Finden Sie schnell steuer für Ihr Unternehmen: 1057 Ergebnisse

Wir erstellen alle anfallenden Steuererklärungen

Wir erstellen alle anfallenden Steuererklärungen

Einkommensteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Kapitalertragsteuer Feststellungserklärungen Grundsteuer Grunderwerbsteuer Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Lohnsteuer
Wirtschaftsberatung / Steuerberatung / Unternehmensberatung

Wirtschaftsberatung / Steuerberatung / Unternehmensberatung

Mandanten spezifische To-Do-Listen Controlling Reporting Branchenvergleiche Investitionsberatung Nachfolgeregelungsberatung Planung von vorweggenommenen Erbfolgen/Schenkungen Vermögensplanung Betreuung, Beratung und Abwicklung von Betriebsprüfungen Beratung und Planung von Existenzgründungen, Firmierungen und Liquidationen Beratung bei der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen Begleitung bei Bankgesprächen Erbschaft- und Schenkungsteuer Notfallplan Vertrags-Check Vertragsgestaltung Beratung bei Kauf- und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen
Steuerberatung in Dessau-Roßlau und Zerbst

Steuerberatung in Dessau-Roßlau und Zerbst

Ihr Steuerberater für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige aller Branchen Wir beraten Unternehmer, Freiberufler und Selbständige aller Branchen und unterstützen sie bei ihrer wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensführung. Dabei begleiten wir unsere Mandanten von der Firmengründung über die Expansion bis zu dem Verkauf oder einer Nachfolgeregelung. Ob Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder Steuerprognose: Auf unsere hohe Beratungsqualität können Sie sich verlassen. Zudem bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen betriebswirtschaftlichen Erstberatung. Wir als Arbeitgeber Viele Gründe, wieso Sie bei uns durchstarten sollten.
Steuerberatung ist Vertrauenssache

Steuerberatung ist Vertrauenssache

Axel Freund, Volksdorfer Dental-Labor GmbH „Das Steuer der Beratung fest in der Hand. Die sehr individuelle Betreuung durch Herrn Borkel und sein Team, die ein hohes Verständnis unserer Anliegen einschließt, gibt uns die nötige Sicherheit in unseren betrieblichen Entscheidungen.“ Hans-Jürgen Torleé, AKRA Business Solutions GmbH „Die Kanzlei betreut uns seit Gründung unseres Unternehmens zuverlässig, unkompliziert und vorausschauend. Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben.“ Jens Mack „Herr Borkel und seine Mitarbeiter beraten uns erfolgreich seit 15 Jahren – ich denke, diese Zahl spricht bestens für sich.“ bm-orga GmbH „Herr Dedecke und sein Team betreuen uns zuverlässig seit vielen Jahren. Wir schätzen die sehr gute Beratung und kompetente Abwicklung unserer Buchhaltung, die oft auch über die rein steuerlichen Bereiche hinausgeht.“ DIE KANZLEI Unser Hafen Impressionen
Steuerberatung ist Vertrauenssache

