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Brandschutztüren und Brandschutzverglasungen

Brandschutztüren und Brandschutzverglasungen

Brandschutztüren und Brandschutzverglasungen bieten dem Planer ganzheitliche Problemlösungen und Sicherheit im Bereich Brandschutz.
Brandschutztüren von der Tischlerei Winkler

Brandschutztüren von der Tischlerei Winkler

Wir sind eine Tischlerei in Mondsee und spezialisiert auf die Herstellung, den Verkauf und den Einbau von Brandschutztüren. Gemäß gesetzlicher Verordnung müssen alle eingebauten Feuerschutztüren mit dem ÜA-Zeichen versehen sein. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 40.000,- Euro Strafe geahndet werden. Die Kennzeichnung darf nur durch zertifizierte Unternehmen erfolgen. Wir sind ein zertifizierter Betrieb. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder besuchen Sie uns persönlich. Wir bieten Ihnen eine Fotogalerie mit verschiedenen Brandschutztüren. Bei uns erhalten Sie hochwertige Türen vom Tischler.
Brandschutztüren Fabrikat Forster fuego light T90

Brandschutztüren Fabrikat Forster fuego light T90

Brandschutztüren Fabrikat Forster fuego light T90 / F90 Verglaste Brandschutzabschlüsse in Stahl, wahlweise mit pulverbeschichteter Oberfläche
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Bauordnungen der Länder ist ausschließlich der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher verantwortlich. Das beinhaltet auch die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Anlagen mindestens einmal pro Jahr, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktionieren und von ihnen kein Gefährdungspotenzial ausgeht. Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. Brandschutzanlagen oder Fluchttürsteuerungen, liegt ebenfalls beim Betreiber. Die durchgeführten Wartungen und Prüfungen müssen dabei schriftlich dokumentiert werden, idealerweise in einem Prüfbuch. Die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Das Unterlassen regelmäßiger Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen: Der Eigentümer haftet für Schäden bzw. Personenschäden in unbegrenzter Höhe, wenn sie aufgrund einer Funktionsstörung
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Bauordnungen der Länder ist ausschließlich der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher verantwortlich. Das beinhaltet auch die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Anlagen mindestens einmal pro Jahr, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktionieren und von ihnen kein Gefährdungspotenzial ausgeht. Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. Brandschutzanlagen oder Fluchttürsteuerungen, liegt ebenfalls beim Betreiber. Die durchgeführten Wartungen und Prüfungen müssen dabei schriftlich dokumentiert werden, idealerweise in einem Prüfbuch. Die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Das Unterlassen regelmäßiger Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen: Der Eigentümer haftet für Schäden bzw. Personenschäden in unbegrenzter Höhe, wenn sie aufgrund einer Funktionsstörung
Brandschutztüren für Sicherheit und den zuverlässigen Schutz vor Feuer

Brandschutztüren für Sicherheit und den zuverlässigen Schutz vor Feuer

Brandschutztüren dienen dazu, im Falle eines Brandes die Ausbreitung und den Durchtritt von Feuer zu verhindern. Wir haben Brandschutztüren in unterschiedlichen Ausführungen im Angebot. Bei uns finden Sie Feuerschutztüren aus Stahl, Aluminium oder Holz, die jeglichen Anforderungen an Funktionalität und Gestaltung entsprechen. Gerne beraten unsere Spezialisten Sie über die Kriterien zur Erfüllung von Brandschutzvorschriften.
Prüfung Brandschutztüren ab 18,80€ zzgl. 19% MwSt.

Prüfung Brandschutztüren ab 18,80€ zzgl. 19% MwSt.

