Entsendung über Werkverträge aus Osteuropa
Ende 1988 schloss die Bundesr. Deutschland mit mehreren mittel- u. osteurop. EU-Ländern u. d. Türkei Regierungsvereinb. über die Entsendung u. Beschäftigung von Arbeitn. mittels eines Werkvertrages ab
So können osteuropäische Arbeitnehmer zur Ausführung von Werkverträgen in Deutschland beschäftigt werden. Um die georderten Auftragskontingente zu bearbeiten, schließen oft Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit osteuropäischen Firmen Werkverträge ab. Die Entsendung der Arbeitskräfte nach Deutschland erfolgt durch die jeweiligen Unternehmen, die auch die Abwicklung der Entsendungsformalitäten übernehmen. Bei der Erfüllung eines Werkvertrages wird ein Erfolg beziehungsweise ein Werkergebnis geschuldet. Der Arbeitgeber gewährleistet dieses Ergebnis und erhält dafür die vereinbarte Vergütung. Die Entsendung über Werkverträge aus Osteuropa erfolgt in der Praxis vorwiegend im technischen und handwerklichen Bereich. Auftragsspitzen lassen sich auf diese Weise kurzfristig abdecken. Individuell und projektbezogen nach Kundenwunsch kann der Einsatz der passenden Fachkräfte geplant werden. Ändert sich das Auftragsvolumen, ist eine flexible Aufstockung mit weiteren Arbeitskräften möglich. Für einen Auftraggeber bedeutet das, Aufträge effektiv mit gut ausgebildetem und hoch motiviertem Fachpersonal durchführen zu lassen. Die rechtskonform gestalteten Werkverträge bieten auch Sicherheit im Ablauf. Werkverträge werden zur Erfüllung eines bestimmten Zweckes geschlossen. Sie eignen sich daher für zeitlich befristete Arbeiten im Bau- und Baunebengewerbe, in der Industrie, der Logistik, der Gebäudereinigung und in vielen handwerklichen und technischen Berufen.