Steuerberatung ist Vertrauenssache

Als inhabergeführte, digitale DATEV-Kanzlei in Hannover betreuen wir, die Huber Fock Steuerberatungsgesellschaft mbH unsere Mandanten im Rahmen eines ganzheitlichen, modernen Beratungsansatzes in allen Steuerangelegenheiten. Zu unseren Mandanten zählen inhabergeführte Unternehmen und Unternehmensgruppen sämtlicher Rechtsformen, Personenzusammenschlüsse von Freiberuflern und Ärzten, Privatpersonen, Finanzinvestoren sowie öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Körperschaften und Stiftungen. Wir verstehen uns als Berater. Neben der laufenden steuerlichen Betreuung unterstützen wir als Steuerberater und/oder Rechtsanwälte, zusammen mit unserem erfahrenen Team aus Steuerfachangestellten, Bilanzbuchhaltern und Lohnsachbearbeitern, unsere Mandanten bei der Umsetzung strategischer Erwägungen durch eine lösungsorientierte und maßgeschneiderte steuerzentrierte Gestaltungsberatung. Bei der laufenden Steuerberatung betreuen wir unsere Mandanten von der Finanz- und Lohnbuchhaltung bis zur Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie bei der Prüfung von Steuerbescheiden. Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen steuerlichen Fragestellungen und unterstützen bei steuerlichen Betriebsprüfungen und Verhandlungen mit der Finanzverwaltung. Im Rahmen der steuerlichen Abwehrberatung vertreten wir unsere Mandanten bei komplexen Finanzgerichtsverfahren vor den bundesdeutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof und begleiten steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren. Anhand der aus der klassischen Deklarationsberatung gewonnenen Informationen erarbeiten wir individuelle, auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene rechtliche und steuerliche Gestaltungsempfehlungen, die sich am langfristigen Erfolg unserer Mandanten orientieren. Im Rahmen der steuerlichen Gestaltungsberatung verfügen wir umfangreiche Expertise in den Bereichen Umstrukturierungen, Unternehmenskauf/-verkauf, internationales Steuerrecht sowie der Nachfolgegestaltung (Unternehmensnachfolge, betriebliche/private Vermögensübertragungen und Erbfolge). Unsere Expertise wird durch permanente Veröffentlichungen von Fachbeiträgen in einschlägigen Fachzeitschriften untermauert.
Steuerberatung ist Vertrauenssache

Steuerberatung ist Vertrauenssache

Gerade wenn es um sensible Themen, wie eine auf Dauer angelegte steuerliche Beratung geht, kann nicht allein die fachliche Kompetenz ausschlaggebend sein. Mindestens genauso wichtig ist die persönliche Beziehung zwischen dem Berater und dem Mandanten.
MICHELSOHN Steuerberatung steht für ganzheitliche Beratung

MICHELSOHN Steuerberatung steht für ganzheitliche Beratung

MICHELSOHN Steuerberatung steht für ein ganzheitliches Beratungskonzept, da wir nahezu alle steuerlichen Bereiche abdecken und Ihnen umfassende, aktive und zukunftsorientierte Beratung garantieren und keine steuerliche Verwaltung der Vergangenheit. Wir möchten Sie einladen, sich auf den folgenden Seiten über unser Angebot und die Kanzlei Michelsohn Steuerberatung zu informieren. Wir sind erfolgreich für eine stetig wachsende Anzahl von Mandanten tätig und bieten Ihnen ein umfassendes Beratungskonzept, das maßgeschneidert auf die Belange unserer Mandanten abgestimmt wird. Wir beraten Mediziner, Ärzte, Apotheker und sonstige Heilberufe. Unsere Abteilung für Gewerbliche Mandanten kümmert sich um die Belange von Freiberuflern, Handwerksbetrieben und mittelständischen Unternehmen. Ein sehr gut ausgebildetes, dynamisches und freundliches Team mit viel Spaß an der Arbeit ist Garant für den Erfolg unserer Mandanten und der Kanzlei. Sie werden es spüren, wenn Sie uns kennenlernen. Ihre Meike Michelsohn Diplombetriebswirtin (BA), Steuerberater
Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater & Bankkaufmann

Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater & Bankkaufmann

Klaus Kühnemuth schloss 1976 seine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Commerzbank in Eschwege ab. Nach Abitur und Grundwehrdienst begann er 1980 mit dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Anschluss an das Studium folgte ab 1986 eine fünfjährige Tätigkeit bei der amerikanischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen in Frankfurt und Hannover im Bereich kleine und mittelständische Unternehmen. Danach wechselte er in die Industrie zu einem französisch-englischen Konzern und war dort verantwortlich für das Rechnungswesen mehrerer Tochtergesellschaften. 1992 folgte er dem Ruf der Steuerkanzlei Dölle in Eschwege und arbeitete dort bis 1997 als freiberuflicher Mitarbeiter im Bereich Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. 1996 erhielt Klaus Kühnemuth seine Zulassung als Steuerberater. Zwei Jahre später wurde die Partnerschaftsgesellschaft Dölle & Kühnemuth in Eschwege gegründet. 2002 erfolgte die Bestellung als vereidigter Buchprüfer, 2006 als Wirtschaftsprüfer. Seit Juli 2016 ist Klaus Kühnemuth Partner der Steuerberatungsgesellschaft Kühnemuth & Oberthür in Eschwege.
Rechtzeitige Geltendmachung der Sonderprämien zusammen mit den Steuererklärungen