Professionelle Wartung/Prüfung sowie Montage von Brandschutztüren Ihre Sicherheit ist unser Fokus! Willkommen bei IB DODRA GmbH, Ihrem erfahrenen Partner für die fachgerechte Montage von Brandschutztüren. Wir verstehen die entscheidende Rolle, die Brandschutztüren in der Sicherheit von Gebäuden spielen, und bieten Ihnen zuverlässige Dienstleistungen, um Ihre Räumlichkeiten optimal zu schützen. Hier sind einige wichtige Informationen über Brandschutztüren: Funktionsweise Brandschutztüren sind speziell konstruiert, um im Falle eines Brandes Feuer und Rauch daran zu hindern, von einem Raum in einen anderen überzugehen. Sie sind mit hitzebeständigen Materialien gefertigt und verfügen über eine Brandschutzbeschichtung. Brandschutztüren können automatisch durch Brandmelder oder manuell durch Personen ausgelöst werden. Einsatzbereiche Brandschutztüren werden in verschiedenen Bereichen von Gebäuden eingesetzt, einschließlich Fluchtwege, Treppenhäuser, Korridore, Aufzugschächte und Räume mit besonderen Brandschutzanforderungen. Klassifizierung Brandschutztüren sind in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen erhältlich, je nachdem, wie lange sie einem Feuer standhalten können. Diese Klassen werden in Minuten angegeben, z. B. "T30" für 30 Minuten oder "T90" für 90 Minuten. Rauchschutz Einige Brandschutztüren sind auch mit Rauchschutzeigenschaften ausgestattet und können dazu beitragen, die Ausbreitung von Rauchgasen in einem Gebäude zu verhindern. Diese Türen werden oft als "RS"-Türen bezeichnet. Zulassungen und Normen Brandschutztüren müssen bestimmten Zulassungen und Normen entsprechen, die von nationalen und internationalen Behörden festgelegt wurden. Diese Standards gewährleisten die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der Brandschutztüren. Wartung Wie Brandschutzklappen erfordern auch Brandschutztüren regelmäßige Wartung, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren. Dies kann Inspektionen, Tests und gegebenenfalls Reparaturen umfassen. Brandschutztüren sind ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts für den Brandschutz in Gebäuden. Sie tragen dazu bei, die Sicherheit von Menschen und Eigentum im Falle eines Brandes zu gewährleisten, indem sie die Ausbreitung von Feuer und Rauch kontrollieren. Die ordnungsgemäße Installation, Wartung und Überprüfung dieser Türen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall effektiv funktionieren.
Brandschutztüren STS/STU

