DGUV Prüfung von Steigleitern, Auffangsysteme und Sekuranten
Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfungen von Steigleitern richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der Hinweise des Herstellers.
Je nach Gefährdungsbeutrteilung empfiehlt sich in der Regel eine jährliche Prüfung und sind von einem Sachkundigen durchzuführen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.
Sicherheitsüberprüfungen der Steigleitern, Sekuranten nach DIN EN 795 / DIN EN 517 zur Absturzsicherung für Flachdach, Dach.
Der Unternehmer ist verpflichtet laut UVV Prüfung / DGUV Prüfung mindestens ca. 1 x Jährlich nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefährdungsbeurteilungen die Prüfungen von Betriebsmitteln / Leitern, Steigleitern, Sekuranten, Auffanggurten, Seilsystemen, Bandfalldämpfern, Fallschutzläufern, Anschlagpunkten, permanente Absturzsicherungen, Verbindungsmitteln und Halteseilen und sonstigen Auffangsystemen durchzuführen, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig keine DGUV / UVV Prüfung, durchführt, kann mit sehr empfindlichen Strafen rechnen, bis hin zur Gefängnisstrafe und Haftung mit dem Privatvermögen.
UVV Prüfung
Leitern
Tritte
Podestleitern
Schiebeleitern
Steigleitern
Anlegeleitern
Seilzugleitern
Mehrzweckleitern
Stehleitern
Holzleitern
Treppen
Gitter
Laufstege
Geländer
Sekuranten
Prüfung nach DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung
DGUV Information 208-032
BGI 694
BGV D36
GUV V D 36
fahrbare Arbeitsbühnen
Kleingerüste gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisher BetrSichV und BGI 694)