Rechtzeitige Geltendmachung der Sonderprämien zusammen mit den Steuererklärungen

Dezember 2007 Für die Geltendmachung der Sonderprämien sind in den Steuererklärungen E1 bzw. K1 diese nicht nur in den betreffenden...
Rechtzeitige Geltendmachung der Sonderprämien zusammen mit den Steuererklärungen

Rechtzeitige Geltendmachung der Sonderprämien zusammen mit den Steuererklärungen

Für die Geltendmachung der Sonderprämien sind in den Steuererklärungen E1 bzw. K1 diese nicht nur in den betreffenden Dezember 2007
Klassische Steuerberatung für KMU und Freiberufler

Klassische Steuerberatung für KMU und Freiberufler

Erstellen Ihres Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung) und Ihrer Steuererklärungen kreative Beratung bei der Ausschöpfung Ihrer steuerlichen Rechte eine engagierte Vertretung vor den Finanzbehörden und bei Banken aktive Unterstützung in allen betriebswirtschaftlichen Fragen kompetente Hilfeleistung bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten Existenzgründungsberatung Außerdem – können wir für Sie u.a.. auch als: Treuhänder, Schlichter (Mediator), Nachlasspfleger, Betreuer, Liquidator, Hausverwalter oder Vermögensverwalter tätig werden.
Steuerberatung als der Schlüssel zur Kostenersparnis

Steuerberatung als der Schlüssel zur Kostenersparnis

Unser hochqualifiziertes Team besteht aus Experten mit hoher Affinität zum Beruf und Einsatzbereitschaft. Wir arbeiten sehr sorgfältig, selbstverständlich diskret und verfügen über jahrelange Erfahrung.
Ihre Experten für Steuerberatung in Kiel, Flensburg und Stralsund

Ihre Experten für Steuerberatung in Kiel, Flensburg und Stralsund

Zu unserem Verbund gehört des Weiteren die Ratio Treuhandgesellschaft mbH. Seit über 30 Jahren ist die Ratio als Buchhaltungs- und Steuerberatungsunternehmen an drei Standorten im Norden für ihre Mandanten da. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt sind Dienstleistungen rund um die Erfüllung von steuerrechtlichen Deklarationspflichten, wie z. B. die Finanzbuchhaltung und die Lohnbuchhaltung, die Erstellung von steuerlichen und handelsrechtlichen Jahresabschlüssen und von Steuererklärungen.
Ihre Experten für Steuerberatung in Kiel, Flensburg und Stralsund

Ihre Experten für Steuerberatung in Kiel, Flensburg und Stralsund

Zu unserem Verbund gehört des Weiteren die Ratio Treuhandgesellschaft mbH. Seit über 30 Jahren ist die Ratio als Buchhaltungs- und Steuerberatungsunternehmen an drei Standorten im Norden für ihre Mandanten da. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt sind Dienstleistungen rund um die Erfüllung von steuerrechtlichen Deklarationspflichten, wie z. B. die Finanzbuchhaltung und die Lohnbuchhaltung, die Erstellung von steuerlichen und handelsrechtlichen Jahresabschlüssen und von Steuererklärungen.
Die etwas anderen Steuerberater

