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Lexware neue Steuerkanzlei Mehrplatzversion

Lexware neue Steuerkanzlei Mehrplatzversion

Die Lexware neue Steuerkanzlei Mehrplatzversion ist die ideale Softwarelösung für Steuerberater und Kanzleien, die eine effiziente und umfassende Verwaltung ihrer Mandanten suchen. Diese Software bietet Ihnen alle notwendigen Funktionen, um die steuerlichen Angelegenheiten Ihrer Mandanten professionell zu bearbeiten. Mit einer benutzerfreundlichen Oberfläche und umfangreichen Auswertungsmöglichkeiten behalten Sie jederzeit den Überblick über alle relevanten Daten. Die Mehrplatzversion ermöglicht es mehreren Benutzern, gleichzeitig auf die Software zuzugreifen, was die Zusammenarbeit im Team erheblich erleichtert. Zudem profitieren Sie von regelmäßigen Updates, die sicherstellen, dass Sie stets auf dem neuesten Stand der steuerlichen Anforderungen sind. Lexware neue Steuerkanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, alle steuerlichen Vorgänge effizient zu verwalten und Ihre Mandanten optimal zu betreuen. Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Lexware und optimieren Sie Ihre Kanzleiverwaltung.
Hundesteuermarken für kommunale Verwaltungen

Hundesteuermarken für kommunale Verwaltungen

Der SHV-Verlag fertigt seit über 30 Jahren Hundesteuermarken und Plaketten für gefährliche Hunde im Auftrag kommunaler Verwaltungen, Städte und Gemeinden. Dabei stehen 12 verschiedene Stanzformen und 7 Farben zur Auswahl. Vorderseiten- und Rückseitendruck als Motiv- oder Flächendruck kann ebenfalls gefertigt werden. Die gewünschte fortlaufende Nummerierung der Hundesteuermarken wird mind. 4-stellig eingeschlagen und ist somit auch nach Jahren gut lesbar. Als Standarddruck wird auf der Hundemarke ein Hundekopf mit dem Namen der Stadt oder Gemeinde sowie auch mit Jahreszahl und evtl. Zusatztexten im Eloxalunterdruckverfahren eingedruckt. Optional sind auch Sondermotive (Stadtwappen, spezielle Logos) und Sonderformen möglich. Geprägte Hundemarken und Plaketten für gefährliche Hunde bieten wir ebenfalls an. Hierzu erstellen wir Ihnen gern ein erweitertes Angebot. Hundesteuermarken für Städte und Gemeinden Abbildungen sind nur Muster und nicht farb- oder größenverbindlich! Verwendete Ortsnamen auf den abgebildeten Hundesteuermarken werden durch Ihre Gemeinde oder Stadt ersetzt. Die Gestaltung erfolgt individuell nach Ihren Vorgaben. Unsere Hundesteuermarken werden aus 1 mm starkem Aluminium - AIMg1 hart - gefertigt und farbig eloxiert. Sie sind mit Ihrem individuellen Aufdruck und Nummerierung erhältlich. Der Druck erfolgt 1-farbig, 1-seitig, optional auch 2-seitig. Ein weiterer Aufdruck für umweltbewusste Hundefreunde ist in drei Ausführungen ohne Aufpreis möglich: "Ich halte meine Stadt sauber" "Ich halte meine Umwelt sauber" "Ich halte meine Gemeinde sauber" Jedes Format ist in den Farben blau, grün, rot, orange, violett, braun und schwarz, mit Schrift in silber oder schwarz (positiv) lieferbar. Wählen Sie weitere Ausstattungen, die Sie zusätzlich optional bestellen können: fortlaufende Nummerierung lose Splintringe (Schlüsselringe ø18 mm oder 20 mm) Konfektionierung in der PE-Tüte (Hundesteuermarke und Schlüsselring) Verstärkungsösen PE-Tüten nach Nummern sortiert
OBENHAUS Steueranwalt Zürich - Inter Company Agreements & Steuerklauseln für Verträge

OBENHAUS Steueranwalt Zürich - Inter Company Agreements & Steuerklauseln für Verträge

OBENHAUS Steueranwalt Zürich erstellt, verwahrt & überwacht Inter Company Agreements - ICA`s - für grenzüberschreitende Transaktionen & Steuerklauseln für Verträge nach deutschem & Schweizer Recht
Ein gutes Dach schützt sogar vor Steuern: Dachdeckerleistungen beim Finanzamt geltend machen..