Brandschutztüren STS/STU

Brandschutztüren STS/STU Garantierte Sicherheit durch hochwertige Materialien und eine sorgfältige Verarbeitung. Feuerschutztüren müssen überall dort eingesetzt werden, wo baurechtliche Bestimmungen diese speziellen Sicherheitstüren fordern.  Je nach Anforderung halten unsere Türen einem Feuer mindestens 30 Minuten (EI 30) oder in der nächsthöheren Ausstattung 90 Minuten (EI 90) stand. Alle Feuerschutztüren sind bauaufsichtlich geprüft, denn Sicherheit geht vor! Brandschutzdrehtür EI 30-1 – 1-flg Türflügel 62 mm mit Brandschutzisolierung Zulassung Nr.: Z-6.20-1875 Beschläge Edelstahl- Drückergarnitur,  3D Edelstahl-Objektband, Obentürschließer HDC 35 EN 3 – 5 Oberflächen verzinkt, glattes Stahlblech – verzinkt, optional grundiert in RAL9002 grauweiß, verzinkt, beschichtet in Sonderfarben. RAL-Farben auf Anfrage Edelstahl V2A, 1.4301  240 Körnung Einbauart Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Ständerwände, Bekleidete Stahlstützen /-träger Lichte Breite 500 mm bis 1290 mm (Edelstahl); 500 mm bis 1465 mm (verz. Stahlblech) Lichte Höhe 800 mm bis 2800 mm (Edelstahl); 800 mm bis 3120 mm (verz. Stahlblech) ●Sondergrößen und Ausführungen auf Anfrage Brandschutzdrehtür EI 30-2 – 2-flg Türflügel 62 mm mit Brandschutzisolierung Zulassung Nr.: Z-6.20-1875 Beschläge Edelstahl- Drückergarnitur,  3D Edelstahl-Objektband, je Flügel ein Obentürschließer HDC 35 EN 3 – 5 Oberflächen verzinkt, glattes Stahlblech – verzinkt, optional grundiert in RAL9002 grauweiß, verzinkt, beschichtet in Sonderfarben. RAL-Farben auf Anfrage Edelstahl V2A, 1.4301  240 Körnung Rahmenarten Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Ständerwände, Bekleidete Stahlstützen /-träger Lichte Breite 1000 mm bis 2525 mm (Edelstahl); 1000 mm bis 2990 mm (verz. Stahlblech) Lichte Höhe 800 mm bis 2800 mm (Edelstahl); 800 mm bis 3120 mm (verz. Stahlblech) ●Sondergrößen und Ausführungen auf Anfrage Brandschutzdrehtür EI 90-1 – 1-flg Türflügel 62 mm mit Brandschutzisolierung Zulassung Nr.: Z-6.20-1858 Beschläge Edelstahl- Drückergarnitur, 3D Edelstahl-Objektband, Obentürschließer HDC 35 EN 3 – 5 Oberflächen verzinkt, glattes Stahlblech – verzinkt, optional grundiert in RAL9002 grauweiß, verzinkt, beschichtet in Sonderfarben. RAL-Farben auf Anfrage Edelstahl V2A, 1.4301  240 Körnung Rahmenarten Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Ständerwände, Bekleidete Stahlstützen /-träger Lichte Breite 500 mm bis 1290 mm (Edelstahl); 500 mm bis 1465 mm (verz. Stahlblech) Lichte Höhe 800 mm bis 2800 mm (Edelstahl); 800 mm bis 3120 mm (verz. Stahlblech) ●Sondergrö
Von unserem Unternehmen verbaute Brandschutztüren!

Von unserem Unternehmen verbaute Brandschutztüren!

Der Betreiber ist dazu verpflichtet Feststellanlagen in regelmäßigen im Abständen, mindestens aber einmal jährlich, durch Fachunternehmen prüfen zu lassen.
Brandschutztüren & -tore

