Ladekrankurse
Fahrzeug und Ladekrane bis 300 kNm (21 UE) und Fahrzeug und Ladekrane über 300 kNm (31 UE) mit staatlich anerkannter Abschlussprüfung.
Als Ladekrane werden Krane bezeichnet, welche auf einem LKW entweder vor oder hinter der Ladefläche aufgebaut sind. Die Ausbildung ist ab einer Tragfähigkeit von 5 Tonnen oder einem Lastmoment von 10 tm (100 KNm=10 m Reichweite – 1 Tonne Nutzlast) erforderlich.
Inhalte:
Der Kurs umfasst die theoretische und praktische Ausbildung an diesen Kranen. Ziel ist die Abschlussprüfung laut Arbeitnehmer/Innenschutzgesetz:
• Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik,
• Aufbau und Arbeitsweise von Kranen,
• Betriebsbedingungen,
• Mechanische und elektrische Ausrüstung von Kranen und Tragmitteln,
• Sicherheitseinrichtungen von Kranen,
• Schutzmaßnahmen gegen Berührungsspannung,
• Betrieb und Wartung von Kranen,
• Verständigungszeichen beim Kranbetrieb,
• Lastaufnahmemittel,
• Anhängen von Lasten,
• Arbeitnehmerschutzvorschriften,
• sonstige Rechtsvorschriften,
• Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Kranen
Im Teilnahmebetrag sind die Arbeitsunterlagen, der Prüfungsbeitrag und Ausweisausstellung enthalten.
(Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren (Lehrlinge können den Kurs ab 17 Jahren absolvieren!) sowie die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift!)