Implementierung Arbeitsschutzmanagement – System AMS
Arbeitsschutz ist für ein Unternehmen nicht nur rechtliche Verpflichtung, sondern auch wirtschaftliche und unternehmerische Notwendigkeit. Deutlich wird dies bei den direkten wirtschaftlichen Effekten, wie z.B. der Reduktion von Fehlzeiten oder der Gewährung von Prämien bzw. Beitragsnachlässen bei geringem Unfallaufkommen. Indirekte Auswirkungen, wie z.B. die Erhöhung der Rechtssicherheit für das Unternehmen und eine Zunahme der Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten sind weitere wichtige Argumente. (Quelle: BGI/GUV-I 5180, Januar 2014). Effizient organisierter Arbeitsschutz wird als Wettbewerbsfaktor immer wichtiger. Denn Produktivität und Qualität hängen entscheidend von der Gesundheit und Motivation der Menschen ab, die im Betrieb arbeiten. Im Spannungsfeld zwischen Kundenforderungen und Rechtspflichten können betriebliche Abläufe nur störungsfrei laufen, wenn Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit praxisgerecht berücksichtigt werden. Systematischer Arbeitsschutz und wirksame Arbeitsschutzmanagementsysteme versprechen dabei den größten Nutzen. (Quelle: DGUV Information 211-030, Mai 2014).