Zuschuss zu den Kosten einer
Schuldner- und Insolvenzberatung in Hamburg
Die Sozialbehörde von Hamburg gewährt allen Ratsuchenden, die
einen Beratungszuschuss im Rahmen einer Kurz- und Notfallberatung bei einer geförderten Beratungsstelle erhalten und dort keinen weiteren Anspruch auf eine weiterführende Beratung haben, da sie
über den Einkommensgrenzen liegen, einen einmaligen
Zuschuss in Höhe von 200,00 Euro pro Beratungsfall,
für eine andere anerkannte Schuldnerberatungsstelle.
Wenn Sie diesen Zuschuss (vgl. linkes Bild) bei uns vorlegen
wird dieser auf unsere Gebühren angerechnet.
Die Kosten für eine Schuldnerberatung bei uns betragen bei:
1 - 5 Gläubigern
955,00 €
6 - 10 Gläubigern
1.135,00 €
11 - 15 Gläubigern
1.350,00 €
16 - 20 Gläubigern
1.520,00 €
Bei mehr als 20 Gläubigern erhöht sich die Vergütung um 75,00 € analog (21 -25 Gläubigern zzgl. 75,00 € usw.) zu dieser Aufzählung.
Zu diesen Gebühren kommen lediglich die Portokosten hinzu. Diese werden Ihnen am Ende der Beratung anhand einer
Portoeinzelkostenabrechnung dargelegt. Die obengenannten Gebühren, werden bei uns in mtl. erschwinglichen Raten gezahlt und verstehen sich inkl. einer außergerichtlichen Einigung oder eines evtl.
zustellendes Insolvenzantrages. Alle unsere Gebühren sind inkl. MwSt.
Die Beratungsstelle ist anerkannt nach § 305 InsO und gemeinnützig.