Brandschutztüren & -tore

Brandschutztüren und -tore sind sicherheitstechnische Anlagen und dienen dem Personen- und Objektschutz. Sie müssen einwandfrei und selbstständig schließen, um eine sichere Evakuierung zu gewährleisten. Deshalb sind für automatische Tür- und Tor- bzw. Feststellanlagen vom Gesetzgeber Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Barrieren für Feuer und Rauch Fachbetrieb für Beratung, Planung, Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind ein wesentliches Element der Rauchfreihaltung, welche die bauordnungsrechtlichen Schutzziele (Schutz vor Feuer und Rauch, Rettung von Mensch und Tier) sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr gewährleisten. Durch die schnelle Ausbreitung von Rauch werden Flucht- und Rettungswege schlecht sichtbar und passierbar. Zusätzlich sind die toxischen Stoffe im Rauch gefährlich für den Menschen und können schon durch wenige Atemzüge zur Bewusstlosigkeit führen. Feuerschutzabschlüsse verhindern den Durchtritt von Feuer und Rauch, sodass dahinterliegende Räume im Brandfall für etwa 10 Minuten zur Rettung von Menschen ohne Atemschutz genutzt werden können. Darüber hinaus verhindern Brandschutztüren, dass Feuer und Rauch in andere Bereiche übertreten. Die Anlagen sollten selbstschließend sein, damit sie sich im Brandfall durch Steuereinrichtungen automatisch schließen. Gemäß der DIN 4102-2 muss eine Feuerschutztür den Anforderungen an ein raumabschließendes Bauteil entsprechen. So werden Türen in fünf Feuerwiderstandsklassen unterteilt, die die Widerstandsdauer in Minuten angeben. Eine Tür der Widerstandsklasse T 30 ist 30 Minuten gegen Feuer beständig. Die maximale Widerstandsdauer beträgt 180 Minuten. Brandschutztüren verhindern, dass Feuer und Rauch schnell auf andere Abschnitte übergreifen, halten Feuer bis zu 180 Minuten lang ab, können rauchdicht sein und den toxischen Rauch für eine bestimmte Zeit abhalten, ermöglichen so eine Rettung von Mensch und Tier durch die Feuerwehr und müssen fachgerecht geplant und eingebaut werden. Überblick Produkte Türzarge Türblatt Dichtmaterial Feststellanlagen Kennzeichnung Überblick Leistungen Beratung und Planung Vertrieb Installation und Errichtung Wartung und Instandhaltung Instandsetzung
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Im Sinne des Abschottungsprinzips werden Brandschutztüren als Feuerschutzabschlüsse eingesetzt, um im Brandfall das Übergreifen des Feuers auf andere Brandabschnitte zu verhindern. Die Ausbreitung des Feuers und das Eindringen giftiger Rauchgase in benachbarte Bereiche soll dabei möglichst lange verhindert werden. Brandschutztüren müssen deshalb eine bestimmte Feuerwiederstandklasse aufweisen, die unter anderem von der baulichen Umgebung abhängt. Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein. Brandschutztüren die im Regelfall offenstehen, können mit einer Feststellanlage versehen werden, die im Brandfall für eine automatische Schließung der Tür sorgt. Die Anforderungen die ein Feuerschutzabschluss bzw. eine Brandschutztür erfüllen muss werden in der DIN 4102-2 definiert. Die Feuerwiderstandsklasse steht dabei in Abhängigkeit von der Feuerwiderstandsdauer. Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer in Minuten T 30 ≥ 30 (feuerhemmend) T 60 ≥ 60 (hochfeuerhemmend) T 90 ≥ 90 (feuerbeständig) T 120 ≥ 120 T 180 ≥ 180 Als Brandschutzabschlüsse werden spezielle Türen verwendet. Sie bestehen in der Regel aus mehrwandigem, korrosionsbeständigem Stahl oder Edelstahl. Für unterschiedliche Einsatzbereiche und Einbausituationen gibt es aber auch verschiedene Varianten aus anderen Materialen wie Aluminium oder Holz sowie spezielle Brandschutztüren mit feuerfester Sichtverglasung. Wir bieten Ihnen eine Auswahl unterschiedlicher Modelle und Ausführungen von Brandschutztüren und beraten Sie gerne individuell, um die beste Lösung für Sie zu finden. Brandschutztüren müssen entsprechend der Herstellerangaben gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt bzw. ausgebessert werden. Als Fachbetrieb stehen wir Ihnen selbstverständlich auch dabei gerne zur Verfügung. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Brandschutztüren jederzeit in einem einwandfreien Zustand sind.
Brandschutztüren und Brandschutztore

Brandschutztüren und Brandschutztore

Sensoren ausgestattet, die den Zustand der Türen überwachen und bei Bedarf automatisch schließen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Türen immer geschlossen sind und so beispielsweise ein kontrollierter Zugang zu bestimmten Bereichen gewährleistet ist. Die Feststellanlagen können entweder manuell oder automatisch gesteuert werden und sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich, um den individuellen Anforderungen verschiedener Gebäude gerecht zu werden. Sie werden häufig in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern oder Einkaufszentren eingesetzt, um den Brandschutz und die Sicherheit zu verbessern. Mit einer qualitativ hochwertigen Feststellanlage können potenzielle Risiken minimiert und Schäden vermieden werden. Daher ist es wichtig, beim Kauf einer Feststellanlage auf die Qualität und Zuverlässigkeit des Produkts zu achten.
Bestimmungen für Brandschutztüren

