4. Meldepflicht Kassensystem und TSE
1. Belegausgabepflicht
AEAO zu § 146a - Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
Berlin, 17.Juni 2019
Belegausgabepflicht
Sie müssen einen Beleg ausgeben, die Frage, ob der Kunde einen Beleg wünscht, entbindet Sie nicht davon.
Sie können einen Beleg in gedruckter Form oder in elektronischer Form erstellen.
Eine Pflicht des Kunden, den Beleg mitzunehmen, besteht nicht.
Sie können beim zuständigen Finanzamt eine Befreiung von der Belegausgabe im Einzelfall beantragen.
Der Beleg ist im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Beendigung des Vorgangs auszugeben.
Eine alleinige Anzeige in einem Kundendisplay reicht nicht aus.
1.1 Belegausgabepflicht
AEAO zu § 146a - Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
Berlin, 17.Juni 2019
Belegausgabepflicht (Auszug aus AEAO)