Finden Sie schnell mess für Ihr Unternehmen: 10686 Ergebnisse

Service für Feuerwehr und Industrie

Service für Feuerwehr und Industrie

Die Prüfung gemäß DGUV Grundsatz 305-002 und Wartung von Brandmeldeanlagen übernehmen wir gern für Sie. Service für Feuerwehr und Industrie Im Einsatz zählt jede Sekunde, daher ist es wichtig, dass Sie sich auf Ihre Technik verlassen können. Wir sorgen mit unserem Services für Feuerwehr und Industrie für ein hohes Maß an Verfügbarkeit Ihrer Technik. Prüfung gemäß DGUV Grundsatz 305-002 Neben der Feuerwehrtechnik bieten wir Ihnen außerdem Lösungen für den stationären Brandschutz an u.a. für Ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Denn: bei jedem Brand entstehen lebensbedrohliche und giftige Gase, deren Konzentration gering zu halten ist, um so Leben und Sachgüter zu schützen. Durch das Abführen des Brandrauches und der Wärme wird in Treppenhäusern und Industrieanlagen ein wichtiger, raucharmer Bereich geschaffen, welches das Flüchten und Retten wesentlich erleichtert. Wir führen die Prüfung, Instandhaltung und Wartung der RWA-Anlagen für Sie vor Ort durch. Wartung von Brandmeldeanlagen Darüber hinaus prüfen und warten wir für Sie auch die Brandmeldeanlagen. Bei diesem System handelt es sich um eine Gefahrmeldeanlage, dessen Aufgabe darin besteht, Ergebnisse von verschiedenen Brandmeldern zu verarbeiten und dann zu reagieren. Dadurch können frühzeitig Entstehungsbrände erkannt und gefährdete Personen sowie Feuerwehr alarmiert werden. Zum System können außerdem Feststellanlagen für Brandschutztüren und -tore gehören, welche die Verbreitung giftiger Gase unterbinden, indem wesentliche rauchbelastete Bereiche verschlossen werden. Die Prüfungen, Instandhaltung und Wartung übernehmen wir gern für Sie. Wir prüfen für Sie u.a.: - Hydraulische und Pneumatische Rettungsgeräte - Rohr- und Leckdichtsysteme - Sprungretter Vetter - Ausrüstung und Löschsystem Rosenbauer - Wärmebildkameras und Tauchpumpen - Schneidlöschsysteme ColdCut Cobra - Tragbare Feuerwehrleitern - Rettungsplattformen und Rollcontainer - Adalit Lampen und Rettungswesten - Stationäre und ortsveränderliche Brandschutzanlagen - u.a. Löschwasseranlagen, RWA, usw. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr
Prüfservice für Gasmess- und Warngeräte

Prüfservice für Gasmess- und Warngeräte

Wir bieten Ihnen eine Überprüfung Ihrer Gasmess- und Warngeräte. Überprüfung des Gerätes im Detail - Sichtkontrolle des Gerätes - Auslösen der Testfunktionen und Alarme - Nullpunkt- und Empfindlichkeitsjustierung pro Sensor - Bewertung der Ansprechzeit - Kontrolle der Pumpenfunktion - Dokumentation der Ergebnisse - Prüfintervall für Ex-Sensoren alle vier Monate - Prüfintervall für Tox-Sensoren alle sechs Monate - Prüfintervall für O2-Sensoren alle sechs Monate Überprüfung einzelner Funktionen und Zubehörteile - Geräteeinstellungen - Datenlogger (Auslesen und Kontrolle) - Akku - sonstiges Zubehör - Prüfintervall: einmal pro Jahr Überprüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit - Prüfintervall: einmal pro Jahr Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr Prüfintervall für Ex-Sensoren: alle vier Monate Prüfintervall für Tox-Sensoren: alle sechs Monate Prüfintervall für O2-Sensoren: alle sechs Monate
Prüfservice für Drehmomentschlüssel

