Konformitätserklärung
Mit der Konformitätserklärung erklärt ein Hersteller, dass ein Produkt den Anforderungen aller anwendbaren CE-Richtlinien entspricht.
Die EU-Konformitätserklärung besagt, dass die Erfüllung von Sicherheitszielen der entsprechenden CE-Richtlinien nachgewiesen wurde. Hiermit ist ein umfangreiches Verfahren mit Handlungsfeldern von der Produktentwicklung bis zum Produktionsprozess verbunden. Mit der Ausstellung der Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das Produkt die verschiedenen - im Detail in den angewendeten Richtlinien beschriebenen - Anforderungen erfüllt.
Aufbau und Inhalt der Konformitätserklärung sind in den jeweiligen CE-Richtlinien vorgegeben (siehe zum Beispiel 2014/35/EU, Anhang IV). Sowohl Hersteller (bei der Erstellung) als auch Importeure und weitere Wirtschaftsakteure (zum Beispiel im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung) können sich gut an diesen Vorgaben orientieren. Layout und Design sind hingegen weitgehend freigestellt, in der Praxis erfolgt häufig eine Orientierung an Erklärungen von Wettbewerbern beziehungsweise für vergleichbare Produkte.
Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichnung und der Konformitätserklärung erklärt der Hersteller, dass er ein ganzes Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit durchlaufen hat. Die wesentlichen Elemente dieses Verfahrens sind ebenfalls in den einzelnen CE-Richtlinien festgelegt.
Insbesondere bei aus dem EU-Ausland importierten Produkten ist der oben aufgeführte Umstand von großer Bedeutung. Vereinzelt legen Hersteller außerhalb Europas (zum Beispiel aus Unkenntnis der Formalien) lediglich "CE Zertifikate" vor, bei denen es sich um Prüfzertifikate verschiedenster Prüfeinrichtungen handelt. Prüfberichte oder derartige Zertifikate sind jedoch nur eines von vielen Elementen der technischen Unterlagen beziehungsweise technischen Dokumentation. Erst wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und alle relevanten Anforderungen erfüllt sind, darf die eigentliche EU-Konformitätserklärung ausgestellt werden.
Es ist nicht ratsam, sich hinsichtlich Inhalt und Aufbau von Konformitätserklärungen ausschließlich an online verfügbaren "Vorlagen" beziehungsweise "Mustern" zu orientieren. Sowohl bei der Erstellung als auch bei Plausibilitätsprüfungen sollten die angewendeten Richtlinien herangezogen und die Vorgaben (jeweils im Anhang) im Sinne einer Checkliste abgearbeitet werden.
Um Fehler zu vermeiden, stehen wir Ihnen hier gerne beratend und unterstützend zur Seite.