Die etwas anderen Steuerberater

Ziele in Angriff nehmen statt Probleme wälzen. Etwas aufbauen statt nur etwas abzuarbeiten. Zeit zum Zuhören und Hinterfragen investieren statt vermeintliche Patentrezepte zu präsentieren. Das ist es, was uns antreibt uns Freude macht und unsere Mandanten an uns schätzen.
Steuerberatung in Schöneiche

Steuerberatung in Schöneiche

Ihr Steuerberater für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige aller Branchen Wir beraten Unternehmer, Freiberufler und Selbständige aller Branchen und Unternehmensgrößen und unterstützen sie bei ihrer wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensführung. Dabei begleiten wir unsere Mandanten von der Firmengründung über die Expansion bis zu dem Verkauf oder einer Nachfolgeregelung. Ob Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder Steuerprognose: Auf unsere hohe Beratungsqualität können Sie sich verlassen. Zudem bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen betriebswirtschaftlichen Erstberatung. Viele Gründe, wieso Sie bei uns durchstarten sollten.
Steuererklärungen – setzen Sie auf unsere langjährige Kompetenz

Steuererklärungen – setzen Sie auf unsere langjährige Kompetenz

Steuern sparen erfordert mehr als nur Datenmanagement. Wer sich nur oberflächlich mit diesem Thema beschäftigt, verpasst die Chance, Änderungen in sein Steuerportfolio einzubeziehen. Wir legen Wert auf langfristige Kundenbeziehungen und eine kontinuierliche Überprüfung Ihrer steuerlichen Verhältnisse. Die besten Ideen ergeben sich oft aus der laufenden Beobachtung Ihrer steuerlichen Position. Ihr Ansprechpartner analysiert die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf Ihre persönliche Situation, zeigt steuerliche Risiken auf, schlägt Ihnen Lösungs- und Verbesserungsalternativen vor und begleitet deren Umsetzung steuerlich. Auf diese Weise erzielen wir Ergebnisse, die das Optimum aus Ihren Daten herausholen.
Steuererklärungen – setzen Sie auf unsere langjährige Kompetenz

Steuererklärungen – setzen Sie auf unsere langjährige Kompetenz

Steuern sparen verlangt mehr als das Verwalten von Daten. Wer sich mit diesem Thema nur punktuell beschäftigt, verpasst die Chance, den Wandel in sein Steuerportfolio einzubeziehen. Wir legen Wert auf dauerhafte Mandantenbeziehungen und eine kontinuierliche Überprüfung Ihrer steuerlichen Verhältnisse. Denn die besten Ideen ergeben sich nicht selten aus der laufenden Beobachtung Ihrer steuerlichen Position. Ihr Ansprechpartner wird die Auswirkungen von Rechtsänderungen auf Ihre persönliche Situation analysieren, steuerliche Risiken herausstellen, Ihnen Lösungs- bzw. Verbesserungsalternativen vorschlagen und deren Durchführung steuerlich begleiten. Dadurch erreichen wir Ergebnisse, die auf Basis Ihrer Daten das Optimum herausholen.
Connex – Ihre Steuerberatung in Freital

Connex – Ihre Steuerberatung in Freital

Freital ist günstig gelegen in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Dresden. Durch eine gute Infrastruktur mit gut ausgebauten Straßen, Bahnhöfen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Stadt interessant für zahlreiche Unternehmen. Auch das stete Wirtschaftswachstum und die Vielzahl von Unternehmen verschiedenster Branchen, machen den Standort attraktiv und bieten ein starkes Netzwerk und regen Austausch.
Verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen

Verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen

Wichtige Termine im Blick behalten! Liebe Mandanten, es gibt Neuigkeiten zu den Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung! Hier sind die aktualisierten Daten: 02. Oktober 2023: Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2022 ohne Steuerberater 31. Juli 2024: Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2022 mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein 02. September 2024: Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2023 ohne Steuerberater 02. Juni 2025: Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2023 mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Achtung: Verpasst nicht die Termine, um Sanktionen zu vermeiden! Versäumst Du die Frist, musst Du mit einem Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, einer Steuerschätzung und Zinsen rechnen. Macht euch frühzeitig ans Werk, um Stress zu vermeiden. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung! #Steuererklärung #FristenImBlick #Finanzplanung2024 #AktualisierteFristen #Finanzplanung2024
Abgabezeitraum von Grundsteuererklärungen hat begonnen!