Prüfservice für Drehmomentschlüssel

Mit unserer eigenen Drehmomenten-Prüfanlage und unseren erfahrenen sowie fachkompetenten Prüftechnikern stehen wir Ihnen als Spezialist für den Prüfservice von Messmitteln zur Verfügung. Absolute Genauigkeit und Zuverlässigkeit sind bei Drehmomentschlüsseln ausschlaggebend. In der Industrie gehört deshalb das regelmäßige Überprüfen und Kalibrieren zum Alltag und Betriebe sind auf sie angewiesen. Drehmomentwerkzeuge unterliegen der Norm EN ISO 6789. Gemäß dieser Norm wird ein Rekalibrierintervall nach einer Gebrauchsdauer von 12 Monaten oder ca. 5000 Lastwechseln empfohlen. Da Feder und Begrenzungsmechanismus dem Verschleiß unterliegen ist es zwingend erforderlich die Drehmomentschlüssel regelmäßig zu kontrollieren. Gut zu wissen - Prüfabstände variieren nach Gebrauch - alle 3-6 Monate bei intensivem Gebrauch - jährlich bei normalem Gebrauch - alle 2 Jahre bei gelegentlichem Gebrauch - geregelt nach: DIN EN ISO 6789 - Auslösegenauigkeit muss bei ± 4 % bzw. ± 6 % liegen Unsere Erfahrung ist Ihre Genauigkeit Somit ist eine hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit gesichert und garantiert Qualitätsarbeit, auch bei Dauerbelastung. Mit unserer eigenen Drehmomenten-Prüfanlage und unseren erfahrenen sowie fachkompetenten Prüftechnikern stehen wir Ihnen als Spezialist für den Prüfservice von Messmitteln zur Verfügung. Spezifikationen rund um den Drehmomentschlüssel Drehmomentwerkzeuge unterliegen der Norm EN ISO 6789. Gemäß dieser Norm wird ein Rekalibrierintervall nach einer Gebrauchsdauer von 12 Monaten oder ca. 5000 Lastwechseln empfohlen. Da Feder und Begrenzungsmechanismus dem Verschleiß unterliegen ist es zwingend erforderlich die Drehmomentschlüssel regelmäßig zu kontrollieren. Nutzen Sie unseren Service! Da Drehmoment-Schraubwerkzeuge der Prüfmittelüberwachung unterliegen, prüfen wir in einem klar definierten und mit Ihnen abgestimmten Intervall die Auslösegenauigkeit Ihres Schlüssels. Die DIN EN ISO 6789 verlangt eine Auslösegenauigkeit in Betätigungsrichtung von ± 4 % bzw. ± 6 %. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr
Prüfservice für Brücken-, Portalkräne und Traversen

Prüfservice für Brücken-, Portalkräne und Traversen

Wir prüfen schkundig bei Ihnen vor Ort Bauteile wie die Kranbahn, die Kranschiene, die Laufkatze und die elektrische Einheit. Prüfservice für Brücken-, Portalkräne und Traversen Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen und Traversen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastabsturz, Umsturz oder Versagen der Konstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Gemeinsam ans Ziel Die Prüfung erfolgt durch einen Sachkundigen der LHG und wird bei Ihnen vor Ort durchgeführt. Schwerpunkte liegen unter anderem auf Bauteilen wie der Kranbahn, der Kranschiene, der Laufkatze und der elektrischen Einheit. Dabei wird auch auf Verschmutzungen, Hindernisse, Schäden und Anbauten geprüft, die zu Unfällen führen können. Unsere Leistungen im Überblick - Prüfung durch einen Sachkundigen der LHG bei Ihnen vor Ort - Kontrolle nach DGUV Richtlinien - DGUV Vorschrift 52 - DGUV Grundsatz 309-001 Die gesetzliche Grundlage dieser Regelung ist in der DGUV und der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften verankert. Sie handeln fahrlässig ohne gültige Prüfung Ihrer technischen Arbeits- und Betriebsmittel, wenn diese ohne DGUVPrüfung oder UVV-Prüfung betrieben werden. Gemeinsam präventive Maßnahmen gestalten Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar Beschäftigten, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen oder Traversen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandendsein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr
Prüfservice für Elektrogeräte und Maschinen