Ein gutes Dach schützt sogar vor Steuern: Dachdeckerleistungen beim Finanzamt geltend machen..

Noch immer wissen viele Hausbesitzer nicht, dass sie Dachdecker- und andere Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen und einen Steuerabzug erhalten können. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was Ihnen zusteht und was Sie beachten müssen: Steuerlich anerkannt werden nur privat in Auftrag gegebene Handwerkerleistungen für Immobilien, die Sie selbst bewohnen bzw. nutzen. Die Arbeiten müssen von einem selbstständigen Unternehmen ausgeführt worden sein. Eigenleistungen wirken nicht steuermindernd. Die steuerliche Förderung erstreckt sich auf alle Instandhaltungs- und Instandsetzungs-, Renovierungs- und Verschönerungsarbeiten. Zum Beispiel Dachgeschossausbau, Einbau von Gauben und Dachflächenfenstern, Neueindeckung, Anlage eines Gründachs, Fassadenarbeiten, Balkonsanierung, Überdachung des Eingangs, Dachrinnenreinigung. Absetzbar sind nur Arbeitslöhne sowie eventuelle Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Achten Sie deshalb darauf, dass die Arbeitskosten in der Rechnung separat ausgewiesen sind. Die Rechnung muss per Überweisung beglichen worden sein, das müssen Sie entsprechend nachweisen (Überweisungsbeleg oder Kontoauszug). Barzahlungsquittungen werden nicht akzeptiert. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Kosten von bis zu 6.000 Euro für Handwerker-Arbeitsleistungen jährlich. Das reduziert Ihre Einkommensteuer um bis zu 1.200 Euro. Sie dürfen diese Steuerabzüge jedes Jahr geltend machen. Es kann sich also lohnen, Arbeiten aufzuteilen. Wir planen das mit Ihnen und beraten Sie gern.
Connex – Ihre Steuerberatung in Köthen

Connex – Ihre Steuerberatung in Köthen

Die Connex Steuer- und Wirtschaftsberatung ist mit rund 25 Standorten auch in Köthen der zuverlässige Ansprechpartner für Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen.
"Debitoren-/Kreditorenbuchführung" (1 Tag)

"Debitoren-/Kreditorenbuchführung" (1 Tag)

Inhalte Personenkreis, Grundlagen Buchungstechnik (inkl. Bestands-/Erfolgskonten), Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Warenvorräte, RHB-Stoffe, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Rechnungsprüfung/Buchungssätze in der Kreditorenbuchführung, Rechnungsausstellung/ Buchungssätze in der Debitorenbuchführung, Zugangs- und Folgebewertung im Anlagevermögen (inkl. gesetzliche Änderungen), Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Rechnungskorrekturen u. a.
Auch steuerlich sind Photovoltaikanlagen eine lohnende Investition!

Auch steuerlich sind Photovoltaikanlagen eine lohnende Investition!

Über den Eigenverbrauch legen Sie heute Ihren Strompreis fest und sparen damit über 20 Jahre Stromkosten! Professionelle Planung Ihr Photovoltaik-Projekt ist einzigartig und wird auch so behandelt. Renoc als Ihr Fachpartner entwickelt für Sie ein individuelles Konzept, das perfekt auf Ihr Dach zugeschnitten ist. Unser erklärtes Ziel: Maximaler Wirkungsgrad und Ertrag sowie eine stimmige, harmonische Integration in die Architektur. Mit unserem Solarrechner können Sie sich hier schon berechnen lassen, mit welchen Erträgen und Einnahmen sie mit einer Photovoltaikanlage rechnen können und wie sich ggf. der Eigenverbrauch Kostensparend für Sie auszahlt. Fachgerechte Montage Renoc ist Zertifizierter Fachpartner für Photovoltaikanlagen. Wir installieren Ihre Photovoltaik-Anlage zuverlässig und professionell. Inbetriebnahme und Leistungskontrolle Erst wenn Solarstrom fließt, ist die Arbeit getan. Renoc als Ihr Fachpartner nimmt Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb, organisiert die Einspeisung in das örtliche Stromnetz und erstellt ein detailliertes Inbetriebnahmeprotokoll. Referenzen zu Photovoltaikanlagen von Renoc finden Sie hier >>> Unser Versprechen – Ihre Sicherheit
Kommerzielle Finanzvermittlung