Abgabezeitraum von Grundsteuererklärungen hat begonnen!

Der Zeitraum zum Einreichen der Grundsteuererklärung hat begonnen. Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Alle Grundstücksbesitzer Bei Eigentumswohnungen die Eigentümer (nicht die Verwaltung) Bei Personen- und Kapitalgesellschaften die Gesellschaft Maßgeblich sind die Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Wann muss die Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden? Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 eingereicht werden. Eine verlängerte Frist, wie etwa bei der Einkommensteuer, ist derzeit nicht geplant. Wie erfahre ich von der Abgabepflicht? Aufforderungen zur Abgabe der Feststellungserklärungen werden voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung (Pressemitteilungen, Internet etc.) erfolgen. Entsprechend erfolgt in der Regel keine persönliche Aufforderung durch das Finanzamt. Ist die Abgabe auch in Papierform möglich? Nein. Die Übermittlung hat grundsätzlich in elektronischer Form zu erfolgen. Wie oft muss eine Feststellungserklärung eingereicht werden? Alle 7 Jahre. Dazwischen können Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen stattfinden. Welches Finanzamt ist für die Grundsteuer-Erklärung zuständig? Das Lagefinanzamt; d.h. das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt. Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche oder die Fristen nicht einhalte? Bei Nichterfüllung drohen deutliche Strafen, bspw. in Form von Verspätungszuschlägen. Ferner ist das Finanzamt befugt die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Etwaige, steuermindernde Tatsachen könnten hierbei unberücksichtigt bleiben und zu fehlerhaften Bescheiden führen, die im Zweifel über Jahre erhöhte Grundsteuerzahlungen zur Folge haben. Wird die zu zahlende Grundsteuer durch die Reform höher ausfallen? Grundsätzlich soll die Grundsteuerreform keine Auswirkungen auf das Gesamtaufkommen der Grundsteuer haben. Abhängig von der Lage, Größe und Alter des Grundstücks, kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch individuell verändern. Was soll die ganze Grundsteuer-Reform? Die Reform soll die bisherigen Werte an aktuelle Wertermittlungen anpassen, um damit realitätsnaher zu sein. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt, die eine Reformierung durch den Gesetzgeber und damit einhergehende Neubewertung der Grundstücke notwendig macht. Die Grundsteuer nach dem neuen Recht ist zwar erst ab 2025 zu zahlen. Da die Neuregelung aufkommensneutral gestaltet werden soll, ist eine frühzeitige Neuermittlung der Grundsteuerwerte bezogen auf den 1. Januar 2022 vorgesehen, um den Kommunen genügend Zeit für die Anpassung der Hebesätze einzuräumen. Deshalb müssen Sie als Grundbesitzer bereits bis spätestens 31. Oktober 2022 sog. Feststellungserklärungen abgeben. Was ändert sich bei einem Eigentümerwechsel? Wer am 1. Januar Eigentümer und deshalb Steuerschuldner ist/war, schuldet die volle Jahressteuer. Der bisherige Eigentümer bleibt somit Schuldner der Grundsteuer für das gesamte Kalenderjahr. Davon abweichende privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Erwerber darüber, wer die Grundsteuer übernimmt, haben auf die Steuerschuldnerschaft des Verkäufers keinen Einfluss. Noch fragen?
Es geht um viel mehr als die jährliche Steuererklärung!

Es geht um viel mehr als die jährliche Steuererklärung!