Bestimmungen für Brandschutztüren

Die Bestimmungen der Brandschutztüren (vorbeugender Brandschutz nach DIN 4102) gelten in allen Bundesländern. Hier werden die Türen als Feuerabschlüsse definiert. Diese werden in Feuerwiderstandsklassen unterteilt; je nach ihrer Fähigkeit, den Durchtritt des Feuers, in Minuten beschrieben, zu blockieren. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in der Landesbauordnung (LBO) bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. Im Allgemeinen werden Brandschutztüren zwischen notwendigen Fluren und Treppenräumen und in Brandwänden (Brandabschnitten- abschlüssen) gefordert.
Zertifizierte maßangefertigte Brandschutztüren aus Holzwerkstoffen sind in den folgenden Ausfertigungen möglich

Zertifizierte maßangefertigte Brandschutztüren aus Holzwerkstoffen sind in den folgenden Ausfertigungen möglich

Typ T30 Typ T30 RS Typ RS Typ Wohnungseingangstür mit Einbruchschutz Typ Schallschutz bis Klasse 1-3 Typ Klimaklasse
Stahlkonstruktionen:  Brandschutztüren Fabrikat Forster fuego light T90

Stahlkonstruktionen: Brandschutztüren Fabrikat Forster fuego light T90

Brandschutztüren Fabrikat Forster fuego light T90 / F90 Verglaste Brandschutzabschlüsse in Stahl, wahlweise mit pulverbeschichteter Oberfläche
Brandschutztüren T30-2 Typ M - MHR - 68 mm

Brandschutztüren T30-2 Typ M - MHR - 68 mm

BRANDSCHUTZTÜRELEMENT EINSATZGEBIETE Freizeit und Kultur: Einkaufszentren, Museen, Stadien, Versammlungsstätten, Kino- und Theatersäle, Konzertsäle, Sporträume Arbeit: Besprechungs-, Tagungs- und Konferenzräume, Versammlungsräume, Bühnen- und Studioräume, Rechenzentren, Räume für Rundfunk- und Fernsehproduktion, Technikräume, Aufenthaltsräume, Büroräume Hotels und Gastronomie: Gaststätten und Kantinen, Hotels und Resorts Transport: Bahnhöfe, Flughäfen Verkehrsflächen: Eingangsbereiche, Notwendige Flure Bildung: Bibliotheksräume, Lehr-, Klassen- und Unterrichtsräume Gesundheit: Kliniken und Krankenhäuser, Apotheken Industrie: Produktionsstätten Wohnen Öffentliche Einrichtungen ANFORDERUNGEN Gestaltung: Glas, Holz, Lackierung, Schichtstoff Brandschutz: Feuerwiderstand, Rauchdichtigkeit Sicherheitstechnik: Einbruchschutz Akustik: Luftschalldämmung PRODUKTBESCHREIBUNG Massivholzrahmen-Türblatt, ca. 68 mm in 2-flügeliger Ausführung mit Brandschutzanforderung T30 (Rauchschutz, Schallschutz und Feuchtraumanforderung optional möglich) ZARGENAUSFÜHRUNG Stahlzarge (ein-, zweiteilig) Holzblockzarge Holzstockzarge Holzumfassungszarge STANDARDAUSSTATTUNG Rollentürband 160 mm mit VX-Aufnahme Einsteckschloß, Klasse 3; vorgerichtet für PZ Automatisch absenkbare Bodendichtung (nur bei Rauchschutzausführung) Türschließer aufgesetzt oder integriert Breite: 1.250 bis 3.000 mm EINBAUMÖGLICHKEITEN: Massivwand / Leichtbauwand / Lindner Wandsysteme HÖHE MIT OBERTEIL: bis 4.000 mm Höhe: 1.750 bis 3.000 mm KANTENAUSFÜHRUNG: Massivholz, Lackierte RAL- und NCS-Farben TÜRBLATTDICKE: ca. 68 mm TÜRBLATTGEWICHT: je nach Glasqualität
Sporthallen Brandschutztüren