Kommerzielle Finanzvermittlung

Hochgradig erfahrene Handelsfinanzierungsvermittlung, die sich auf Lösungen für Betriebskapital für britische Unternehmen spezialisiert hat. Von neu gegründeten Unternehmen bis hin zu lang etablierten und von hervorragenden Kreditprofilen bis zu denen, die Schwierigkeiten haben, Finanzierungen zu finden, werden wir die beste Lösung für Ihr Unternehmen finden.
Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung

Das Rechnungswesen mit der Erstellung und der Prüfung ist ein Bereich mit hoher Komplexität und Sensibilität.
Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung

Durch unsere Expertise in den Bereichen Steuerberatung und Rechtsberatung können wir Ihnen Wirtschaftsprüfung mit Mehrwert bieten. Im Feld der Wirtschaftsprüfung bilden wir die klassischen Leistungen ab: wir führen für Sie gesetzliche und freiwillige Prüfungen verschiedenster Art durch, dabei insbesondere die gesetzliche Prüfung von Jahresabschlüssen. Wir sehen unsere Aufgabe darüber hinaus im Aufzeigen von Ansatzpunkten für die Weiterentwicklung und Optimierung Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie dabei, Chancen zu erkennen, Risiken zu minimieren und Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Auf Basis unserer fundierten und verlässlichen Unternehmenszahlen können wir Ihr Unternehmen gemeinsam bestmöglich in die Zukunft bringen.
Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung

Der Begriff der Wirtschaftsprüfung umfasst die Jahresabschlussprüfungen und Spezialprüfungen. Hierbei stehen die gesetzlicher Anforderungen im Vordergrund. Im Rahmen unserer durch Unabhängigkeit geprägten Tätigkeit beachten wir natürlich auch die Interessen der Anteilseigner, Gläubiger sowie anderer Unternehmensbeteiligter. Jahresabschlussprüfung Unser Leistungsspektrum beinhaltet die Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen für Unternehmen verschiedenster Rechtsformen, Größe und Branchen auf gesetzlicher oder freiwilliger Basis. Unser Prüfungsansatz orientiert sich am Geschäftsrisiko des Mandanten. Bei unserer Prüfungsstrategie berücksichtigen wir den Grundsatz der Wesentlichkeit, um Ausmaß und Umfang unserer Prüfungshandlungen festzulegen. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine ebenso wirkungsvolle wie rationelle Prüfungsdurchführung. Für uns endet die Abschlussprüfung nicht mit der Erteilung eines Testats, sondern bedeutet gleichzeitig die Kommunikation von erkannten rechnungslegungsbezogenen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Verbesserungspotentialen mit den Mandanten. Gutachten und Unternehmensbewertungen Die Erstellung von betriebswirtschaftlichen Gutachten und Unternehmensbewertungen stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Hierbei sind wir auch für Gerichte und die öffentliche Hand in zahlreichen Spezialfragen tätig. Sonderprüfungen Aufgrund unserer langjährigen Prüfungserfahrung konnten wir uns umfangreiches Spezialwissen aneignen und führen folgende Sonderprüfungen durch: - Verschmelzungsprüfungen - Umwandlungs- und Gründungsprüfungen - Sacheinlageprüfungen - Werthaltigkeitsbescheinigungen - Due Dilligence - DSD-Entgeltprüfungen - Unterschlagungsprüfungen - Sanierungsprüfungen - Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (§ 16 MaBV) - Prüfung nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung Sofern wir nicht als Abschlussprüfer bestellt sind, führen wir als ausgelagerte Innenrevision Revisionstätigkeiten durch. Hierdurch unterstützen wir Vorstände und Aufsichtsräte ihrer stetig steigenden Verantwortung gerecht zu werden. Unsere Gesellschaft wurde im Dezember 2005 als Prüferin für Qualitätskontroll-prüfungen nach § 57 a Abs. 3 WPO (Peer Review) registriert.
Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung

