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Jahresausgleich Neusiedl – das kann eine Steuerberatung für Sie tun

Jahresausgleich Neusiedl – das kann eine Steuerberatung für Sie tun

Selbstverständlich können Sie Ihren Jahresausgleich auch selbst mittels Formular oder online einreichen. Wenn Sie sich jedoch bei manchen Punkten unsicher sind oder nicht genau wissen, welche Ausgaben Sie geltend machen können, unterstützen wir Sie gerne als kompetente Steuerberatungskanzlei mit folgenden Leistungen: Internet-Abfrage von Daten (z. B. Lohnzettel) beim Finanzamt Umfassende Beratung im Zusammenhang mit den oben angeführten Umständen Vollständiges Ausfüllen des Formulars und Erstellung aller nötigen Beilagen Elektronisches Einreichen der Erklärung beim Finanzamt Kontrolle der Veranlagung auf Übereinstimmung mit der eingereichten Erklärung Rückzahlung des sich aus der Veranlagung ergebenden Guthabens. Weiters bleiben wir für Sie immer am aktuellen Stand. Sollten sich Gesetzesänderungen wie beispielsweise steuerliche Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19 oder zusätzliche Absetzmöglichkeiten für Sie ergeben, berücksichtigen wir diese immer zu Ihren Gunsten. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kosten für die Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung im Jahr der Bezahlung wieder als Sonderausgaben abgesetzt werden können!