Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Anlagen und der Wohnungsbau stellen technische Strukturen dar, für die es in der Natur regelmäßig keine Entsprechung gibt. Sie sind ein Eingriff in Natur und Landschaft. Die Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebes bedarf einer besonderen Prüfung. Es können insbesondere Biotopkartierungen, avifaunistische Untersuchungen (u. a. Brutvogelkartierung, Greifvogelmonitoring, etc.), Fledermausuntersuchungen (z. B. Fledermauskartierungen mit Fledermausdetektoren und computergestützter Auswertung), Hamsterkartierung, Laufkäferkartierung, die Kartierung von Spinnentieren, Amphibien und Reptilien erforderlich sein. Die Ergebnisse dieser Naturschutzuntersuchungen finden in der speziellen Artenschutzprüfung (Artenschutzfachbeitrag) sowie in der Eingriffs-/Ausgleichplanung Beachtung. Tags: Windenergieanlagen, Artenschutz, Artenschutzprüfung, Artenschutzfachbeitrag, Weißstorch auf Nahrungssuche, Kleinsäugerkasten für Siebenschläfer, Gelege des Flussregenpfeiffers, Flechtenbewuchs (unterschiedliche Arten)