Eine durchdachte und vorausschauende Steuerplanung kann Ihnen bares Geld sparen und Ihre finanzielle Zukunft optimieren. Unser Ziel ist es, Ihre wirtschaftlichen Sachverhalte so zu gestalten, dass Sie die bestmöglichen steuerlichen Vorteile ausschöpfen können. Entdecken Sie mit uns die zahlreichen Chancen des Steuerrechts! Durch eine frühzeitige Beratung finden wir maßgeschneiderte steueroptimale Lösungen, die perfekt zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen und auch besondere Ereignisse berücksichtigen.
Schriftenreihe der SFÄ Steuerberatung für Ärzte

Schriftenreihe der SFÄ Steuerberatung für Ärzte

Gerne geben wir Ihnen kostenlose Tipps für alle Ärzte mit dem unentgeltlichen Versand der SFÄ-Steuerfibel. Wir bitten Sie lediglich um eine kleine Spende an diverse Hilfsprojekte. Nähere Infos unter den jeweiligen SFÄ Schriftenreihen. Teil 1: Arzt und Betriebsprüfung Teil 2: Arzt und Finanzamt Teil 3: Arzt und Praxismarketing Teil 4: Arzt und Vermögensplanung Teil 5: Arzt und Praxisnachfolge Teil 6: Arzt und GmbH Teil 7: Steuer ABC für Ärzte & Apotheken Teil 8: Der Arzt im Sozialversicherungsrecht Der begeisterte Patient
Durch nichts zu ersetzen: Teamwork zwischen Steuerberater und Mandant

Durch nichts zu ersetzen: Teamwork zwischen Steuerberater und Mandant

Wer durch den Einsatz von Software Wunder erwartet, begibt sich unserer Ansicht nach auch im 21. Jahrhundert auf gefährliches Glatteis. Eine gute Software kann den Menschen zwar mehr oder weniger stark bei der Zielerreichung unterstützen und ihm gewisse Annehmlichkeiten angedeihen lassen. Allerdings kommt man bis heute nicht ohne positives Tun des Anwenders / der Anwender aus. Was wollen wir damit sagen? Ohne Absprachen, planvolles Vorgehen, Regelmäßigkeit und Zeitnähe wird es auch bei der Verbesserung der Abläufe für die Einkommensteuer nicht gehen. In den vorgenannten vier Punkten liegen schließlich die Schlüssel zum Erfolg bei allen Angelegenheiten, die mit „Papierkram“ zu tun haben. Dieses sollten aber zumindest diejenigen Unternehmer verinnerlicht haben, die seit Jahren die Vorteile mehr oder minder digitaler Buchführung kennen und schätzen. Insofern sind wir zuversichtlich und positiv gestimmt, dass sich auch die Dinge rund um die Einkommensteuer zu einem Besseren wenden können. Entscheidend wird eben auch hier eine enge Zusammenarbeit zwischen Steuerberatungsbüro und Mandant sein. Es fehlt halt nur noch ein geeignetes Tool, das für beide Seiten vorteilhaft einsetzbar ist.
Steuerberatung für Freiberufler und Freelancer

Steuerberatung für Freiberufler und Freelancer

Als Freiberufler oder Freelancer benötigen Sie einen erfahrenen Steuerberater, der Ihnen als Einzelkämpfer den Rücken frei hält. Sie suchen einen Steuerberater, der Buchhaltung, Gewinnermittlung oder Jahresabschluss und Steuererklärungen zuverlässig erstellt und Sie kompetent und engagiert berät? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir haben Erfahrung bei der Betreuung von Freiberuflern. Sie sind chaotisch, kreativ und erfolgreich in dem, was Sie tun? Nutzen Sie doch Ihre Arbeitszeit für IHRE Arbeit - und wir machen das, was WIR am besten können: Buchaltung - Steuerberatung - Steuererklärung! - Für Freiberufler - wie Sie!
Steuerberatung für Freiberufler

Steuerberatung für Freiberufler

Neben Ärzten und Zahnärzten betreuen wir u. a. Architekten, Ingenieure, Journalisten, Rechtsanwälte, Künstler, Unternehmensberater und weitere Angehörige der freien Berufe.
Steuerkabel

