im Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Für wen?
Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen
zum Beispiel:
Einzelhandel, Produktionsbetriebe, Großküchen
Öffentliche und private Verwaltungen
Kirchliche Organisationen
Sportvereine
Warum?
Weil Energie ein Kostenfaktor ist,
den Sie kontrollieren wollen.
Weil Energie aus fossilen Trägern Umwelt und Klima belastet.
Die Gebäude in Deutschland verschlingen mit Heizen und Kühlen ca. ein Drittel der verwendeten Primärenergie. Klimaschutz geht nicht ohne die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.
Wie?
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude ist ein systematisches Verfahren zur:
Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe.
zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und
Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Die Energieberatung entspricht den Verfahren der Gebäudebilanzierung nach der DIN V 18599.
Auf Wunsch übernehmen wir auch die Planung und Begleitung der Umsetzung von Energie-Effizienz-Maßnahmen.
Ergebnis:
Sie erfahren, wo und wie Sie durch Energieeffizienzmaßnahmen Ihre Energiekosten senken können.
Damit verbessern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit
und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.
Förderung:
Es wird vom BAFA ein Zuschuss in Höhe von 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beratungshonorar) gewährt.
Wie hoch die Förderung der Energieberatung ist, hängt von der Gebäudegröße ab:
Die Förderhöhe beträgt maximal:
NWG bis 200m²: 1.700 Euro
NWG von 201m² bis 500m²: 5.000 Euro
NWG über 501m²: 8.000 Euro.
Die bisher zugrundeliegende Zonensystematik der EnEV, deren Anwendung bei der Kalkulation des Honorars problematisch war, wird durch eine klare und transparente Fördersystematik über die Nettogrundfläche ersetzt.
Oder für eine Contracting-Orientierungsberatung
Bei jährlichen Energiekosten von mehr als 300.000 Euro des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools beträgt die Förderhöhe 80 Prozent, maximal 10.000 Euro.
Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools beträgt die Förderhöhe 80 Prozent, maximal 7.000 Euro.
Vorab machen wir eine kurze Erkundung Ihres Beratungsbedarfs und schließen einen vorläufigen Vertrag.
Förderkredite und Zuschüsse zu Maßnahmen
Die in der Beratung gefundenen, sinnvollen Maßnahmen können ebenfalls oft gefördert werden. Mittel stehen aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ für Einzelmaßnahmen und Gesamtsanierungen wie auch für Neubauten zur Verfügung.
Was jetzt?