Gemeinsam prüfen Wir vereinbaren mit Ihnen einen Prüfungszeitraum, zu dessen Beginn Sie uns den Jahresabschluss und die zu Grunde liegende Buchführung sowie den Lagebericht und weitere Unterlagen, die für die Rechnungslegung relevant sind, vorlegen. So ist gewährleistet, dass die Prüfung entsprechend der Terminierung durchgeführt wird und ein Bestätigungs-vermerk zeitnah erteilt werden kann. Die Belastung Ihrer Mitarbeiter wird minimiert. Wir arbeiten mit Ihnen an folgenden Aufgaben: Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen Pflichtprüfung von Konzernabschlüssen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG Sonderprüfungen Freiwillige Prüfungen Prüfungen nach § 57a WPO (Qualitätskontrolle) Unser risikoorientierter Prüfungsansatz entspricht den strengen Regeln des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW Prüfungsstandard 200). Wichtig ist uns, dass Sie einen Mehrwert aus der Prüfung ziehen können. Ergänzende Feststellungen, welche wir im Rahmen unserer Prüfung treffen, die sich aber nicht auf die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses auswirken, besprechen wir mit Ihnen und fertigen gerne auf Wunsch einen Management Letter. Generell gehört für uns der „Blick über den Tellerrand“ auch und gerade in der Prüfung zum Tagesgeschäft und wir besprechen mit Ihnen jegliche Art von Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten. Zeitnah und zielführend.
Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung

Das Rechnungswesen mit der Erstellung und der Prüfung ist ein Bereich mit hoher Komplexität und Sensibilität.
Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung

Als Wirtschaftsprüfer führen wir gesetzliche und freiwillige handelsrechtliche Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen durch. Darüber hinaus werden wir mit freiwilligen Prüfungen beauftragt, um ein fundiertes Urteil über bestimmte Sachverhalte im Unternehmen abzugeben. Wir führen auch Prüfungen zu speziellen Themen und Vorgängen durch. Anlasspunkte dieser Prüfungen sind: - Unternehmensveräußerungen und Fusionen - Umwandlungen und Verschmelzungen - Kapitaländerungen und Sacheinlagenprüfungen - Due Diligence - Funktionsprüfungen zum Rechnungswesen und zu internen Kontrollsystemen - Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) - Prüfungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) - Prüfungen im Energiebereich Aus Erfahrung wissen wir, dass insbesondere energieintensive Unternehmen viele Möglichkeiten zur Kostenentlastung gar nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Wir prüfen Ihre aktuelle energiewirtschaftliche Situation im Unternehmen, zeigen Ihnen auf, wie Sie bestehende Entlastungs- und Vergütungstatbestände optimal nutzen können und führen die dem Wirtschaftsprüfer vorbehaltenen Prüfungen Ihrer Anträge durch. Hierzu gehören insbesondere: - die besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG bei der BAFA - Anträge auf Strompreiskompensation (SPK) bei der DEHSt - Anträge auf Erstattung der Konzessionsabgaben nach KAV von Ihrem Netzbetreiber - Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG zur Vorlage bei Ihrem Netzbetreiber Unser Ziel ist in allen Fällen, unseren Auftraggebern Sicherheit und Verlässlichkeit zu geben, aber auch die Möglichkeit, Chancen und Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen.
Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung

Unser Prüfungsansatz ist an den unternehmerischen Risiken und Interessen ausgerichtet. Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung Sonderprüfungen im Rahmen von Gründungen, Umwandlungen, Verschmelzungen Prüfung und Erstellung von Sanierungs- und Insolvenzplankonzepten Unternehmens- und Beteiligungsbewertungen Die Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer werden von der K&F Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Gemeinsam finden wir eine für Sie passende Lösung!
KFZ-STEUERBEFREIUNG FÜR REINE ELEKTROAUTOS.