Sporthallen Brandschutztüren

Brandschutztüren sind dazu bestimmt im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden zu verhindern. In Sporthallen mit hoher Besucherfrequenz die u.a. auch als Versammlungsstätte bei Veranstaltungen dienen, müssen bestimmte Bauabschnitte, lange Flure, Notausgänge und Fluchtwege mit Brandschutztüren ausgestattet sein. Neben den besonderen Anforderungen von Sporthallentüren verfügen diese Türen über feuerhemmende und rauchhemmende Eigenschaften. Brandschutztüren bedürfen der bauaufsichtlichen Zulassung. Die Zulassung wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin erteilt. Der Hersteller muss außerdem nachweisen, dass die Produktion seiner Brandschutztüren von einer Zertifizierungsstelle überwacht wird.
TÜREN für den Brandschutz, Schallschutz und Einbruchschutz

TÜREN für den Brandschutz, Schallschutz und Einbruchschutz

TÜREN für den Brandschutz, Schallschutz und Einbruchschutz Die C. Teckentrup GmbH in Rheda-Wiedenbrück Bereits seit dem Jahr 1985 ist die C. Teckentrup GmbH mit Sitz in der Zeisigstraße 11 in Rheda-Wiedenbrück Ihre erste Adresse für Türen und Tore für die Bereiche Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz und Einbruchschutz. Zudem bieten wir unseren Auftraggebern zahlreiche Leistungen aus den Bereichen Blechverarbeitung, Montage und Wartung. Im Folgenden möchten wir unser Unternehmen und unsere Leistungen vorstellen.
EASY30-AT Standard Brandschutztür EI30-C, doppelflügelig 160-2000 × 200 cm Fluchttür in Österreich

EASY30-AT Standard Brandschutztür EI30-C, doppelflügelig 160-2000 × 200 cm Fluchttür in Österreich

• Hohe Sicherheit da feuerhemmend für bis zu 30 Minuten • Flexible und einfache Montage durch Dübelmontage - ohne Ausmörteln! • Qualitäts - Brandschutztür nach eigener Konfiguration Qualitäts-Stahltüren als Brandschutztüren EI30-C Doppelflügelig / zweiflügelig als Innenanwendung oder Außenanwendung einsetzbar Verschiedene Zargentypen, verschiedene Farben Beschläge frei wählbar, Kunststoff schwarz, Aluminium silber, Edelstahl Bodenschwelle - Bodendetail wählbar Zubehör wie Verglasung oder Panikfunktion nach EN 179 auswählbar... uvm! Hergestellt in: Österreich Größe Stocklichte: Breite: 1600, 1800, 2000 mm // Höhe: 2000 mm Größe Stocklichten: 2000 x 2000 mm (Größe nach Wahl) Zargentyp: Blockzarge / Eckzarge Farbe Oberfläche: RAL 7016 Anthrazitgrau / RAL9010, RAL nach Wahl...
Stahl Brand- und -Rauchschutztüren

