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Koordinatenmessmaschinen – Präzise Messtechnik bei IXION Langeloh Feinmechanik GmbH

Koordinatenmessmaschinen – Präzise Messtechnik bei IXION Langeloh Feinmechanik GmbH

Mit den Koordinatenmessmaschinen von IXION Langeloh Feinmechanik GmbH gewährleisten wir höchste Messgenauigkeit für Ihre Bauteile. Unsere Maschinen bieten eine präzise dreidimensionale Vermessung und sind ideal für die Überprüfung komplexer Geometrien geeignet. Diese Technologie ist ein zentraler Bestandteil unserer Qualitätssicherung, insbesondere in der Produktion von hochpräzisen mechanischen Komponenten. Eigenschaften und Vorteile: Präzise dreidimensionale Vermessung Hohe Messgenauigkeit für komplexe Geometrien Einsatz in der Qualitätskontrolle und Produktion Optimal für die Medizintechnik und Luft- und Raumfahrt Zertifizierte Messtechnik für höchste Zuverlässigkeit
Messgeräte wie Photometer, Feldstärke-, Härte-, Wanddickenmessgerät

Messgeräte wie Photometer, Feldstärke-, Härte-, Wanddickenmessgerät

Messgeräte gehören zu jedem Verfahren der zerstörungsfreien Materialprüfung. Messung von: - Wanddicken - Schichtdicken - Härtewerten - Beleuchtungsstärken (Luxmeter) - Bestrahlungsstärken (UV) - Feldstärken - Rauheiten - Schwärzungen (Densitometer) - Dosisleistungen - Temperaturen
Prüffeld und Qualitätssicherung

Prüffeld und Qualitätssicherung

Die Fertigung in unserem Hause unterliegt einer permanenten Qualitätskontrolle durch unsere qualifizierten Mitarbeiter.
VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 – Betriebssicherheit von Rückkühlwerken und Verdunstungskühltürmen

VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 – Betriebssicherheit von Rückkühlwerken und Verdunstungskühltürmen

Umsetzung der VDI 2047 Richtlinie, Legionellenanalysen, Keimzahlprüfungen Inspektion und Wartung von Verdunstungskühltürmen gem. VDMA 24186 gegen den Befall mit Legionellen, Info zur VDI 2047 Schulung Umsetzungsbegleitung VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2: Die Triton Water® GmbH bietet Ihnen innovative Lösungen für hygienisch einwandfreies Kühlwasser – von der umfassenden Beratung über wirksame Einzelmaßnahmen bis zur Entwicklung nachhaltiger Gesamtkonzepte: Hygieneprävention für Rückkühlanlagen aller Art Darstellung der Betreiberpflichten Unterstützung bei der Erstellung von Betriebstagebüchern betriebsinterne Prozesskontrolle laufende Systemoptimierungen Implementierung effizienter MSR-Technik Durchführung notwendiger gesetzlicher und wiederkehrender Kontrollmaßnahmen regelmäßige Probenahme durch Hygiene-Experten inklusive Begleitbiologie und Analyse im Fachlabor Ergreifung schneller und wirksamer Gegenmaßnahmen bei Normabweichungen fachliche Begleitung während des gesamten Untersuchungszeitraums
42. BImSchV

42. BImSchV

42. Bundesimmissionsschutz Verordnung zum hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Verdunstungskühlturm und Kühlturm. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Betriebstagebuch Sehr geehrte Kunden, Diese Information betrifft die oben genannte Verordnung zum Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern die ab 19. August 2017 gesetzlich verankert und bindend ist. Das Kabinett stimmte am 22.3.2017 der 42. BImSchV zu, durch die eine bundeseinheitliche Verordnung die Anwendung der Technik und die Umsetzung von technischen und organisatorischen Pflichten beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nass-abscheidern regelt. Damit besteht für jeden Betreiber eine gesetzliche Pflicht zur Überwachung und Dokumentation der Hygiene und hygienetechnischen Maßnahmen in Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen! Durch diese Verordnung werden Vorgaben für die Anlagen und den Betrieb hinsichtlich der Vorbeugung des Austritts von Legionellen bindend, und die Richtlinie VDI 2047 in eine gesetzliche Verordnung überführt. Hintergrund hierfür sind jährlich mindestens 110 bekannte Legionellen-infektionen mit mehreren Todesfällen. Für die Umsetzung der 42. BImSchV ist der Betreiber verantwortlich! Verdunstungskühlanlagen und Kühltürme sind so zu betreiben, dass Verunreinigungen durch Mikrobiologie und insbesondere Legionellen nach dem Stand der Technik vermieden werden. Hierzu werden umfangreiche Anforderungen an den Betrieb gestellt, wie u.a.: • Regelmäßige Legionellenuntersuchung • Umsetzung der Vorgaben gem. VDI 2047 • Führung eines Betriebstagebuchs • Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts Werden die Anlagen nicht korrekt gem. Vorgaben betrieben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 62 Absatz 1 Nr. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Gerne informieren und unterstützen wir sie bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen gemäß 42. BImSchV. Vereinbaren sie einen Gesprächstermin mit unseren hygienisch fachkundigen Experten gem. VDI 2047 Blatt 2 und fordern sie unsere Fachinformation an!