KFZ-STEUERBEFREIUNG FÜR REINE ELEKTROAUTOS.

Zahlen Sie bis zum 31. Dezember 2030 keine Kraftfahrzeugsteuer - Reine Elektrofahrzeuge sind gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) bei einer Erstzulassung bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Steuerbefreiung gem. § 3d Abs. 1 KraftStG bis längstens zum 31. Dezember 2030, bei einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025, gewährt. Hybridfahrzeuge werden gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nur teilweise begünstigt.
Steuertafelgehäuse

Steuertafelgehäuse

Steuertafelgehäuse bieten eine sichere und zuverlässige Lösung für die Unterbringung von Steuergeräten und Bedienfeldern. Diese Gehäuse sind robust und langlebig, was sie ideal für den Einsatz in industriellen Umgebungen macht. Sie bieten eine hervorragende Schutzart gegen Staub und Feuchtigkeit, was sie perfekt für den Einsatz in rauen Umgebungen macht. Steuertafelgehäuse sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich, um den spezifischen Anforderungen Ihrer Projekte gerecht zu werden. Ihre Vielseitigkeit und Zuverlässigkeit machen sie zu einer beliebten Wahl für viele Ingenieure und Designer.
KFZ-Steuerbefreiung für reine Elektroautos

KFZ-Steuerbefreiung für reine Elektroautos

Zahlen Sie bis zum 31. Dezember 2030 keine Kraftfahrzeugsteuer - Reine Elektrofahrzeuge sind gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) bei einer Erstzulassung bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Steuerbefreiung gem. § 3d Abs. 1 KraftStG bis längstens zum 31. Dezember 2030,  bei einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025, gewährt. Hybridfahrzeuge werden gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nur teilweise begünstigt. Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
ZUVERLÄSSIGE WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

ZUVERLÄSSIGE WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

Als erfahrene Wirtschaftsprüfer wissen wir genau, auf welche Kriterien es ankommt, um effiziente und präzise gesetzliche Beurteilungen abzugeben.
Finanzierungsservice

Finanzierungsservice

Nicht nur clevere Lösungen, vertrauensvoller Umgang und eine gut funktionierende Chemie sind wichtig, sondern auch Hilfestellung in anderen Bereichen! Da gehört für uns der Bereich der Finanzierung. Doch welche Möglichkeit ist für Ihr Unternehmen die Beste? Das „attraktivste und steuerlich günstigste Modell ist für viele Unternehmen ein Leasing. Statt einer Abschreibung über drei Jahre oder mehr, können Sie einfach und bequem die Rate in der Regel sofort als Betriebskosten absetzen. Bei Ablauf der Leasinglaufzeit setzen wir uns mit Ihnen zusammen um festzustellen ob man das System zurückgibt und ein neues least oder ob man gegen einen geringen Ablösebetrag das geleaste System weiter nutzt. Sie wollen Ihr neues System ihr Eigen nennen und es möglichst lange nutzen ohne sich mit Ihrer Liquidität einzuschränken? Mit einer klassischen Finanzierung funktioniert dieses am besten. Je nach Bedarf über eine feste Finanzierungslaufzeit oder ein Zielkauf mit mehreren Monaten Zahlungsziel. Software und Server legal nutzen und einfach und unkompliziert für einen gewissen Zeitraum Ihre Kapazitäten erhöhen! Bei heintze bieten wir Ihnen auch Lösungen zum preiswerten Mieten an. Auf persönliche Anfrage informieren wir Sie gerne und ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten, die jeweiligen Vor- und Nachteile und die eventuellen staatlichen Förderungen für Ihr Unternehmen.
VIMCAR Digitales Fahrtenbuch - Finanzamtkonform und komfortabel für alle Firmenwagenfahrten

VIMCAR Digitales Fahrtenbuch - Finanzamtkonform und komfortabel für alle Firmenwagenfahrten

