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Geräte für die Umweltsimulation

Geräte für die Umweltsimulation

Klimaprüfschränke und Klimaprüfkammern, Stress Screening Prüfschränke, Schockprüfschränke, Vibrationsprüfschränke, Ex-geschützte Anlagen, Sonderanlagen
Korrosionsprüfgeräte

Korrosionsprüfgeräte

Salzsprühtruhen für ISO 9227 erweiterbar für ISO 6270-2, VDA 621-415, P-VW-1210 etc. Sehr zuverlässig durch Soledosierpumpe, einfachste Bedienung mit vorprogrammierten Normen Die neueste Generation mit innovativer Technik und zukunftsweisendem Design. Modular aufgebautes Gerät das sehr einfach an die Anforderungen des Kunden angepasst werden kann. Als Kondenswassertruhe, Salzsprühtruhe (Salznebeltruhe) oder Korrosionswechseltruhe mit und ohne Klimalagerung erhältlich. Neben Salzlösungen auch für Essigsäure (AASS) und Kupferchlorid (CASS) geeignet.
Prüfgeräte für IP-Schutzartprüfungen

Prüfgeräte für IP-Schutzartprüfungen

Vollautomatische Kammern und Raumlösungen für Staub- und Spritzwasserprüfungen.
Sonstige Leistungen

Sonstige Leistungen

Für Fragen zu den einzelnen Leistungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 02162 / 66430 zur Verfügung. Unsere Leistungen: beglaubigte Grundbuchsabfragen DKM-Abfragen (Digitale Katastralmappe) Digitale Planunterlagen in allen gängigen Formaten
Technische Vermessung

Technische Vermessung

Für Fragen zu den einzelnen Leistungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 02162 / 66430 zur Verfügung. Unsere Leistungen: Lage- und Höhenpläne Naturstandsdaten für GIS Systeme Einbautenpläne Bestandspläne als Projektgrundlage Schichtenlinienpläne Lagepläne zur Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen Setzungsmessungen Höhenmessungen Kontrollvermessungen Gleisbauvermessungen Fassadenpläne Bauabsteckungen Betreuung von Bauprojekten Wohnungsvermessungen für Parifizierung und Nutzflächenbestimmung
Teststand für Helikopterhauptgetriebe

Teststand für Helikopterhauptgetriebe

Dieser Teststand ist einzigartig in Europa. Wir haben die Möglichkeit konventionelle sowie koaxiale Helikopterhauptgetriebe indoor zu testen.
Regalinspektion

Regalinspektion

Steht Ihr Lager sicher? – Regalinspektion gibt Sicherheit! Sicherheitsinspektionen bei Fahrzeugen sind selbstverständlich. Doch haben Sie sich schon einmal Gedanken über die Sicherheit Ihrer Regalanlage gemacht? Die Kollision eines Staplers mit einem Regal kann wesentliche sicherheitsrelevante Auswirkungen auf die Statik Ihrer Regale haben. Jährliche Regalinspektionen sind in Deutschland auf Grundlage der DIN EN 15635 gesetzlich vorgeschrieben. Die österreichische Gesetzeslage sieht das noch nicht zwingend vor. Dennoch ist der Betreiber einer Regalanlage für dessen einwandfreien Zustand verantwortlich. SICHERHEIT GEHT VOR! HLF Heiss hat sein Team von Regalinspektoren aufgestockt. Vier Mitarbeiter absolvierten die Ausbildung zur „Befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen“ beim TÜV Süd in Deutschland und stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um Regale und Regalanlagen Rede und Antwort. Die Prüfung erfolgt im laufenden Betrieb anhand von Sichtkontrollen und Messungen an Schadstellen. Das Prüfergebnis wird Ihnen in Form eines Protokolls ausgehändigt und jede geprüfte Regalreihe wird mit einer Prüfplankette versehen. Das gibt Ihnen und Ihren Mitarbeitern die Sicherheit, dass vermeintlich kleine Beschädigungen keine verheerenden Folgen haben.
Prüfen von Tür- und Toranlagen

Prüfen von Tür- und Toranlagen

Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist nach der Montage und vor der Inbetriebnahme einer Tür- und/oder Toranlage eine Abnahmeprüfung gem. §7 AM-VO durchzuführen. Die Überprüfung wird schriftlich in einem Prüfbuch festgehalten. Besondere Merkmale bei der Erstabnahme sind der ordnungsgemäße Zustand die korrekte Montage der Anlage und Komponenten die Einhaltung der Sicherheitsfunktionen bei z.B. Störungen der Anlage die erforderlichen Schutzmaßnahmen (Sicherheitsaufschriften, Warneinrichtungen) Wiederkehrende Überprüfung Die wiederkehrende Überprüfung von Tür- und Toranlagen sind einmal im Kalenderjahr - längstens aber nach 15 Monaten - gem. §8 AM-VO durchzuführen. Die Ergebnisse der Überprüfung werden schriftlich in das bereits vorhandene Prüfbuch eingetragen. Vier-Jahres-Regelung Für Tür- und Toranlagen gilt die "Vier-Jahres-Regelung". Diese Sonderregelung besagt, dass eine fachkundige Personen im eigenen Betrieb, die wiederkehrende Überprüfung durchführen kann. Jedes vierte Jahr muss jedoch ein externer Prüfer für die wiederkehrende Überprüfung herangezogen werden. Um als fachkundige Person tätig zu werden, ist es möglich an einer Schulung in unserem Unternehmen teilzunehmen. Hier kommen Sie zu den notwendigen Informationen: Fachseminar zum Prüfen von Tür- und Toranlagen
Prüfen von persönlicher Schutzausrüstung

Prüfen von persönlicher Schutzausrüstung

Um als fachkundige Person tätig zu werden, ist es möglich an einer Schulung in unserem Unternehmen teilzunehmen. Als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet man die Ausrüstung, welche dazu bestimmte ist von einem Arbeitnehmer benutzt und getragen zu werden, um für seine Sicherheit bei der Arbeit zu sorgen. Diese PSA ist und wird vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. Überprüfung Gemäß §14 der PSA-V muss die persönliche Schutzausrüstung einer Prüfung vor der eigentlichen Benutzung durch eine Sichtkontrolle, und den Kontrollen lt. Herstellersvorschriften unterzogen werden. Zusätzlich muss die PSA gegen Absturz, Ertrinken und Versinken mindestens einmal im Jahr durch fachkundige Personen überprüft werden. Um die Sicherheit für den Arbeitnehmer zu gewährleisten, bieten wir die jährliche Überprüfung Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gemäß den Herstellerangaben an. Die Ergebnisse der Prüfung werden danach in einem Prüfbefund festgehalten. Diese sind vom Arbeitgeber bis zum Ausscheiden der PSA aufzubewahren.