Stahl Brand- und -Rauchschutztüren

Qualität bis ins Detail Brände lassen sich nie mit völliger Sicherheit ausschließen. Deshalb ist ein wirksamer vorbeugender Brandschutz unverzichtbar, um im Ernstfall Menschen im Gebäude zu schützen und Sachwerte zu sichern. Feuerschutztüren müssen bestimmungsgemäß selbsttätig schließen. Wassermann bietet diese Türen auf Wunsch auch mit nicht sichtbarem, integriertem Gleitschienen-Türschließer an und ermöglicht so eine homogene Ausstattung von Brandschutzabschlüssen und allgemeinen Türen. In manchen Objekten sind Feuerschutztüren auch erheblichen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt, zum Beispiel durch Kollisionsrisiken beim Patienten- und Bettentransport in Kliniken. Hier sind besonders robuste Brandschutztüren gefragt. Etwaige Anfahrspuren lassen sich in der Regel problemlos vor Ort beseitigen. Hochwertige Optik Wassermann Feuer- und Rauchschutztüren aus Stahl überzeugen in Qualität, Ausstattung und Design. Ihre elegante Optik passt hervorragend zu modernen Architektur-Konzepten. Hochwertige Ausstattung • Das Türblatt ist eine Verbundkonstruktion aus vollflächig und planeben verklebten Brandschutzplatten • 100 % gleiche Ansicht bei T30, T90 und Rauchschutz • Türblattdicke: 62 mm • Türblattoberfläche aus verzinktem Stahl, Edelstahl oder RAL nach Wahl • Schalldämmend bis zu 42 dB • Dreidimensional verstellbare VLX-Bänder aus glanzverzinktem Stahl oder Edelstahl • Optional verdeckt liegende Bänder • Serienmäßige Rosetten-Drückergarnitur • Gehflügel mit DIN-Wechselschloss für Zylindereinbau vorgerichtet – Schlossstulp serienmäßig in Edelstahl • Standflügel mit Falztreibriegelschloss und Schaltschloss, Verriegelung ausschließlich nach oben in der Zarge – keine Beeinträchtigung des Bodens • Türschließer nach DIN EN 1154 geprüft, der verdeckt liegende Türschließer ITS96 in allen Varianten zugelassen • Optional: Panikfunktion nach DIN EN 179 und DIN EN 1125, Überwachungskontakte, Elektrische Türöffner, etc. • STS-/STU-Türen aus Edelstahl: Bei Wassermann ist die komplette Tür-Konstruktion aus Edelstahl, inklusive Beschlagteile und Bänder • Sonderausführungen und Größen auf Anfrage
EASY30-AT Standard Brandschutztür EI30-C, 85×200 cm, Garagentür

EASY30-AT Standard Brandschutztür EI30-C, 85×200 cm, Garagentür

• Hohe Sicherheit da feuerhemmend für bis zu 30 Minuten • Flexible und einfache Montage durch Dübelmontage - ohne Ausmörteln! • Qualitäts - Brandschutztür nach eigener Online-Konfiguration Größe Stocklichte: 1200 x 2000 mm Oberfläche Farbe: RAL 9010 Reinweiß Zargentyp: Blockzarge
Feuerbeständige Brandschutztore

Feuerbeständige Brandschutztore

Überall wo es gilt, Bereiche mit Feuerrisiken zuverlässig gegen die übrigen Bereiche abzuschotten, bieten Wassermann Brand- und Rauchschutztore eine zuverlässige betriebs- und risikogerechte Lösung in ein- oder zweiflügeliger Ausführung mit und ohne Schlupftür oder auch als Teleskopschiebetor. Bei der Objektplanung stehen neben Funktionalität und Optik auch wirtschaftliche Apekte im Vordergrund, speziell bei Brand und Rauchschutztoren, die regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen. Da macht es sich bezahlt, wenn alle Abschlüsse aus einer Hand kommen und für den Service nur ein Partner zuständig ist. So ist auch unter dem Gesichtspunkt der Folgekosten der einzigartige Wassermann-Service von großem Vorteil.
Brand- und Rauchschutztüren

Brand- und Rauchschutztüren

Unsere Brand- und Rauchschutztüren bieten eine zuverlässige und effektive Lösung für den Schutz Ihres Hauses oder Unternehmens vor Feuer und Rauch. Diese Türen sind nach höchsten Standards gefertigt und bieten optimalen Schutz im Brandfall. Sie sind in verschiedenen Designs und Materialien erhältlich und passen sich perfekt an die Architektur Ihres Gebäudes an. Unsere Experten beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Brand- und Rauchschutztüren für Ihr Projekt. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen sorgen wir dafür, dass Ihre Türen nicht nur funktional, sondern auch optisch ansprechend sind. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und schützen Sie Ihr Eigentum mit unseren hochwertigen Brand- und Rauchschutztüren.
EASY30-AT Standard Brandschutztür EI30-C, 85×200 cm, Garagentür