Das digitale Fahrtenbuch von Vimcar erfasst komfortabel und finanzamtskonform alle Firmenwagenfahrten. Dabei kooperiert Vimcar u.a. mit DATEV und dem Deutschen Steuerberaterverband e.V.. Mit einem speziellen On-Board-Diagnose-Stecker (OBD) – universell einsetzbar in allen Automodellen ab Baujahr 2001 (Benziner) bzw. 2004 (Diesel) – und der dazu passenden Software revolutioniert Vimcar seit 2014 das klassische Fahrtenbuch. Über eine integrierte SIM-Karte und ein GPS-Modul werden die notwendigen Daten automatisch erfasst. Die SIM-Karte des OBD-Steckers ist europaweit einsetzbar und garantiert auch im europäischen Ausland eine lückenlose Fahrtdokumentation. Das digitale Vimcar-Fahrtenbuch ist komfortabel über Smartphone-App (iOS, Android) oder Desktop steuerbar. Mit nur einem Klick lassen sich Fahrten als Betriebsfahrt, Privatfahrt oder Arbeitsweg kategorisieren. Ebenso komfortabel: Bequem lassen sich die Daten (und sämtliche notwendigen Nachweise) für die Finanzbehörden exportieren – als pdf-Datei oder für die weitere betriebsinterne Evaluation auch als Datensatz (etwa xls, csv). Die komplette Aufzeichnung des Vimcar-Fahrtenbuchs erfolgt BMF- und DSGVO-konform, wurde durch die Wirtschaftsprüfer von KPMG kontrolliert und von DATEV empfohlen. Dadurch entfällt – gerade bei wechselnden Fahrern, etwa im betrieblichen Fuhrpark – das händische Ausfüllen, Sammeln und Archivieren der Aufzeichnungen: der oftmals gefürchtete „Papierkram rund ums Fahrtenbuch“ gehört der Vergangenheit an. Diese Automatisierung erspart den Nutzern eines Dienstwagens nicht nur viel Zeit und Nerven – sondern auch bares Geld: „Die Resonanz bei den Steuerberatern auf das Angebot ist beeindruckend“, so Norman Peters, Geschäftsführer Deutscher Steuerberaterverband e.V.. „Vimcar entschärft das Minenfeld Fahrtenbuch – und so manch ein Betriebsprüfer sieht sich seines Lieblingsthemas beraubt.“ Mit einem Fahrtenbuch können im Vergleich zur alternativen und pauschalen 1%-Versteuerung pro Jahr mehrere Tausend Euro Steuern gespart werden.
Auditing

Auditing

KANZLEIEN UND WIRTSCHAFTSPRÜFUNGEN | Ob Unternehmensrechnung, Datenschutz-Themen, M&A und Insolvenz Fragen oder IT- und Vertragsrecht. Unsere Auditing-Advisor unterstützen mit ihrer Expertise. White Label Advisory bietet die besten Wirtschaftsprüfungen, Steuerberatungen und Kanzleien. Zwei Faktoren sind hierbei für uns entscheidend: Sie haben Zugriff auf ein vielfältiges Portfolio. Und wir machen dieses Portfolio vergleichbar, sodass Sie die bestmögliche Vergabeentscheidung treffen können. Dank standardisierter Hierarchie-Stufen und fachlicher Skill-Definitionen finden Sie so für jedes Projekt die passende Beratung. Egal ob Junior-Fachanwalt, seniore Prüfungsleitung oder Steuerexpertin.​ Ob Unternehmensrechnung, Datenschutz-Themen, M&A und Insolvenz Fragen oder IT- und Vertragsrecht. Unsere AUDITING Advisor unterstützen mit ihrer Expertise.​ Testen Sie uns und unsere ausgezeichneten Beratungen doch einfach bei Ihrer nächsten Ausschreibung. Projekt-Unterstützung (PMO): _ Projekt- & Programm-Management: _ Jahres- & Konzernabschlussprüfung: _ Rechnungslegung: _ Gesetzliche Sonderprüfungen: _ Forensik: _ Buchhaltung: _ Unternehmensrechnung: _ Gesellschaft- & Körperschaftssteuerberatung: _ Spezialisierte Umsatzsteuerberatung: _ Zölle und Verbrauchssteuern: _ Internationale Steuerberatung: _ Restrukturierung, M&A & Insolvenz: _ Unternehmensgründung & -nachfolge: _ Arbeitsrecht & Personalwesen: _ Mediation: _ Vertragsrecht: _ Datenschutz: _ Kartellrecht: _ Geistiges Eigentum & IT-Recht: _
Immobilienverkauf

