Verbot von Cadmium in Hartloten
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 494/2011 vom 20. Mai 2011 ist ab dem 10. Dezember 2011 die Verwendung und das in den Verkehr bringen von Hartloten mit einem Cadmiumgehalt von mehr als 0,01 Gew.-% in der EU nicht mehr erlaubt.
Diese Verordnung ist verbindlich und gilt in jedem Mitgliedsstaat der EU.
Das bedeutet, dass ab dem 10. Dezember 2011 cadmiumhaltige Silberhartlote z.B. (L-Ag30Cd) oder (L-Ag40Cd) nicht mehr verarbeitet werden dürfen. Ausserdem ist auch die Produktion dieser Hartlote ab diesem Zeitpunkt verboten. Im Zuge dessen hat auch die Wullschleger AG den Verkauf cadmiumhaltiger Hartlote eingestellt.
Frühzeitige Überprüfung von cadmiumfreien Alternativen