verzinkter Betonstahl
Um eine höhere Korrosionsbeständigkeit des normalen Betonstahl oder Betonstahlmatten zu schaffen, können diese Produkte feuerverzinkt werden. Aufgrund der Einschränkungen der bauaufsichtlichen Zulassungsstelle, ist es derzeit nur möglich, Betonstahl-Stangenmateril und unbearbeitete Betonstahlmatten zu verzinken. Angearbeitetes Material, wie gebogener Betonstahl oder gebogene Matten dürfen nicht verzinkt werden. Eine Ausnahme gibt es hier über Einzelzulassungsverfahren, welche bei immer gleichen Bauteilen erwirkt werden können.
Material, welches verzinkt werden kann:
Betonstahl in Stäben B500 A/B, in geraden Stangen, bis 6.000 mm Länge
Betonstahl-Matten B500 A/B, als planebene Lager- oder Listenmatten
Anwendungsbeispiele:
Bauwerke in Salzwassernähe (da korrosionsgeschützt)