Immobilienverkauf

Sie planen den Verkauf einer Immobilie und sind unsicher, welcher Verkaufspreis angemessen ist? Sie suchen nach professioneller Unterstützung bei der Bewertung Ihrer Immobilie? Wir sind ein erfahrenes Immobilienunternehmen mit langjähriger Expertise in der Immobilienbewertung und -vermittlung. Unser qualifiziertes Team steht Ihnen gerne zur Seite und ermittelt für Sie einen realistischen Verkaufspreis. Durch eine detaillierte Marktanalyse und Berücksichtigung aller relevanten Faktoren erstellen wir eine fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie. Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz und unserem umfangreichen Netzwerk. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung!
Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben

Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben

Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für Ihre Buchführung vorlegen müssen. Die soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video.
Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben

Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben

Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für Ihre Buchführung vorlegen müssen. Die soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video. Hat Ihnen das Video geholfen? Dann empfehlen Sie es bitte weiter! Die neue Kassen-Nachschau: Das sind Ihre Rechte und Pflichten
Steuern sparen mit Solaranlagen

Steuern sparen mit Solaranlagen

Du hast Dich für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage entschieden, bist Dir aber noch unsicher, ob Du zusätzlich für einen Speicher Geld in die Hand nehmen willst? Hier unser erster Tipp: Wenn Dir der Gedanke im Kopf herumschwirrt, Dich anschließend immer noch dafür entscheiden zu können, hier unsere Empfehlung: Natürlich kannst Du Deine Solaranlage auch im Nachhinein mit einem Stromspeicher aufrüsten, jedoch wird die Vorsteuer in diesem Fall nicht vom Finanzamt erstattet. Kaufst Du jedoch den Speicher gleich mit, zählt dieser zur Anlage dazu und kann beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.
Kundenspezifisch fertig verpackte und getestete Baugruppen

Kundenspezifisch fertig verpackte und getestete Baugruppen

CAE Automation GmbH bietet kundenspezifisch fertig verpackte und getestete Baugruppen an. Dieser Service umfasst die komplette Fertigung, Prüfung und Verpackung Ihrer Baugruppen nach Ihren individuellen Anforderungen. Die Baugruppen werden gründlich getestet, um sicherzustellen, dass sie einwandfrei funktionieren und den höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Anschließend werden sie gemäß Ihren Vorgaben verpackt und versandfertig gemacht. Dieser Service ist ideal für Unternehmen, die eine komplette Lösung für die Fertigung und Verpackung ihrer Baugruppen suchen und dabei auf höchste Qualität und Zuverlässigkeit angewiesen sind.
Photovoltaikanlagen und Steuern in Oberberg

Photovoltaikanlagen und Steuern in Oberberg

Wichtig! Dieser Artikel bietet nur einen groben Überblick über die steuerrechtlichen Themen. Vor dem Kauf und der Installation einer Photovoltaikanlage ist unbedingt ein Steuerberater zu befragen! Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage wird steuerrechtlich zu einem Gewerbetreibenden- mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten. Die Art der Steuern hängt von der Anlagengröße ab.
Finanzielle Verwaltung

Finanzielle Verwaltung

Einzug von Mieten und anderen Einnahmen Kontrolle der Richtigkeit der Zahlungen Mahnungen von Mieten, Verwaltung von Streitfällen. Heizkostenabrechnungen Prüfung und Bezahlung von Rechnungen Führen des Betriebskontos Erstellen des Jahresabschlusses Allgemeine Buchhaltung
Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben

Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben

Bei Betriebsprüfungen müssen Sie in Zukunft eine Verfahrensdokumentation für Ihre Buchführung vorlegen. Diese Dokumentation beschreibt, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. In diesem Video erfahren Sie, welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben sollte und wie Sie die Dokumentation erstellen können. Wenn Ihnen das Video geholfen hat, empfehlen Sie es bitte weiter!