Rauch- und Wärmeabzugsanlagen RWA
Warum Rauch- und Wärmeabzug ?
Abzug von gefährlichen toxischen Gasen bei Brand
die zerstörerische Wirkung des Feuers am Gebäude durch sehr hohe Temperaturen, insbesondere bei Rettungs- und Fluchtwegen
Ventilierung und Lokalisierung eines Brandes
Minderung von Schäden an der Umwelt
eine hohe Rauchbildung bei Feuer erschwert und verzögert die Menschenrettung
Erleichterung des Löschangriffes der Feuerwehr
Verhinderung von Rauchgasvergiftungen, denn Brandtote sind meistens Rauchtote
RWA-Zentrale mit 72 Std Notstromversorgung
Richtlinien und Vorschriften
RWA Öffnungselemente Anforderungen
der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
RWA-Öffnungen wie Fenster, Türen, Klappen, Lichtkuppeln die bei RWA-Anlagen elektromotorisch "kraftbetätigt" werden, besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr. Die dadurch entstehenden Risiken müssen für jede RWA-Anlage fachgerecht ermittelt werden.
Eine Minimierung sollte dabei erfolgen (Warnschilder, Einklemmschutz).
Absturzsicherung von Öffnungselementen Anforderungen der BGR 232
„Kraftbetätigte Fenster"
Bei absturzgefährdeten elektro-motorisch betriebenen Flügeln müssen zusätzlich Fangvorrichtungen (z.B. Fangscheren) eingesetzt werden.
Dies gilt bei einem Antrieb am Öffnungselement.
Bei Flügeln mit zwei Antrieben sind keine Fangvorrichtungen erforderlich.
Installationsvorschriften Kabelverlegung in RWA-Anlagen VDE-Richtlinien, Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR), Richtlinien über Funktionserhalt
Alle sicherheitsrelevanten Leitungen sind in E-30 Qualität zu verlegen. Auf Funktionserhalt kann verzichtet werden, wenn Leitungen durch Räume geführt werden, die durch automatische Brandmelder überwacht werden.
Für den Betrieb der Antriebe sind die Stromaufnahme des Motors und die Leitungslänge entscheidend. Die Motorleitungen müssen überwacht werden. Vorzugsweise sollten NYM-0 Leitungen verwendet werden.
Vorschriften RWA-Öffnungen
RWA-Öffnungen müssen immer im oberen Teil des betreffenden Gebäudeabschnitts eingebaut werden.
Fensterflügel sollten nicht in den Fluchtweg geöffnet werden.
Für eine optimale Wirkung eines natürlichen Rauchabzugs ist Art, Größe und Anordnung des Öffnungselements von großer Bedeutung.
Die wirksame Fläche der Zuluftöffnung aller NRA-Rauchabzugsanlagen muss mindestens das 1,5-fache der erforderlichen aerodynamischen RWA-Öffnungsfläche betragen. Die geforderte RWA-Öffnungdfläche beträgt in Treppenhäusern 5% der Grundfläche, aber sollte mindestens einen Quadratmeter betragen.
Wartungen von RWA-Anlagen
RWA Anlagen sind Sicherheitsanlagen. Diese Anlagen sollten in regelmäßigen Abständen geprüft werden (einmal im Jahr), um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten.
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus den Vorschriften zur Errichtung von RWA-Anlagen. Haben Sie Fragen so setzen Sie sich mit uns in Verbindung
RWA-Anlage - elektrisch
RWA-Zentrale
Der Montageort von RWA-Zentralen ergibt sich aus den örtlichen Gegebenheiten und den Wünschen des Bauherren. Eine Montage im Dachbereich ist empfehlenswert. RWA-Zentralen werten die aufgenommenen Signale aus und geben den Befehl zum Öffnen der RWA-Öffnungen.
RWA-Zentralen werden mit Akku für mindestens 72 Stunden Notstromversorgt.
Alle Funktionen und Leitungen werden überwacht