Steuerkabel

AXA-Cable bietet speziell konfektionierte Steuerkabel, die für präzise Steuerungsanwendungen entwickelt wurden. Diese Kabel sind robust, langlebig und bieten eine hervorragende elektrische Leistung, um eine zuverlässige Steuerung in verschiedenen industriellen Anwendungen zu gewährleisten. Unsere Steuerkabel sind in verschiedenen Längen und Konfigurationen erhältlich und können nach den spezifischen Anforderungen Ihrer Anwendung maßgeschneidert werden.
Organisationsmittel für Steuerberater

Organisationsmittel für Steuerberater

◾Begleitschreiben ◾Beleghinweis-Lesezeichen ◾Berechnungsformulare ◾Briefbogen-Gestaltung ◾Buchungsbelege ◾Fahrtenbuch/Kfz-Nutzung ◾Fällige Steuerzahlungen: Benachrichtigungen und Übersichten ◾Fristenkontrolle/Terminüberwachung ◾Gebührenrechnungen nach StBVV ◾Gesprächsnotizen ◾Grundaufzeichnungsbücher ◾Kanzlei-Arbeitsblöcke neutral ◾Kanzlei-Arbeitsblöcke individuell ◾Kassenberichtsblock ◾Kurzmitteilungen für Steuerberater ◾Mandantenstammkarten ◾Register für Steuerberater ◾Vordrucke für geringfügig Beschäftigte Fristenkontrolle/Terminüberwachung, Posteingangs-, Postausgangs- und Fristenkontrolle gehören zu den Standardaufgaben in einer Steuerkanzlei. Bestell-Nr. Bezeichnung: 9000 Fristenkontrollbuch, Heft DIN A4, 9100 Posteingangsbuch, Heft DIN A4, 9500 Postausgangsbuch, Heft DIN A4, 10050 Terminüberwachung Buchführung, 49 x 29,7 cm Gesprächsnotizen, Bestell-Nr. Bezeichnung 117  Gesprächsnotizblock DIN A5, 100 Bl. 187  Gesprächsnotizblock DIN A5, 50 Bl. 1871  Gesprächsnotizblock DIN A5, 50 Bl. 197  Gesprächsnotizblock DIN A5 quer, 50 Bl. 617  Gesprächsnotizblock DIN A6, 100 Bl. Kurzmitteilungen für Steuerberater, Format DIN lang (DIN lang (210 x 105 mm) Kurznachricht für Steuerberater Rotzettel, Bestell-Nr. Bezeichnung 116  Kurznachrichtblock 50 Bl. 116-S  Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. 176  Kurznachrichtblock mit rotem Rand, 50 Bl. 176-S  Kurznachrichtsätze mit rotem Rand, 2-fach, sd. 177  Kurznachrichtblock 50 Bl. 177 G-S  Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. 183  Kurznachrichtblock 50 Bl. 183-S  Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. 1831  Kurznachrichtblock 50 Bl. 1831-S  Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. Format 1/6 DIN (210 x 200 mm) 126  Kurzbriefblock 50 Bl. 126-S  Kurzbriefsätze 2-fach, sd. 179  Kurzbriefblock mit rotem Rand, 50 Bl. 186-S  Kurzbriefsätze 2-fach, sd. 1861  Kurzbriefblock 50 Bl. 19506 Fax-Nachrichtblock 50 Bl. Format DIN A5 quer (210 x 148 mm) 185 Kurznachrichtblock 50 Bl. 185-S Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. 