Ein gutes Dach schützt sogar vor Steuern: Dachdeckerleistungen beim Finanzamt geltend machen..
Noch immer wissen viele Hausbesitzer nicht, dass sie Dachdecker- und andere Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen und einen Steuerabzug erhalten können. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was Ihnen zusteht und was Sie beachten müssen:
Steuerlich anerkannt werden nur privat in Auftrag gegebene Handwerkerleistungen für Immobilien, die Sie selbst bewohnen bzw. nutzen.
Die Arbeiten müssen von einem selbstständigen Unternehmen ausgeführt worden sein.
Eigenleistungen wirken nicht steuermindernd.
Die steuerliche Förderung erstreckt sich auf alle Instandhaltungs- und Instandsetzungs-, Renovierungs- und Verschönerungsarbeiten. Zum Beispiel Dachgeschossausbau, Einbau von Gauben und Dachflächenfenstern, Neueindeckung, Anlage eines Gründachs, Fassadenarbeiten, Balkonsanierung, Überdachung des Eingangs, Dachrinnenreinigung.
Absetzbar sind nur Arbeitslöhne sowie eventuelle Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material.
Achten Sie deshalb darauf, dass die Arbeitskosten in der Rechnung separat ausgewiesen sind.
Die Rechnung muss per Überweisung beglichen worden sein, das müssen Sie entsprechend nachweisen (Überweisungsbeleg oder Kontoauszug). Barzahlungsquittungen werden nicht akzeptiert.
Abzugsfähig sind 20 Prozent der Kosten von bis zu 6.000 Euro für Handwerker-Arbeitsleistungen jährlich. Das reduziert Ihre Einkommensteuer um bis zu 1.200 Euro.
Sie dürfen diese Steuerabzüge jedes Jahr geltend machen. Es kann sich also lohnen, Arbeiten aufzuteilen. Wir planen das mit Ihnen und beraten Sie gern.