EASY30-AT Standard Brandschutztür EI30-C, 85×200 cm, Garagentür

• Hohe Sicherheit da feuerhemmend für bis zu 30 Minuten • Flexible und einfache Montage durch Dübelmontage - ohne Ausmörteln! • Qualitäts - Brandschutztür nach eigener Online-Konfiguration Größe Stocklichte: 800 x 2000 mm Oberfläche Farbe: RAL 7016 Anthrazitgrau Zargentyp: Blockzarge
Brandschutztür T90 Innenanwendung

Brandschutztür T90 Innenanwendung

Brandschutztür T90 aus Aluminium und Glas für die Innenanwendung 1-flügelig bis 1358x2500 2-flügelig 2650x2500 einwärts- oder auswärts öffnend auch als F90 Festverglasung
EASY30-DE Standard Brandschutztür T30, Garagentür Kellertür - Außentür Nebeneingangstür in Deutschland

EASY30-DE Standard Brandschutztür T30, Garagentür Kellertür - Außentür Nebeneingangstür in Deutschland

• Hohe Sicherheit da feuerhemmend für bis zu 30 Minuten • Flexible und einfache Montage durch Dübelmontage - ohne Ausmörteln! • Qualitäts - Brandschutztür nach eigener Online-Konfiguration Hergestellt in: Österreich Gewicht: ca. 150 kg (inkl. Palette) Größe Stocklichte: 1200 x 2000 mm Farbe Oberfläche: RAL 9010 Reinweiß
Brandschutztür T30 Außenanwendung

Brandschutztür T30 Außenanwendung

Hueck LAVA 77-30 CE Wärmegedämmte Brandschutztür für die Außenanwendung nach EN 16034 aus Aluminium und Glas 1-flügelig bis 2000x2895 2-flügelig bis 3401x2895 EI2 30 S200 C5 Einbruchhemmung bis RC2
Feuer- / Rauchschutz-Schiebetore

Feuer- / Rauchschutz-Schiebetore

Feuerschutz-Schiebetore für zuverlässigen Objektschutz Für alle Objektbereiche liefert Auen Tor- und Türtechnik je nach Brandlast zuverlässige, betriebs- und risikogerechte Schiebetor-Lösungen in 1- und 2-flügeliger Ausführung. Die Feuerschutz-Konstruktionen sind nach DIN 4102 geprüft, laufend von der Materialprüfanstalt Braunschweig güteüberwacht und vom DIBt zugelassen. 
Rauchdichte Feuerschutz-Schiebetore für sichere Flucht- und Rettungswege sind zusätzlich auch nach DIN 18095 geprüft. Sie empfehlen sich für alle Bereiche mit hoher Personenfrequenz, wo Menschen im Brandfall vor der Ausbreitung lebensgefährlicher Rauchgase geschützt werden müssen.
 Für den schnellen Personendurchgang und die Durchfahrt mit Sackkarren oder kleineren Transportwagen bieten sich Feuerschutz-Schiebetore mit Schlupf-/Fluchttür an. Generell sind die Schlupf-/Fluchttüren aus brandschutztechnischen Gründen mit Gleitschienen-Obentürschließer ausgestattet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Katalog sowie den Einbaudaten.
Brandschutz-Schiebetore

Brandschutz-Schiebetore

Brandschutz-Schiebetore sichern Gebäude im Brandfall ab. Feuerschutz-Schiebetore werden besonders in Flucht- & Rettungswegen eingesetzt, dort wo Personen im Brandfall vor lebensgefährlichen Rauchgasen geschützt werden müssen. Der Marktführer Hörmann bieten diese Tore in 1- und 2-flügeliger Ausführung an. Für den schnellen Personendurchgang und die Durchfahrt mit Sackkarren oder kleineren Transportwagen bieten sich Feuerschutz-Schiebetore mit Schlupf-/Fluchttür an.