1851 Kurznachrichtblock 50 Bl. 195 Fax-Nachrichtblock 50 Bl. 19505 Fax-Nachrichtblock 50 Bl. Fällige Steuerzahlungen: Benachrichtigungen und Übersichten, Bestell-Nr. Bezeichnung 101-S  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A4, 2-fach sd. 103  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, Block à 2 x 50 Bl. 103-S  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, 2-fach sd. 105  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, Block à 2 x 50 Bl. 105-S  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, 2-fach sd. 106  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, Block à 2 x 50 Bl. 106-S  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, 2-fach sd. 109  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, Block à 2 x 50 Bl. 102  Steuerfälligkeits-Übersicht, DIN A4 quer 107 Steuerfälligkeits-Übersicht, DIN A4 quer Begleitschreiben, Bestell-Nr. Bezeichnung: 122 Mitteilung betr. geprüfter Steuerbescheide, DIN A4, Block à 50 Bl. 125 Antrag auf Abstimmung/Verrechnung/Erstattung, DIN A4, Block à 50 Bl. 129  Begleitschreiben Steuererklärungen an Mandanten, DIN A4, Block à 50 Bl. 621  Begleitzettel gelb, DIN A6, Block à 100 Bl. 712  Begleitschreiben für Personalpapiere, DIN A4, Block à 50 Bl. 119N  Quittung für zurückgereichte Mandantenakten, DIN A4, Block à 50 Bl. Gebührenrechnungen DIN A4 Bestell-Nr. Bezeichnung  Prospekt ansehen (PDF) 141  Gebührenrechnung mit Text (Abschlussarbeiten/Steuererkl.) 142  Gebührenrechnung mit Text (private Steuererklärungen) 143  Gebührenrechnung mit Text (Buchhaltungsarbeiten) 149  Gebührenrechnung neutral 156  Gebührenrechnung mit rückseitigem Textschlüssel 156-S  Gebührenrechnung mit Textschlüssel, Satz 2-fach, sd. 15601  Gebührenrechnung nach Form. 156, Alternative 15603  Gebührenrechnung, speziell für Briefkopfeindruck 145 E-2  Gebührenberechnungsplan (Abschlussarbeiten/Steuererkl.) 151 A-2  Gebührenberechnungsplan (Abschlussarbeiten/Steuererkl.) 152 B  Gebührenberechnungsplan (private Steuererklärungen) 153 C  Gebührenberechnungsplan (Buchhaltungsarbeiten) Buchungsbelege, Bestell-Nr. Bezeichnung : 514  Buchungsblatt für DATEV, DIN A4 hoch 504  Buchungsblatt für DATEV, DIN A4 quer 505  Buchungsbeleg für DATEV, DIN A5 Sonstige interne Erfassungs-/Berechnungsformulare, Bestell-Nr. Bezeichnung 190 Richtsatzvergleich, DIN A4 2-seitig 1001  Mandantenstammkarte für Firma, DIN A5 1002  Mandantenstammkarte für Einzelperson, DIN A5 2011E Abschreibungstabelle, DIN A3 5516 Spalten
Mobile Buchhaltung mit der Stotax2GoApp

Mobile Buchhaltung mit der Stotax2GoApp

Die Stotax2Go-App ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege schnell und einfach zu scannen und direkt in Ihre Buchhaltungssoftware zu übertragen. Sie sparen sich dadurch nicht nur Zeit, sondern auch mühsame manuelle Arbeit. Im Funktionsumfang ist ebenso ein Kassenbuch enthalten.
Steuersäulen und Zugangsterminals

Steuersäulen und Zugangsterminals

Einrichtungen der Außensicherungstechnik im Hochsicherheitsbereich Standsäulen / Bedienterminals Bediensäule gefertigt aus Edelstahl oder Stahl in RAL Standardfarbton nach Wahl pulverbeschichtet. Das Design ist den Schrankengehäusen angepasst; mit Revisionsöffnung auf der Rückseite sowie separater Frontblende für die Einbauteile. • Steuersäule 1.200 x 300 x 200 mm • Steuersäule 1.400 x 300 x 200 mm • Steuersäule 1.600 x 300 x 200 mm • Steuersäule 1.800 x 300 x 200 mm • Steuersäule 2.200 x 300 x 200 mm