BKF Modul 2 - Ladungssicherung
Rechtliche Grundlage
Gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifiaktionsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordniung (BKrfQV) i.V.m. EU 2018/645
Zugang
Für alle Berufskraftfahrer, die noch die Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen haben bzw. schon eine FQN-Karte besitzen und gewerblich tätig sind.
Lehrplan / Kenntnisbereiche
Die Lehrinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DIHK.
Kenntnisbereich 1.4
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und der Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.
Dauer
8 Stunden
Abschlussart
Unterliegt keiner Prüfung. Überreichung einer Teilnahmebescheinigung.
Hinweis:
Zur Legitimationskontrolle bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis und die gültigen Fahrerlaubnisdokumente (Führerschein und ggf. Fahrerqualifikationnachweis) mit.
Ausgestellte Teilnahmebescheinigungen sind nicht zur Vorlage bei der Behörde. Die Nachweise für die Behörde werden von uns elektronisch übermittelt.
Registrierung am Kurstag:
Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr vor Ort sein.
Kursgebühr:
100,- Euro
Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.