Prüfservice für Elektrogeräte und Maschinen

Wir prüfen Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter, Personenschutzautomaten, Schutzeinrichtungen in der Verteilung, etc Prüfservice für Elektrogeräte und Maschinen Die Prüfungen (vormals BGV A3 Prüfungen) gehören heute zum Pflichtprogramm für alle Unternehmen. Elektrische Betriebsmittel, Anlagen sowie die gesamte Gebäudeelektrik sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit zu prüfen. Damit sollen Arbeitsunfälle vermieden sowie Sach- und Personenschäden vorgebeugt werden. DGUV V3 Prüfungen als Pflichtprogramm Arbeitgeber sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, alle elektrischen Geräte und Anlagen, die im Unternehmen verwendet werden, in festgelegten Intervallen prüfen zu lassen. Beinahe alle Gebäude- und Feuerversicherungspolicen enthalten die Forderung nach einer regelmäßigen Kontrolle der elektrischen Arbeitsmittel durch eine Elektrofachkraft. Können entsprechende Überprüfungen im Schadensfall nicht nachgewiesen werden, besteht die Gefahr, dass die Versicherung nicht reguliert. Geprüft werden unter anderem: Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter, Personenschutzautomaten, Schutzeinrichtungen in der Verteilung, etc. Welche Geräte prüfen wir? Bei ortsveränderlichen Geräten oder elektrobetriebenen Maschinen können dies z. B. Kopierer, Aktenvernichter, Computer, Drucker, Bildschirme, Kaffeemaschinen, usw. sein. Bei ortsfesten Maschinen können dies u.a. Industrieöfen, Drehbänke, Fräsautomaten, Roboter, Lackieranlagen, Fertigungsstraßen, Pressen, Automaten, Prüfstände usw. sein. Auch Kontroll- und Sicherheitssysteme werden im Rahmen der Prüfung kontrolliert. Die Prüfung wird jeweils in einem Prüfprotokoll festgehalten und mittels Plakette am Gerät ausgewiesen. Wir übernehmen diese Prüfung gern für Sie, damit Sie vor der Haftung bei Unfällen, und Ihre Angestellten bei der Nutzung dieser Gerätschaften geschützt sind. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr
Prüfservice für Feuerlöscher

Prüfservice für Feuerlöscher

Zur Instandhaltung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN 14406-4 sowie die vom Hersteller erlassenen Instandhaltungsanweisungen. Prüfservice für Feuerlöscher Im Brandfall zählt jede Sekunde - sorgen Sie daher stets für ein Plus an Sicherheit! Nutzen Sie unseren umfassenden Prüfservice für Feuerlöscher. Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ist es Pflicht, Feuerlöscher bereitzustellen und diese gemäß ASR A 2.2 mit dem Brandschutzzeichen für Feuerlöscher zu kennzeichnen. Das Wichtigste für Sie: - Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichV - Masse und Volumen des Löschmittels - Armaturen, Schläuche und Sicherungen - Dichtstellen und Dichtungen - Korrosionserscheinungen an Sicherheitseinrichtungen - Die Überprüfung findet bei Ihnen im Betrieb statt - Prüfung erfolgt aller 2 Jahre Worauf es ankommt Zur Instandhaltung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN 14406-4 sowie die vom Hersteller erlassenen Instandhaltungsanweisungen. Seit 2008 ist es in Deutschland für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer ausgebildeten zur Prüfung befähigten Person gem. TRBS 1203/2 überprüfen zu lassen. Die regelmäßige Überprüfung erfolgt alle zwei Jahre. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr