Jahresausgleich Neusiedl – das kann eine Steuerberatung für Sie tun
Selbstverständlich können Sie Ihren Jahresausgleich auch selbst mittels Formular oder online einreichen. Wenn Sie sich jedoch bei manchen Punkten unsicher sind oder nicht genau wissen, welche Ausgaben Sie geltend machen können, unterstützen wir Sie gerne als kompetente Steuerberatungskanzlei mit folgenden Leistungen:
Internet-Abfrage von Daten (z. B. Lohnzettel) beim Finanzamt
Umfassende Beratung im Zusammenhang mit den oben angeführten Umständen
Vollständiges Ausfüllen des Formulars und Erstellung aller nötigen Beilagen
Elektronisches Einreichen der Erklärung beim Finanzamt
Kontrolle der Veranlagung auf Übereinstimmung mit der eingereichten Erklärung
Rückzahlung des sich aus der Veranlagung ergebenden Guthabens.
Weiters bleiben wir für Sie immer am aktuellen Stand. Sollten sich Gesetzesänderungen wie beispielsweise steuerliche Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19 oder zusätzliche Absetzmöglichkeiten für Sie ergeben, berücksichtigen wir diese immer zu Ihren Gunsten.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kosten für die Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung im Jahr der Bezahlung wieder als Sonderausgaben abgesetzt werden können!