bei gleichem Wärmeübertrag. Das Ziel der 2beC GmbH ist die 1.000.000 m Drallrohr pro Jahr zu übersteigen. Dazu unterstützen wir Sie gerne bei der Auslegung entsprechender Rohrbündel-Wärmetauscher. Das alles gibt es zu sagenhaft geringen Drallkosten <-- Überzeugen Sie sich selbst und rufen jetzt an! Ps: Die Auslegung und Herstellung von Sicherheitsrohren für Sicherheitswärmetauscher sind ebenfalls fester Produktbestandteil, dessen Nachfrage stetig wächst.
Faltschachtel mit Blindenschrift/Blindenprägung/ Braille

Faltschachtel mit Blindenschrift/Blindenprägung/ Braille

Eindeutige Identifizierung des Produktes für Menschen mit Sehschwäche Die Braille-Schrift ist ein international angewandtes System, das blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen das Lesen und Schreiben ermöglicht. Durch eine bestimmte Anordnung der Punkte entstehen Ziffern oder Satzzeichen. Die Pflicht bezüglich des Aufbringens von Blindenschriftprägungen, auch Braille genannt, ergibt sich aus dem Europäischen Arzneimittelgesetz (§ 10 Abs. 1b AMG). Arzneimittel, die seit 2006 zugelassen sind, müssen die Braille-Schrift verbindlich auf ihrer Verpackung tragen. Das Verwenden der Blindenschrift ist heute auf einer Vielzahl von Verpackungen Standard. Die Punkte der Blindenschrift müssen gut lesbar (abtastbar) sein. Das Verwenden der Braille-Prägung hilft den Menschen mit Sehschwäche, ein Packmittel zweifelsfrei zu identifizieren. Das Aufbringen des Arzneimittelnamens in Braille hat nur auf der Sekundärverpackung zu erfolgen. Die Prägung der Primärverpackung ist nur dann erforderlich, wenn keine Faltschachtel vorhanden ist. Um die Lesbarkeit der Blindenschrift zu gerantieren, darf die Oberfläche der Faltschachtel durch die Prägung nicht zerstört werden. Der darunterliegende Text darf in der Lesbarkeit nicht beeinträchtigt werden.